// Diese gesetzliche Änderungen 2024 müssen Sie kennen

Diese gesetzliche Änderungen 2024 müssen Sie kennen

Zahlreiche gesetzliche Änderungen stehen bevor oder sind bereits in Kraft getreten. Für Unternehmen eröffnen sich dabei sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Von Nachhaltigkeitsberichterstattung über steuerliche Erleichterungen bis hin zu Klimaschutzprämien – die kommenden Änderungen werden die Geschäftswelt in Bewegung setzen.

In diesem Artikel gewinnen Sie einen Überblick. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen und wie sie Unternehmen beeinflussen werden.

 

Gesetzliche Änderungen 2024

EU Cookie Banner abschaffen 2024 Ab März 2024 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die insbesondere Unternehmer betreffen. Hier sind einige wichtige Neuerungen:

  1. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Ab dem Berichtsjahr 2024 müssen Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten. Dies betrifft vor allem Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bereits der nichtfinanziellen Berichterstattungspflicht unterliegen. Die Berichtspflicht umfasst die Themen Umwelt, Soziales und Governance. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit der CSRD auseinanderzusetzen, da bei Nichtbeachtung Bußgelder drohen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive wird von Unternehmern als bürokratisches Monster ohne Mehrwert kritisiert. Unternehmer fühlen sich einseitig benachteiligt, weil das Gesetz den einheimischen Unternehmen schadet, während Unternehmen wie Temu keine Nachweise erbringen muss.
  2. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Bereits am 1. Januar 2024 trat das GEG in Kraft. Es regelt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Neue Gebäude müssen zudem energieeffizient sein. Hierzu gibt es aber auch Anforderungen an Bestandsgebäude, wie ausreichende Dämmung und möglicherweise Gebäudeautomatisierung. Zudem enthält das GEG Prüf- und Optimierungspflichten für bestehende Heizungsanlagen. Das GEG wurde benfalls stark kritisiert. Es gilt als unausgereift.
  3. AI Act: Am 8. Dezember 2023 haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten auf eine vorläufige Fassung des AI Act geeinigt. Dieses Gesetz reguliert Künstliche Intelligenz (KI) und teilt KI in drei Risikoklassen ein. Je nach Risikoklasse gelten verschiedene Anforderungen. Unternehmen sollten ihre KI-Anwendungen evaluieren, in eine Governance-Struktur einbinden und ein KI-Risikomanagement etablieren, um hohen Bußgeldern zu entgehen.

 

Insgesamt werden diese Änderungen die ArbeitsabläufeCompliance Prozesse und Strategien der Unternehmen beeinflussen und zu Mehraufwand führen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig auf diese Veränderungen vorzubereiten und gegebenenfalls externe Berater oder Experten hinzuzuziehen.

 

Erleichterungen bei Steuern und Buchhaltung 2024

Das im Herbst 2023 verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht umfangreiche Erleichterungen für Unternehmer vor. Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, wird es voraussichtlich im Bundesrat am 21. Februar 2024 behandelt. Diese gesetzlichen Änderungen umfassen:

  • Erhöhung der GWG-Abschreibung: Die Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können von 800 € auf 1000 € abgeschrieben werden.
  • Pool-Abschreibung: Die Grenze für die Pool-Abschreibung erhöht sich von 1000 € auf 5000 €. Der Abschreibungszeitraum verkürzt sich von 5 Jahren auf 3 Jahre.
  • Sonderabschreibung: Unternehmen mit einem Gewinn von weniger als 200.000 € dürfen ab dem 1. Januar 2024 eine Sonderabschreibung von 50 % auf alle beweglichen Güter des Anlagevermögens vornehmen.
  • Degressive Abschreibung: Diese zeitlich befristete Maßnahme gilt für Investitionen in den Jahren 2020 bis einschließlich 2024. Der maximale Abschreibungssatz beträgt 25 %. Beispiel: Bei einer Ladeneinrichtung für 100.000 € beträgt die Abschreibung im ersten Jahr bei degressiver Abschreibung 25.000 €.

Diese gesetzlichen Änderungen und Maßnahmen für Unternehmer wirken insgesamt steuersenkend und sind positiv für die Liquidität von wachsenden Unternehmen.

 

Prämien für Klimaschutz Investitionen

Der Staat fördert Investitionen in den Klimaschutz mit einer Prämie von 15 %. Diese Förderung gilt für Investitionen bis zu einem Maximalbetrag von 200 Millionen €. Unternehmen können somit von dieser finanziellen Unterstützung profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Insgesamt bieten die geplanten Vereinfachungen und Fördermaßnahmen für Unternehmer eine Chance, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und nachhaltig zu wachsen2.

 

EU will das EU-Cookie Banner wieder abschaffen

Cookies-Selbstverpflichtungsinitiative Cookie Banner

Die EU hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Cookie-Banner beschäftigt. Brüssel hat erkannt, dass im Bereich Cookie Banner etwas über das Ziel hinaus geschossen wurde und plant gesetzliche Änderungen. Die EU-Kommission um Didier Reynders erklärte deshalb, dass die EU 2024 gezielt die Auseinandersetzung mit dem Thema Cookies vereinfachen will. Künftig soll die Zustimmungsabfrage pro Website nur noch einmal im Jahr erfolgen.

Gegründet wurde hierfür eine Cookie-Banner-Task-Force. Was wie eine FBI Spezialeinheit klingt, soll sich mit der Sinnhaftigkeit der Cookie Banner auseinander setzen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) veröffentlichte den Abschlussbericht einer Cookie-Banner-Task-Force. Leider fällt der “kleinste gemeinsame Nenner” in Bezug auf klare Regeln für das Design von Cookie-Bannern sehr gering aus. Es gibt nur Verweise auf notwendige Einzelfallprüfungen, anstatt einheitliche Regeln zu etablieren2. Lesen Sie hier mehr zur Abschaffung der EU Cookie Banner.

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Von Chris