Wie kann ich die GmbH Stammeinlage entnehmen? Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen in Deutschland, da sie eine Haftungsbeschränkung bietet und gleichzeitig eine flexible Struktur erlaubt. Ein wichtiger Aspekt: die GmbH Stammeinlage.
Doch was passiert, wenn ein Gesellschafter seine Stammeinlage wieder entnehmen möchte? In diesem Artikel beleuchten wir drei gängige Möglichkeiten, wie Gesellschafter ihre GmbH Stammeinlage entnehmen können. Wichtig: dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar und kann eine solche nicht ersetzen. Deshalb: bei Fragen: Steuerberater kontaktieren.
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Das Stammkapital und seine Bedeutung
Das Stammkapital einer GmbH dient als Haftungsmasse gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Es stellt sicher, dass die GmbH über ein Mindestkapital verfügt, um ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen und finanzielle Verpflichtungen erfüllen zu können. Dieses Kapital ist bei der Gründung der GmbH in Form von Stammeinlagen der Gesellschafter einzubringen. Es zu entnehmen, ist gesetzlich verboten. Wie kann man also Kapital der GMBH entnehmen? Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Ausschüttung von Gewinnen
Die häufigste Methode, wie Gesellschafter Geld aus einer GmbH entnehmen können, ist die Ausschüttung von Gewinnen. Dabei handelt es sich nicht direkt um die Rückzahlung der Stammeinlage, sondern um die Verteilung der erwirtschafteten Gewinne der GmbH.
Vorgehensweise:
- Die GmbH erzielt Gewinne und diese werden in der Bilanz ausgewiesen.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt die Gewinnverteilung.
- Die Gewinne werden entsprechend den Anteilen der Gesellschafter ausgeschüttet.
Vorteil: Diese Methode ist steuerlich begünstigt, da Gewinnausschüttungen in der Regel niedriger besteuert werden als Gehälter oder andere Entnahmen.
Nachteil: Die Ausschüttung von Gewinnen setzt voraus, dass die GmbH tatsächlich Gewinne erzielt hat. Ist dies nicht der Fall, ist diese Methode keine Option. Die Gewinne müssen außerdem beim Empfänger als Einnahmen versteuert werden. Dieser Punkt wird häufig kritisiert weil die Gewinne bereits über die GmbH besteuert wurden.
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2. Rückzahlung von Stammeinlagen bei Kapitalherabsetzung
Um die GmbH Stammeinlage entnehmen zu können, ist eine Kapitalherabsetzung eine häufig gewählte Methode. Dies ist ein formeller Prozess, bei dem das Stammkapital der GmbH reduziert wird.
Vorgehensweise:
- Die Gesellschafterversammlung beschließt die Kapitalherabsetzung.
- Es erfolgt eine notarielle Beurkundung und die Anmeldung der Kapitalherabsetzung beim Handelsregister.
- Nach Eintragung ins Handelsregister und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger kann die Stammeinlage an die Gesellschafter zurückgezahlt werden.
Vorteil: Die Gesellschafter erhalten einen Teil ihrer ursprünglichen Einlage zurück.
Nachteil: Der Prozess ist langwierig und formalistisch. Zudem darf die Kapitalherabsetzung nicht zum Nachteil von Gläubigern der GmbH erfolgen, was zusätzliche Hürden mit sich bringen kann.
3. Verkauf der Geschäftsanteile
Eine weitere Möglichkeit, um an die Stammeinlage zu gelangen, besteht im Verkauf der Geschäftsanteile. Dabei veräußert der Gesellschafter seine Anteile an einen Dritten.
Vorgehensweise:
- Der Gesellschafter findet einen Käufer für seine Anteile.
- Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet.
- Die Änderung der Gesellschafterliste wird beim Handelsregister angemeldet.
Vorteil: Der Verkaufserlös kann direkt an den Gesellschafter fließen und ist nicht an die Gewinne der GmbH gekoppelt. Somit ist der Verkauf auch dann möglich, wenn die GmbH im jeweiligen Jahr keine Gewinne erwirtschaftet hat. Zu beachten ist hierbei die Mindesteinlage (25.000). Sie muss immer erhalten bleiben.
Nachteil: Der Verkauf der Anteile ist abhängig davon, dass ein Käufer gefunden wird. Zudem können gesellschaftsvertragliche Regelungen (z.B. Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter) den Verkauf erschweren.
Verbot der Entnahme der GmbH Stammeinlage
Eine häufig gestellte Frage ist, ob und wie die Gesellschafter ihre Stammeinlage entnehmen können. Tatsächlich ist die Entnahme der Stammeinlage jedoch gesetzlich verboten. Das Verbot der Entnahme der Stammeinlage ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Die maßgeblichen Vorschriften sind:
- § 30 Abs. 1 GmbHG¹: Diese Vorschrift besagt, dass das Stammkapital der GmbH nicht angetastet werden darf. Die Gesellschafter dürfen ihre Einlagen nicht zurückfordern oder entnehmen.
- § 43 GmbHG²: Diese Norm regelt die Haftung der Geschäftsführer. Geschäftsführer, die die Rückzahlung von Stammeinlagen an die Gesellschafter veranlassen, haften persönlich für den entstandenen Schaden.
GmbH Stammeinlage entnehmen – verboten?
Ja, die (mindest) Stammeinlage der GmbH muss immer erhalten bleiben. Das Verbot der Entnahme der Stammeinlage basiert auf mehreren wichtigen Überlegungen:
- Schutz der Gläubiger: Das Stammkapital dient als Sicherheit für die Gläubiger der GmbH. Durch das Verbot wird verhindert, dass die finanzielle Grundlage der Gesellschaft ausgehöhlt wird und die Gläubiger Gefahr laufen, ihre Forderungen nicht mehr erfüllen zu können.
- Stabilität der GmbH: Die Sicherstellung eines festen Stammkapitals trägt zur Stabilität und Solvenz der Gesellschaft bei. Dies ist besonders wichtig für die langfristige Planung und den Geschäftsbetrieb der GmbH.
- Vertrauen: Das Verbot stärkt das Vertrauen der Geschäftspartner, Banken und Investoren in die finanzielle Stabilität der GmbH.
Konsequenzen bei Verstoß gegen das Entnahmeverbot
Ein Verstoß gegen das Verbot der Entnahme der Stammeinlage hat erhebliche rechtliche Konsequenzen:
- Rückzahlungspflicht: Entnommene Beträge müssen an die GmbH zurückgezahlt werden.
- Haftung der Geschäftsführer: Geschäftsführer, die die unrechtmäßige Entnahme veranlassen oder dulden, haften persönlich für den daraus entstehenden Schaden.
- Strafrechtliche Konsequenzen: In schweren Fällen kann ein Verstoß auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie beispielsweise den Vorwurf der Untreue.
Möglichkeiten der Kapitalentnahme
Obwohl die direkte Entnahme der Stammeinlage verboten ist, gibt es legale Wege, wie Gesellschafter Geld aus der GmbH erhalten können, ohne das Stammkapital zu gefährden:
- Gewinnausschüttung: Erzielte Gewinne können nach einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss ausgeschüttet werden.
- Gehalt und Tantiemen: Gesellschafter, die gleichzeitig Geschäftsführer sind, können sich ein Gehalt oder Tantiemen auszahlen lassen.
- Verkauf der Anteile: Gesellschafter können ihre Geschäftsanteile an Dritte verkaufen und so Kapital aus der GmbH ziehen.
Fazit
GmbH Stammeinlage entnehmen ist nicht so einfach möglich. Die Entnahme der Stammeinlage aus einer GmbH ist kein triviales Unterfangen und bedarf einer sorgfältigen Planung und Durchführung. Die drei genannten Möglichkeiten – Gewinnausschüttung, Kapitalherabsetzung und Verkauf der Geschäftsanteile – bieten unterschiedliche Ansätze, die jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen. Gesellschafter sollten sich im Vorfeld gut informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um die beste Strategie für ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.