Rechtsform EV – wann lohnt sich die Rechtsform?

Die Rechtsform EV (eingetragener Verein) hat einige interessante Vorteile. Ein eingetragner Verein (e.V.) ist eine juristische Person, die aus einer freiwilligen Vereinigung von mindestens sieben Personen besteht, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Der eingetragne Verein ist die häufigste Rechtsform für gemeinnützige Organisationen in Deutschland.

Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Während Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die GmbH & Co KG im Mittelstand sehr stark verwurzelt sind, hat das Vereinswesen in Deutschland vor allem bei sozialen Trägern ein starkes Standbein. Kein Wunder, denn die Rechtsform EV bietet einige Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen, wie zum Beispiel:

  • Ein EV kann im eigenen Namen Rechte und Pflichten haben, zum Beispiel Verträge schließen oder klagen.
  • Ein EV haftet nur mit seinem Vermögen und nicht mit dem Privatvermögen der Mitglieder.
  • Ein EV kann steuerliche Vergünstigungen erhalten, wenn er gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
  • Ein Verein kann Mitglied in einem Verband werden und so Interessen gemeinsam umsetzen. Ein Verbandsbüro kümmert sich um die Anliegen des Vereins und der Mitgliedergewinnung.

 

Gründung eines Vereins

Vereinsmitgliedschaft Um einen eingetragnen Verein zu gründen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  1. Gründungsmitglieder finden: Es müssen mindestens sieben Personen sein, die bereit sind, den Verein zu gründen und Mitglied zu werden. Sie sollten sich über den Zweck und die Ziele des Vereins einig sein.
  2. Gründungsversammlung abhalten: Die Gründungsmitglieder müssen eine offizielle Versammlung einberufen, in der sie die Satzung des Vereins beschließen und den Vorstand wählen. Die Satzung ist das wichtigste Dokument des Vereins, das seine Struktur, seine Organe, seine Rechte und Pflichten sowie seine Auflösung regelt. Die Satzung muss bestimmte Mindestangaben enthalten, wie zum Beispiel den Namen und Sitz des Vereins, den Zweck und die Mitgliedschaftsbedingungen. Der Vorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan des Vereins und besteht aus mindestens zwei Personen.
  3. Anmeldung beim Registergericht: Der Vorstand muss den Verein beim zuständigen Registergericht anmelden, um ihn als juristische Person eintragen zu lassen. Dazu muss er eine beglaubigte Abschrift der Satzung sowie eine Liste der Vorstandsmitglieder mit ihren Unterschriften vorlegen. Die Eintragung kostet je nach Bundesland zwischen 50 und 200 Euro.
  4. Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Wenn der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt, kann er beim zuständigen Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen. Dazu muss er nachweisen, dass er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke fördert, wie zum Beispiel Kunst, Kultur, Sport, Bildung oder Umweltschutz. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ermöglicht es, über die Rechtsform EV Spenden zu erhalten und von der Körperschaftsteuer befreit zu werden.

Steuerliche Sonderrolle eines Vereins

Ein eingetragner Verein unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer auf seine Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Allerdings kann er von dieser Steuer befreit werden, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die steuerlichen Tätigkeitsbereiche eines Vereins sind:

  • Ideeller Bereich: Dies ist der Bereich, in dem der Verein seinen satzungsmäßigen Zweck verwirklicht, ohne dabei einen Gewinn zu erzielen oder zu erstreben. Zum Beispiel die Durchführung von Veranstaltungen oder die Förderung von Mitgliedern. Die Einkünfte aus dem ideellen Bereich sind steuerfrei.
  • Vermögensverwaltung: Dies ist der Bereich, in dem der Verein sein Vermögen verwaltet, ohne dabei einen Gewinn zu erzielen oder zu erstreben. Zum Beispiel die Anlage von Kapital oder die Vermietung von Räumen. Die Einkünfte aus der Vermögensverwaltung sind steuerfrei, solange sie nicht mehr als 35.000 Euro im Jahr betragen.
  • Zweckbetrieb: Dies ist der Bereich, in dem der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt, der aber seinem satzungsmäßigen Zweck dient oder ihn fördert. Zum Beispiel die Erhebung von Eintrittsgeldern oder die Veräußerung von Publikationen. Die Einkünfte aus dem Zweckbetrieb sind steuerfrei, solange sie nicht mehr als 45.000 Euro im Jahr betragen und der Zweckbetrieb nicht in Konkurrenz zu anderen Unternehmen steht.
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Dies ist der Bereich, in dem der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt, der weder seinem satzungsmäßigen Zweck dient noch ihn fördert. Zum Beispiel die Werbung für Dritte oder die Vermietung von Geräten. Die Einkünfte aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind steuerpflichtig und unterliegen der Körperschaftsteuer und gegebenenfalls der Gewerbesteuer.

 

Beispiele für eingetragene Vereine

Rechtsform ev Verein gründen In Deutschland gibt es über 600.000 eingetragene Vereine, die sich in verschiedenen Bereichen engagieren. Einige bekannte Beispiele sind:

  • Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB): Der DFB ist der Dachverband des deutschen Fußballs und organisiert unter anderem die Nationalmannschaften und die Bundesliga.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK): Das DRK ist eine humanitäre Organisation, die sich für den Schutz von Menschen in Not einsetzt und unter anderem Erste-Hilfe-Kurse, Blutspenden und Katastrophenhilfe anbietet.
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND): Der BUND ist eine Umweltschutzorganisation, die sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt, den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung einsetzt und unter anderem Kampagnen, Projekte und Bildungsangebote durchführt.
  • Greenpeace e.V. – Greenpeace kümmert sich als non-Profit Organisation um den Erhalt der Natur und ist weltweit vernetzt. In jeder Deutschen Stadt ist Greenpeace mit einem Büro vertreten um lokal auf Missstände aufmerksam machen zu können.

 

 

Fazit zur Rechtsform EV

Die Rechtsform EV ist eine beliebte Rechtsform für gemeinnützige Organisationen in Deutschland. Er bietet einige Vorteile, wie zum Beispiel eine beschränkte Haftung, eine eigene Rechtspersönlichkeit und steuerliche Vergünstigungen. Um einen eingetragnen Verein zu gründen, müssen mindestens sieben Personen eine Satzung beschließen, einen Vorstand wählen und den Verein beim Registergericht anmelden. Ein eingetragner Verein kann verschiedene Tätigkeitsbereiche haben, die unterschiedlich besteuert werden. Einige bekannte Beispiele für eingetragene Vereine sind der DFB, das DRK und der BUND.

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Von Chris