Der Steuerkalender 2025 hilft, steuerliche Fristen zu kennen und einzuhalten. Dieser Kalender für 2025 bis einschließlich Januar 2026 gibt einen saisonalen Überblick die wichtigsten relevanten Steuertermine 2025. Die Termine sind nach Unternehmensformen gegliedert – GmbH, Einzelunternehmen und Freiberufler – damit Gründer und Unternehmer wichtige Fristen 2025 leicht im Blick behalten. So lassen sich Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Steuervorauszahlungen und weitere Pflichten (etwa Sozialversicherungsbeiträge oder EÜR) fristgerecht erledigen.
▶ Hinweis: Fällt ein Abgabetermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und soll sensiblisieren, der Text stellt keine Steuerberatung dar und hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
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Steuertermine 2025/2026 für eine GmbH
Umsatzsteuer-Voranmeldungen (GmbH)
Als GmbH sind Sie in der Regel zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Die Voranmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer muss grundsätzlich bis zum 10. Tag des Folgemonats erfolgen. Beispiel: Die USt-Voranmeldung für Januar 2025 ist bis zum 10. Februar 2025 fällig. Vierteljahreszahler (bei Vorjahres-Umsatzsteuerschuld bis 7.500 €) dürfen vierteljährlich melden – hier gelten der 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar des Folgejahres (für das 4. Quartal) als Abgabedaten.
▶︎ Tipp: Durch eine beantragte Dauerfristverlängerung verschieben sich die USt-Voranmeldungsfristen um einen Monat nach hinten. Hierfür ist jährlich bis zum 10. Februar eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahres-USt) zu leisten, die mit der Dezember-USt verrechnet wird.
Steuervorauszahlungen und Jahresabschluss (GmbH)
Für GmbHs werden vom Finanzamt vierteljährliche Steuervorauszahlungen zur Körperschaftsteuer (KSt) und Gewerbesteuer festgesetzt. Die Zahlungstermine sind bundesweit der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember für die Körperschaftsteuer sowie der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November für die Gewerbesteuer. Eine Schonfrist gibt es nur bei Überweisung/Lastschrift.
Zudem müssen GmbHs jährlich einen Jahresabschluss erstellen und diesen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Frist beträgt in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres, falls das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
▶︎ Vorsicht: bei der GmbH & Co KG ist alles etwas komplizierter, weil hier zwei Rechtsformen gemischt werden. Unbedingt also qualifzierten Rat einholen
Abgabe der Steuererklärungen (GmbH)
Für jede GmbH sind jährlich mehrere Steuererklärungen erforderlich:
- Körperschaftsteuer-Erklärung
- Gewerbesteuer-Erklärung
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Lohnsteuer-Jahresmeldung (bei Angestellten)
Die allgemeine Frist ohne Steuerberater beträgt 31. Juli 2026 für das Steuerjahr 2025. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den 28. Februar 2027.
Steuerkalender 2025 für Einzelunternehmen
Umsatzsteuer und Einkommensteuer (Einzelunternehmen)
Gewerbliche Einzelunternehmer / Kleinunternehmer müssen regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben – monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. des jeweiligen Monats. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind davon befreit.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen erfolgen vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
▶︎ So können Kleinunternehmer Umsatzsteuer sparen
Gewerbesteuer und Jahresabschluss (Einzelunternehmen)
Gewerbesteuerpflichtige Einzelunternehmer müssen vierteljährlich Steuervorauszahlungen leisten (siehe GmbH). Ein formaler Jahresabschluss ist nicht notwendig, jedoch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die mit der Steuererklärung eingereicht wird.
Steuererklärung und Abgabefristen (Einzelunternehmen)
Die Einkommensteuererklärung mit Anlage G (Gewerbe) und EÜR ist spätestens bis zum 31. Juli 2026 einzureichen. Falls ein Steuerberater die Erklärung erstellt, verlängert sich die Frist auf 28. Februar 2027. Wichtig also, möglichst frühzeitig – z.B. im Januar 2026 die Belege für das Geschäftsjahr 2025 vorzubereiten, damit die Fristen eingehalten werden können.
Steuerkalender 2025 für Freiberufler
Umsatzsteuer und Einkommensteuer (Freiberufler)
Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, müssen jedoch – falls umsatzsteuerpflichtig – monatliche oder vierteljährliche USt-Voranmeldungen abgeben. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen erfolgen vierteljährlich zu den oben genannten Terminen.
Jahresabschluss und Steuererklärung (Freiberufler)
Freiberufler müssen eine EÜR anfertigen und mit der Einkommensteuererklärung einreichen. Die Abgabefrist beträgt 31. Juli 2026, mit Steuerberater 28. Februar 2027. Wichtig ist also, die Unterlagen rechtzeitig zusammen zu stellen, damit der Steuerberater die Frist einhalten kann.
Mit dem Steuerkalender 2025 behalten Sie den Überblick über viele steuerlichen Fristen. Nutzen Sie digitale Erinnerungen oder professionelle Unterstützung, um keine Abgabetermine zu verpassen und Sanktionen zu vermeiden. Wer intelligente Buchhaltungssoftware nutzt, wird an Termine erinnert und kann Unterlagen wie die Umsatzsteuervoranmeldung bequem mit einem Klick erstellen. Am Markt gibt es einige Buchhaltungsprogramme. Wir haben deshalb die Marktführer sevdesk und Lexware Office verglichen:
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