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Die wohl häufigste Form der Existenzgründung ist die Gründung als Kleingewerbe. Der Gesetzgeber möchte mit der Kleingewerberegelung die Firmengründung erleichtern. Er bietet deshalb als Anreiz eine Reihe von Ausnahmen und Erleichterungen für den Kleingewerbetreibenden. Von diesen Vorzügen kann jeder profitieren.
Der große Vorteil: Der Kleingewerbetreibende ist zunächst kein Kaufmann sondern vor dem Finanzamt weiterhin Privatperson. Die Ausgaben des Kleingewerbes lassen sich somit im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anrechnen, außerdem entfällt für das Kleingewerbe die komplizierte, doppelte Buchführung.
▶︎ Lesen Sie auch: 10 Vorteile des Kleingewerbes
Fördermittel nutzen
Existenzgründer greifen häufig zum Existenzgründerkredit der KfW oder nutzen das Exist Programm. Der Kredit wird von Ihrer Bank oder Sparkasse ausgereicht und von KWF bezuschusst. Die Konditionen sind von der Art des Gewerbes, Laufzeit und Kreditbetrag sowie weiteren Faktoren abhängt.
Gewerbesteuer Freibetrag
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wenn Sie also Geld verdienen mit eBooks, als Programmierer, Texter oder Fotograf, dann können Sie als „selbstständige Tätigkeit“ im Sinne des § 18 EStG eingestuft werden. Sie profitieren dann von einem Gewerbesteuer Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro.
Diese Grenze ist relativ hoch, insbesondere, wenn Sie das Gewerbe im Nebenerwerb ausführen. Gleichzeitig entgehen Sie bei einem Jahresumsatz unter dem Gewerbesteuer Freibetrag den Nachteilen des Gewerbestatus (zum Beispiel Anzeige- und Kammerpflicht). Zusätzlich haben Sie den Vorteil, dass Beträge bis zu 72.500 Euro steuerlich begünstigt werden können, weil die Steuer in der Ertragsklasse noch nach einem Staffeltarif berechnet wird.
Ein Kleingewerbe gründen
Bevor es losgeht mit der Firmengründung steht die Wahl der geeigneten Rechtsform an. Teilweise ist es schwierig, zwischen Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Freelancer zu unterscheiden. Die Grenzen sind fließend aber die Details entscheidend. In vielen Fällen starten Existenzgründer mit einem Kleingewerbe, weil ein Kleingewerbe gründen
- äußerst einfach ist,
- kein Mindeststartkapital erfordert und
- kein Notar benötigt wird.
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt und ist in rund 20 Minuten erledigt. Zwar müssen für bestimmte Berufszweige wie Gastronomie entsprechende Gesundheitszeugnisse vorgelegt werden, die meisten Gewerbegründungen sind hiervon jedoch nicht betroffen. Wenn Sie die auf finafix.com vorgestellten Möglichkeiten nutzen, sind Sie hiervon nicht betroffen.
Handelsregister
Als Kleingewerbetreibende oder Kleinunternehmen müssen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen, Sie können sich jedoch freiwillig in das jeweils zuständige Register eintragen lassen. Mit der Eintragung haben Sie in der Außenwirkung den Vorteil, dass Ihr Gewerbe positiv wahrgenommen wird. Es wird unterstellt, dass Sie das Gewerbe ernsthaft verfolgen und die Reputation ist entsprechend deutlich besser. Mit der Eintragung ins Handelsregister gelten Sie jedoch als Kaufmann. Sie müssen dann entsprechend alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns beachten. Die Eintragung ins Handelsregister ist demnach ein wichtiger Schritt, sollte jedoch nicht überstürzt werden. Wenn Sie eine GmbH gründen, ist die Eintragung verpflichtend.
Preise kalkulieren
Der Erfolg Ihres Unternehmens steht und fällt mit der Preiskalkulation. Im Kapitel „Der optimale Verkaufspreis“ beschäftigen wir uns deshalb mit den verschiedenen Möglichkeiten der Preisermittlung. Einfach und anhand des Beispiels „Kleingewerbe Näherei“ wird die Kalkulation von Preisen anschaulich erklärt. Hier erfahren Sie, wie Sie den Maximalpreis für Ihre Produkte berechnen können.
Wie darf ich mein Kleingewerbe nennen?
Als Kleingewerbetreibende sind Sie rein juristisch eine Personengesellschaft, haften privat und dieser Aspekt muss deshalb auch aus dem Firmennamen hervor gehen. Sie treten deshalb im Geschäftsverkehr mit Ihrem vollen Namen auf. „Massagepraxis Margarete Muster“ oder „Java Programmierung Rene Unger“ oder „Physiotherapeut Martin Stege“ zum Beispiel.
Mit der Anmeldung im Handelsregister gelten Sie als Kaufmann und dürfen dann auch unter Phantasienamen firmieren. Von Phantasienamen spricht man, wenn der Name keinen Rückschluss auf die Firma zulässt, z.B. „Eteleon“ oder „driu“. Sie haben als Kaufmann also deutlich weitreichendere Möglichkeiten der Firmenwahl. Als Kaufmann können Sie Phantasienamen für Ihr Unternehmen nutzen, müssen dann allerdings einen Zusatz „eKfm“ (Eingetragener Kaufmann) als Ergänzung führen.
Haftung beim Kleingewerbe
Kleingewerbetreibende haften mit dem Privatvermögen. Das bedeutet, dass ein Schaden, der aus dem Gewerbe heraus entsteht, mit dem Firmenvermögen sowie ihrem Privatvermögen gedeckt wird. Persönliche Haftung bedeutet also, dass der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für all seine geschäftlichen Entscheidungen haftet. Scheitert das Gewerbe, weil Ihre Kunden z.B. hohe Regressforderungen an Sie stellen, können Sie somit privat voll haftbar gemacht werden. Im schlechtesten Fall kann dies bis zur Insolvenz führen. Sollte Ihre Geschäftsidee also mit einem entsprechenden Risiko verbunden sein, kann eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform die bessere Wahl sein. Alternativ bieten sich auch Versicherungen um Risiken zu minimieren.
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