Kleingewerbe Rechnung – 5 Tipps zur korrekten Rechnung

Viele Menschen haben ein Kleingewerbe, aber wissen oft nicht, wie sie ihre Rechnungen korrekt schreiben müssen. Dabei ist es wichtig, die Vorschriften zu kennen, damit man keine Strafe riskiert.

 

Kleingewerbe Rechnung – was ist das?

Eine Kleingewerbe Rechnung ist eine Rechnung, die von einem Kleingewerbetreibenden ausgestellt wird. Diese Art der Rechnung unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Rechnung, da sie spezielle Angaben enthalten muss, die für das Kleingewerbe relevant sind aber auch auf manche Information verzichten kann.

Die Kleingewerbe Rechnung unterscheidet sich also leicht von den gängigen Rechnungen. Beginnen wir also direkt mit den Pflichtangaben. Welche Angaben muss eine Kleingewerbe Rechnung unbedingt enthalten?

 

Welche Angaben muss eine Kleingewerbe Rechnung enthalten?

Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, dann musst du für deine Dienstleistungen oder Produkte natürlich auch Rechnungen schreiben. Aber welche Angaben müssen eigentlich alles in einer Rechnung enthalten sein? Welche Pflichtangaben gibt es bei einer Kleingewerbe Rechnung?

  1. Als erstes sollte natürlich dein Name und deine Anschrift sowie die Anschrift des Kunden auf der Rechnung stehen. Hierbei ist wichtig, dass es sich um den Firmensitz handelt, also die Adresse, auf die dein Gewerbe angemeldet ist.
  2. Auch die Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer darf auf keinen Fall fehlen. Hier gibt es eine Besonderheit: wenn die Kleinunternehmerregelung genutzt wird.
  3. Zusätzlich musst du angeben, um welchen Zeitraum es sich handelt und wofür genau du die Rechnung schreibst – sprich: welches Produkt der Kunde gekauft hat bzw. welche Dienstleistung er in Anspruch genommen hat.
  4. Natürlich darf der Gesamtbetrag der Rechnung nicht fehlen. Hierzu gehört die Angabe, ob der Betrag brutto oder netto ist und wie hoch die Umsatzsteuer. Bei der Umsatzsteuer sind die jeweiligen Regelungen zu beachten, die höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach der Art des Produkts.
  5. Kontaktinformationen: Adresse, Email, Telefon
  6. Bankverbindung, damit der Kunde dir den Betrag überweisen kann.

Wann muss ich eine Kleingewerbe Rechnung schreiben?

Wenn Sie als Kleingewerbetreibender tätig sind, müssen Sie in der Regel eine Rechnung ausstellen. Die Rechnung ist ein wichtiges Dokument, das nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Kunden wichtige Informationen enthält. Die Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, damit sie als offizielles Dokument anerkannt wird. Wann Sie genau eine Rechnung ausstellen müssen und welche Angaben diese enthalten sollte, erfahren Sie in diesem Artikel.

Grundsätzlich gilt: Jede Leistung, die Sie gegen Bezahlung erbringen, muss mit einer Rechnung dokumentiert werden. Das gilt sowohl für Warenlieferungen als auch für Dienstleistungen. Auch wenn Sie eine Anzahlung leisten oder einen Teilbetrag in Rechnung stellen, muss dies auf einer Rechnung vermerkt sein.

Die Angaben auf der Rechnung müssen zutreffend sein und dürfen nicht irreführend sein. Zudem muss die Rechnung den Namen und die Anschrift des Unternehmens enthalten, für das die Rechnung ausgestellt wird. Auch die Anschrift des Kunden und das Datum der Rechnung sollten vermerkt sein. Weiterhin muss auf der Rechnung ersichtlich sein, um welche Leistung es sich handelt und welchen Preis der Kunde dafür zahlen muss. Bei Warenlieferungen sollten außerdem die Menge und die Bezeichnung der gelieferten Ware angegeben werden.

Falls es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinunternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt, müssen Sie zusätzlich die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Kleinunternehmer sind Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von maximal 50.000 Euro. Wenn Sie mehr als 50.000 Euro im Jahr umsetzen, können Sie freiwillig den Kleinunternehmerstatus beantragen. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ausweisen müssen. Allerdings können Sie dann auch keine Vorsteuer von der Finanzbehörde zurückfordern.

Die oben genannten Angaben sind die Mindestangaben, die auf einer jeden Rechnung enthalten sein sollten. Es gibt jedoch noch weitere Angaben, die je nach Unternehmensart variieren können. So sollte beispielsweise bei Dienstleistungsunternehmen in der Regel auch die Steuernummer des Unternehmens angegeben werden. Bei Handwerksbetrieben ist hingegen oft die Handwerkskammer-Nummer vermerkt. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Industrie- und Handelskammer oder beim Finanzamt über die genauen Angaben, die auf Ihrer Rechnung enthalten sein sollten.

 

Kleinunternehmer Rechnung

Häufige Fehler bei der Kleingewerbe Rechnung

Jeder, der ein Kleingewerbe betreibt, weiß: Die Rechnung ist das A und O. Denn ohne sie gibt es kein Geld vom Kunden – und damit auch kein Geschäft. Doch viele machen bei der Erstellung ihrer Rechnungen immer wieder dieselben Fehler.

▶︎ 5 häufige Fehler bei Kleinunternehmer Rechnung

Einer der häufigsten Fehler ist, dass Kleinunternehmer denken, sie können ihre Rechnungen selbst erstellen – ohne sich vorher mit den Vorschriften auseinanderzusetzen. Das ist aber leider nicht möglich. Denn es gibt ganz genaue Regeln dafür, wie eine Rechnung in Deutschland auszusehen hat und welche Angaben sie enthalten muss. Ignoriert man diese Regeln, riskiert man, dass die Rechnung nicht anerkannt wird und man also kein Geld bekommt.

Fehlende Pflichtangaben bei Produkten (z.B. Warenmenge in Liter, Einheiten, etc) können dazu führen, dass der mit dem Kunden geschlossene Kaufvertrag nichtig wird. Der Kunde kann hierdurch ein lebenslanges Umtauschrecht erlangen – fatal, wenn einem so etwas passiert.

Beglaubigte Übersetzung

Rechnungen einfach per Software schreiben lassen

Reselling mit Kopf

Als Kleingewerbetreibender muss man auf viele verschiedene Dinge achten. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, die eigenen Rechnungen korrekt und zeitnah zu schreiben und den Zahlungseingang zu überwachen. Doch dies ist oft mit viel Aufwand verbunden. Die meisten Menschen sind froh, wenn sie ihre Zeit für andere Dinge nutzen können.

Deshalb bieten verschiedene Unternehmen Buchhalungssoftware an. das Unternehmen sevDesk hat hier zum Beispiel eine einfache Möglichkeit entwickelt, Rechnungen per Software zu erstellen – ganz ohne den sonst notwendigen Papierkram. Die Plattform ist intuitiv bedienbar und sofort einsatzbereit. Somit kann man sich als Kleingewerbetreibender voll und ganz auf sein Geschäft konzentrieren, anstatt sich um die lästige Rechnungslegung kümmern zu müssen.

 

Lexoffice sevDesk Vergleich

Lexoffice ist ein webbasiertes Buchhaltungstool, das von Lexware angeboten wird. Es ist kompatibel mit Mac, PC und Linux und kann auch als App für iOS- und Android-Geräte genutzt werden. Die Software bietet eine Reihe nützlicher Funktionen, darunter Rechnungsstellung, Kontaktverwaltung, Bankverbindungen, Dokumentenablage und vieles mehr.

Lexoffice Sevdesk Vergleich

sevDesk ist ebenfalls eine webbasierte Buchhaltungslösung. Auch sevDesk ist kompatibel mit Mac, PC und Linux und bietet ähnliche Funktionen wie Lexoffice, darunter Rechnungsstellung, Kontaktverwaltung, Bankverbindungen und Dokumentenablage.  Beide können eine rechtlich vollständige Kleingewerbe Rechnung erzeugen.

Ein großer Unterschied zwischen den beiden Anbietern besteht darin, dass sevDesk eine größere Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten anbietet als Lexoffice. In Bezug auf die Kosten sind beide Anbieter ähnlich. Lexoffice bietet zwei Preismodelle an: Das Grundpaket kostet 9,90 € pro Monat und enthält die Rechnungsstellung sowie die Kontakt- und Bankverbindungsverwaltung. Das Premium-Paket kostet 19,90 € pro Monat und bietet zusätzlich die Dokumentenablage sowie weitere erweiterte Funktionen.

sevDesk bietet drei Preismodelle an: Das Grundpaket kostet 9,90 € pro Monat und enthält die Rechnungsstellung sowie die Kontakt- und Bankverbindungsverwaltung. Das Business-Paket kostet 19,90 € pro Monat und bietet zusätzlich die Dokumentenablage, die Kleingewerbe Rechnung sowie viele weitere Funktionen. Das Enterprise-Paket kostet 39,90 € pro Monat und bietet zusätzlich auch Lohn-und Gehaltsabrechnungen. Im Vergleich ist sevDesk somit etwas teurer als Lexoffice. Allerdings bietet sevDesk auch mehr Funktionen, insbesondere im Bereich der Lohn-und Gehaltsabrechnungen. Den vollständigen Vergleich aller Funktionen, Vor- und Nachteile finden Sie hier:

Lexoffice sevDesk Vergleich

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Von Chris