Gewerbesteuer berechnen – wer mit dem Gedanken spielt, eine UG oder GmbH zu gründen, muss sich mit der Gewerbesteuer auseinander setzen. Aber auch Kleingewerbe ab 15.000 Jahresumsatz sind von der Steuer betroffen. Wieviel muss ich zahlen? Wie kann ich die Gewerbesteuer berechnen? Wir geben einen Überblick.
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Berechnen der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die Einkünfte eines Unternehmens erhoben wird. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewinn des Unternehmens und ist daher von Jahr zu Jahr unterschiedlich. In Deutschland wird die Gewerbesteuer von den kommunalen Behörden erhoben.
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen die Steuer richtig berechnen. Dieser Artikel soll Ihnen deshalb beim berechnen der Gewerbesteuer helfen.
Gewinn feststellen
Zunächst einmal müssen Sie den Gewinn Ihres Unternehmens berechnen. Dazu addieren Sie alle Einnahmen und ziehen alle Ausgaben ab. Wenn Sie Ihren Gewinn kennen, können Sie die Gewerbesteuer berechnen.
Die Gewerbesteuer wird in Deutschland auf der Grundlage des sogenannten Hebesatzes erhoben. Dieser Hebesatz wird von jeder Kommune selbst festgelegt und variiert daher von Ort zu Ort. In der Regel liegt der Hebesatz zwischen 150 % und 400 %.
Wenn Sie den Hebesatz Ihrer Kommune kennen, können Sie die Gewerbesteuer berechnen, indem Sie den Gewinn Ihres Unternehmens mit dem Hebesatz multiplizieren. Zum Beispiel:
Wenn Ihr Unternehmen einen Gewinn von 10.000 € hat und der Hebesatz Ihrer Kommune 200 % beträgt, dann beträgt die Gewerbesteuer 20.000 € (10.000 € x 200 %).
Die Berechnung der Gewerbesteuer ist also relativ einfach: Addieren Sie alle Einnahmen und subtrahieren Sie alle Ausgaben, um den Gewinn zu ermitteln. Multiplizieren Sie diesen Betrag dann mit dem Hebesatz Ihrer Kommune, um die Höhe der Steuer zu bestimmen. Den Hebesatz Ihrer Kommune finden Sie z.B. bei der IHK.
Berechnung der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird immer vom Einzelunternehmer, aber auch von der GmbH & Co. KG und der AG erhoben. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewinn des Unternehmens. Doch auch wenn Sie eine GmbH gründen oder sich für eine UG entscheiden, wird die Gewerbesteuer fällig. Dieser wird durch die Summe aller Einnahmen minus aller Ausgaben berechnet.
Die Gewerbesteuer wird in vielen Ländern der Welt erhoben und hat verschiedene Namen:
- Handelssteuer,
- Handwerkssteuer,
- Industriesteuer oder
- Umsatzsteuer.
- In Deutschland wird sie als Gewerbesteuer bezeichnet.
Liegen keine Daten vor, etwa weil das Unternehmen noch neu ist, dann berechnet das Finanzamt die Steuer anhand einer bestimmten Schlüsselsumme. Diese variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 1.200 und 5.100 Euro pro Monat. Auf diese Schlüsselsumme wird dann ein Prozentsatz von 0 bis über 50% gestetzt, welcher die endgültige Steuerschuld bestimmt.
Wenn Sie Ihr Unternehmen selbst führen, müssen Sie die Gewerbesteuer selbst berechnen und an das Finanzamt abführen. Sollten Sie jedoch einen Buchhalter oder Steuerberater haben, übernimmt diese Aufgabe diese für Sie.
Faktoren, die die Höhe der Gewerbesteuer beeinflussen
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von einigen Faktoren ab. Dazu gehören:
- die Größe des Unternehmens
- der Umsatz des Unternehmens
- der Gewinn des Unternehmens
- die Art des Unternehmens (z.B. produzierendes oder Dienstleistungsunternehmen)
Die genaue Berechnung der Gewerbesteuer ist recht komplex und wird von den Finanzbehörden vorgenommen. Unternehmen sollten sich daher immer von einem Steuerfachmann beraten lassen. Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung.
Tipp: es gibt Tools zur Buchhaltung, mit denen sich nicht nur die Buchhaltung vereinfachen, sondern auch die Gewerbesteuer berechnen lässt. Wir haben für Sie die zwei etablierten Lösungen am Deutschen Markt verglichen. Beide haben Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne vorstellen:
Mit Buchhaltungssoftware ist nicht nur die Buchhaltung deutlich einfacher, auch die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer lässt sich hiermit kinderleicht handhaben. Die richtige Buchhaltungssoftware spart Zeit und liefert zudem wichtige Informationen über die Gesundheit Ihres Unternehmens. Es lohnt sich also, sich damit zu beschäftigen.
Wann muss Gewerbesteuer bezahlt werden?
In Deutschland muss Gewerbesteuer bezahlt werden, wenn ein Unternehmen oder eine andere Einkommensquelle gewerbsmäßig betrieben wird. Das bedeutet, dass die Betriebsart überwiegend zum Zweck der Erzielung von Einnahmen erfolgt.
Gewerbesteuer wird in der Regel vom Einkommen oder vom Umsatz des Unternehmens bemessen. Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören auch Zinserträge und Veräußerungsgewinne. Die Höhe der Steuer ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u.a. vom Gewinn, dem Umsatz und der Anzahl der Beschäftigten. Kleinunternehmen mit geringen Umsätzen unterliegen zum Beispiel nicht der Gewerbesteuer. Es kann sich also durchaus lohnen, auf den einen oder anderen Auftrag zu verzichten, um Grenzwerte zu unterschreiten.
Beim berechnen der Gewerbesteuer ist auch der Firmensitz entscheidend. Ausländische Unternehmen müssen in Deutschland Gewerbesteuer bezahlen, sofern sie gewerbsmäßig tätig sind. Die Steuer ist jedoch in aller Regel nicht erstattbar, es sei denn, es handelt sich um ein EU-Unternehmen.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Gewerbesteuer?
Es gibt einige Ausnahmen bei der Gewerbesteuer. So ist es beispielsweise möglich, dass eine Firma keine Gewerbesteuer zahlen muss, wenn sie in einem Entwicklungsgebiet ansässig ist. Auch bestimmte soziale Einrichtungen wie Altenheime und Kindergärten sind von der Gewerbesteuer befreit.
Wer ist von der Gewerbesteuer befreit?
Gemäß § 3 des Gewerbesteuergesetzes sind von der Gewerbesteuer einige juristische Personen befreit. Hierzu zählen staatlichen Lotterieunternehmen, Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, sowie weitere staatsnahe Banken. Aber auch gemeinnützige Stiftungen sind von der Gewerbesteuer befreit. Keine Gewerbesteuer berechnen die Finanzämter der Hochsee- und Küstenfischerei, wenn sie mit weniger als sieben im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmern oder mit Schiffen betrieben wird, die eine eigene Triebkraft von weniger als 100 Pferdekräften haben.
Die Befreiung ist stark eingeschränkt. Und klar ist auch: auf die meisten Unternehmen wird dies hier nicht zutreffen. Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden sich in § 3 des Gewerbesteuergesetzes.
Wo kann man Hilfe beim berechnen der Gewerbesteuer erhalten?
Die Berechnung der Gewerbesteuer ist nicht immer einfach. Es gibt jedoch einige Stellen, an denen man sich Hilfe holen kann. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Gewerbesteuer berechnen, dann sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden. Dieser kann einem genau sagen, welche Unterlagen man für die Berechnung der Gewerbesteuer benötigt. Außerdem kann er einem auch bei der Berechnung der Steuer helfen.
Eine weitere Stelle, an der man sich Hilfe holen kann, ist natürlich das Finanzamt. Dort kann man sich informieren, welche Unterlagen man für die Berechnung der Gewerbesteuer benötigt. Außerdem können die Mitarbeiter des Finanzamtes bei der Berechnung der Steuer helfen.
Zuletzt kann man auch im Internet nach Informationen über die Berechnung der Gewerbesteuer suchen. Auf vielen Webseiten gibt es bereits fertige Rechner, mit denen man die Steuer berechnen kann. Alternativ dazu findet man auch häufig Anleitungen und Tipps zur Berechnung der Steuer.
Gewerbesteuer berechnen – Fazit
Während es in vielen Ländern entweder eine Gewerbesteuer oder eine Umsatzsteuer gibt, haben wir in Deutschland beides. Die hohen Steuern werden oft kritisiert. Der Besteuerung entgehen Sie nur, wenn Sie unter die wenigen Ausnahmen fallen oder die Umsätze unter den Grenzwerten liegen. Informieren Sie sich deshalb über die für Sie geltenden Grenzwerte bevor Sie die Gewerbesteuer berechnen. Denn womöglich können Sie hier kräftig sparen.