Die Reisekostenabrechnung ist für viele Unternehmer ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsalltags. Ob für Dienstreisen, Messebesuche oder Kundentermine – korrekt abgerechnete Reisekosten sorgen nicht nur für eine klare Kostenübersicht, sondern sind auch für die Steuer von großer Bedeutung. Doch wie funktioniert eine Reisekostenabrechnung genau? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es, und wie kann Software den Prozess optimieren? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Einblick in das Thema.
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Was ist eine Reisekostenabrechnung?
Die Reisekostenabrechnung dient dazu, Ausgaben, die während einer Geschäftsreise entstehen, zu erfassen und zu erstatten. Zu den typischen Reisekosten gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und sonstige Nebenkosten. Unternehmer müssen diese Kosten korrekt dokumentieren, um sie steuerlich geltend zu machen und die finanzielle Belastung des Unternehmens zu minimieren.
10 Wichtige Fragen zur Reisekostenabrechnung
1. Welche Kosten können erstattet werden?
Erstattet werden können Fahrtkosten (z. B. Bahntickets, Flugkosten, Kilometergeld), Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Nebenkosten wie Parkgebühren oder Telefonkosten. Wichtig ist, dass die Kosten im direkten Zusammenhang mit der Geschäftsreise stehen.
2. Welche Belege sind notwendig?
Alle Ausgaben müssen durch Belege wie Rechnungen, Quittungen oder Tickets nachgewiesen werden. Ohne diese Belege können die Kosten weder erstattet noch steuerlich geltend gemacht werden.
3. Gibt es Pauschalen für die Reisekostenabrechnung?
Ja, insbesondere für den Verpflegungsmehraufwand gibt es gesetzlich festgelegte Pauschalen, die sich nach der Dauer der Abwesenheit richten. Diese Pauschalen können genutzt werden, ohne dass Belege erforderlich sind.
4. Wie berechnet man den Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand wird auf Basis der Abwesenheitsdauer berechnet. Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden können in Deutschland beispielsweise 14 Euro geltend gemacht werden (Stand 2025).
5. Wie wird die Kilometerpauschale berechnet?
Die Kilometerpauschale beträgt in Deutschland aktuell 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer mit dem privaten Fahrzeug. Diese Pauschale deckt alle Kosten wie Treibstoff, Wartung und Verschleiß ab.
6. Wer darf Reisekostenabrechnungen einreichen?
Grundsätzlich können alle Mitarbeiter, die geschäftlich unterwegs sind, eine Reisekostenabrechnung einreichen. Auch Selbstständige und Unternehmer können ihre eigenen Reisekosten dokumentieren und steuerlich absetzen.
7. Gibt es Fristen für die Einreichung von Abrechnungen?
Ja, die Fristen werden oft intern festgelegt, um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten. Gesetzlich sollten die Abrechnungen jedoch innerhalb des Steuerjahres erfolgen.
8. Was passiert, wenn Belege fehlen?
Fehlende Belege können dazu führen, dass die entsprechenden Kosten nicht erstattet oder steuerlich anerkannt werden. Alternativ können eidesstattliche Erklärungen genutzt werden, jedoch ist dies steuerlich riskant.
9. Welche steuerlichen Vorteile bietet die Reisekostenabrechnung?
Durch die korrekte Abrechnung können Unternehmen ihre Steuerlast reduzieren, da Reisekosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies senkt die zu versteuernden Gewinne.
10. Welche Besonderheiten gelten bei internationalen Geschäftsreisen?
Bei internationalen Reisen gelten andere Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten, die sich nach dem Reiseland richten. Diese können beim Bundesfinanzministerium eingesehen werden.
Vergleich von Reisekostenabrechnung Software
Eine Software für die Abrechnung der Reisekosten bietet zahlreiche Vorteile:
- Zeitersparnis: Manuelle Prozesse wie das Sammeln von Belegen und das Erstellen von Tabellen entfallen. Stattdessen werden alle Daten digital erfasst und automatisch berechnet.
- Fehlervermeidung: Automatische Plausibilitätsprüfungen reduzieren das Risiko von Fehlern, die zu steuerlichen Nachteilen führen können.
- Transparenz: Mit einer Software behalten Unternehmer den Überblick über alle Reisekosten und können diese einfach auswerten.
- Mobilität: Moderne Lösungen bieten mobile Apps, mit denen Belege direkt unterwegs erfasst werden können.
Beispiele für gängige Reisekostenabrechnung Software sind sevdesk, HR Works und SAP Concur. Diese Tools helfen, den gesamten Prozess zu automatisieren und zu optimieren. Wir haben deshalb die drei wichtigsten Akteure am Markt miteinander verglichen.
Merkmal | sevdesk | HR Works | SAP Concur |
---|---|---|---|
Zielgruppe | Kleine und mittlere Unternehmen | Mittelständische Unternehmen | Mittelgroße bis große Unternehmen |
Preisstruktur | Ab 8 €/Monat | Abhängig von Funktionen | Auf Anfrage (ca 4.500 €) |
Funktionen | Belegerfassung, Automatische Berechnung, Schnittstellen, Automatische Buchhaltung |
Reisekosten, Zeitwirtschaft, Personalmanagement | Reisekosten, Travel Management, Integrationen |
Benutzerfreundlichkeit | Intuitiv und einfach zu bedienen | Gute Benutzeroberfläche, etwas komplexer | Umfassend, für erfahrene Nutzer |
Mobilität | Mobile App verfügbar | Mobile App verfügbar | Mobile App verfügbar |
Integration | Buchhaltungssoftware | HR-Systeme, Finanzsysteme | ERP-Systeme, Finanzsoftware |
Support | E-Mail, Telefon | E-Mail, Telefon, Live-Chat | 24/7-Support |
Besonderheiten | Fokus auf KMU | Umfangreiche HR-Features | Globale Reiseverwaltung |
Hauptunterschied liegt ganz klar in der Zielgruppe. Während SAP Concur vor allem in internationalen Unternehmen zum Einsatz kommt, haben sich sevdesk und HR Works in kleinen und mittelständischen Unternehmen fest etabliert. Mit meinem Preis von nur 8 Euro im Monat ist sevdesk selbst für kleinste Unternehmen erschwinglich.
Risiken bei fehlerhafter Reisekostenabrechnung
Falsche oder unvollständige Abrechnungen können gravierende Folgen haben:
- Steuerliche Nachteile: Unvollständige oder fehlerhafte Abrechnungen führen dazu, dass Kosten nicht anerkannt werden.
- Rückforderungen: Das Finanzamt kann zu viel erstattete Beträge zurückfordern.
- Strafzahlungen: Im schlimmsten Fall drohen Strafen wegen Steuerhinterziehung, wenn absichtlich falsche Angaben gemacht wurden.
Aufbewahrungsfristen für Reisekostenabrechnungen
Unternehmen müssen Reisekostenabrechnungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Diese Frist ergibt sich aus der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch. Eine digitale Archivierung ist zulässig, sofern die Daten revisionssicher gespeichert werden.
Pflichtangaben auf Reisekostenabrechnung
Eine Reisekostenabrechnung in Deutschland muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um steuerlich anerkannt zu werden. Hier sind die wesentlichen Punkte:
1. Persönliche Angaben des Reisenden
- Name und Anschrift des Reisenden
- ggf. Abteilung oder Kostenstelle
2. Angaben zur Reise
- Zweck der Reise (z. B. Kundentermin, Schulung, Projektarbeit)
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Reise
- Reiseziel(e) (Ort und Land)
3. Aufstellung der Reisekosten
- Fahrtkosten: Art des Verkehrsmittels (z. B. Bahn, Flugzeug, Pkw) und Kosten (Tickets, Kilometergeld bei Privatfahrzeugen)
- Verpflegungspauschalen: Dauer der Abwesenheit und ggf. Kürzungen (z. B. durch gestellte Mahlzeiten)
- Übernachtungskosten: Rechnungen für Hotels oder andere Unterkünfte
- Nebenkosten: Z. B. Parkgebühren, Telefonkosten, Maut
4. Belege und Nachweise
- Originalbelege für sämtliche Kosten, die erstattet werden sollen (z. B. Fahrkarten, Hotelrechnungen, Tankquittungen)
- Belege nummerieren für bessere Nachvollziehbarkeit.
5. Unterschrift des Reisenden
- Bestätigung, dass die Angaben korrekt sind
6. Arbeitgeberbezogene Angaben
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Genehmigung durch die zuständige Person (z. B. Vorgesetzter oder Buchhaltung)
Optionale Angaben
- Bankverbindung für die Erstattung
- Referenznummer oder Projektnummer
Diese Angaben sind notwendig, um die Reisekostenabrechnung sowohl für interne Zwecke als auch für eine eventuelle Prüfung durch das Finanzamt nachvollziehbar zu machen.
▶ Download Checkliste Reisekostenabrechnung
Fazit
Die Reisekostenabrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Finanzmanagements in Unternehmen. Mit einer guten Organisation und der richtigen Software lassen sich Prozesse effizient gestalten, Kosten sparen und Fehler vermeiden. Unternehmer, die auf digitale Lösungen setzen, profitieren von einer höheren Transparenz und einer deutlichen Zeitersparnis. Damit bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: den Erfolg Ihres Unternehmens.