Firmengründung in der Schweiz als Ausländer – 9 Vor und Nachteile

Wie funktioniert die Firmengründung in der Schweiz? Welche Vor- und Nachteile erwarten mich als Ausländer? Die Schweiz ist ein attraktiver Standort für Unternehmer, die im Ausland gründen möchten. Das Land ist bekannt für seine politische Stabilität, seine starke Wirtschaft, seinen hohen Lebensstandard und sein unternehmensfreundliches Umfeld. Wenn Sie als Ausländer eine Firma in der Schweiz gründen möchten, gibt es jedoch einige Vor- und Nachteile, die Sie berücksichtigen sollten.

In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit den Vor- und Nachteilen der Firmengründung in der Schweiz als Ausländer befassen. Wir werden uns auf die Gründung einer GmbH konzentrieren und die verschiedenen Aspekte der Gründung einer Firma in der Schweiz erläutern. Lassen Sie uns loslegen!

 

 

Wie kann ich eine GmbH in der Schweiz gründen?

Die Gründung einer GmbH in der Schweiz erfordert einige Schritte. Der Ablauf ist sehr ähnlich zur Deutschen GmbH Gründung. Wenn Sie also bereits über Erfahrung der GmbH Gründung in Deutschland besitzen, dann wird es Ihnen in der Schweiz leicht fallen. Hier ist eine kurze Anleitung, die Ihnen helfen kann:

  1. wenn bewerber kurzfristig abspringen Vorabklärungen: Bevor Sie eine GmbH gründen, sollten Sie sich über die verschiedenen Aspekte der Gründung informieren, einschließlich der rechtlichen Anforderungen und der Gründungskosten. Empfehlung: lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten. Dienstleister wie Nexova haben sich auf die Firmengründung in der Schweiz spezialisiert und kennen die Vorteile aber auch die Fallstricke, die lauern können.
  2. Firmennamen reservieren: Sie müssen einen einzigartigen Namen für Ihre Firma auswählen und diesen beim Handelsregisteramt registrieren lassen.
  3. Gesellschaftsvertrag erstellen: Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument Ihrer GmbH. Er enthält Informationen über die Gesellschafter, das Stammkapital und die Geschäftsführung. Auch in diesem Punkt ist die Firmengründung in der Schweiz sehr ähnlich zur Gründung in Deutschland.
  4. Einzahlung des Mindestkapitals: Im Gegensatz zu Deutschland (25.000 €) beträgt das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH in der Schweiz CHF 20’000. Sie müssen sicherstellen, dass das Kapital vollständig einbezahlt wird. In der Regel müssen Sie hierfür zunächst ein Geschäftskonto eröffnen. Auf dieses wird dann die Einzahlung geleistet.
  5. Geschäftsführer bestellen: Sie müssen mindestens einen Geschäftsführer für Ihre GmbH ernennen.
  6. Eintragung ins Handelsregister: Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente vorbereitet haben, können Sie Ihre GmbH beim Schweizer Handelsregisteramt anmelden.

 

 

9 Vorteile der Firmengründung in der Schweiz als Ausländer

Die Firmengründung in der Schweiz bringt viele Vorteile gegenüber der Gründung in Deutschland oder anderen Ländern. Vor allem Steuervorteile locken viele Unternemen in die Schweiz. Im Detail betrachtet, gestalten sich die Vorteile wie folgt:

Geringes Grundkapital

Die Gründung einer GmbH in der Schweiz erfordert ein relativ geringes Grundkapital von mindestens CHF 20’000. Dies ist im Vergleich zu anderen Ländern ein niedriger Betrag und erleichtert die Gründung einer Firma.

 

Haftungsbeschränkung

Die Haftung bei einer GmbH ist auf das (voll einbezahlte) Stammkapital beschränkt. Dies bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter geschützt ist.

 

Freie Namenswahl

Bei der Wahl des Geschäftsnamens gibt es in der Schweiz keine Einschränkungen. Die Namenswahl ist frei, jedoch muss der Zusatz “GmbH” enthalten sein. Somit kann im Rahmen der Firmengründung in der Schweiz auch ein Phantasiename gewählt werden, was bei Personengesellschaften nicht der Fall ist.

 

Nur eine Gründungsperson notwendig

Für die Gründung einer GmbH in der Schweiz ist nur eine Gründungsperson notwendig. Dies erleichtert den Gründungsprozess und spart Zeit und Kosten. Die Gründungsperson ist in vielen Fällen der Geschäftsführer.

Steuerprogression

Die Spaltung des Gewinns (Lohn der Gesellschafterinnen und Gesellschafter gilt bei der GmbH als Aufwand) kann die Progressionsspitze brechen. Dies bedeutet, dass die Steuerprogression bei einer GmbH in der Schweiz niedriger ist als bei anderen Rechtsformen.

 

Verkauf Stammeinlage

Der Verkauf der Stammeinlage ist steuerfrei. Dies bedeutet, dass der daraus entstehende Kapitalgewinn nicht besteuert wird. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber der Firmengründung in Deutschland. Wer in Deutschland seine Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro leistet, muss diese nämlich erneut besteuern, wenn es später zur Rückzahlung an den Firmeneigentümer geht.

 

Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

Eine GmbH kann ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Dies ist ein Vorteil, da eine Aktiengesellschaft in der Schweiz in einigen Fällen steuerlich begünstigt ist.

 

Bestens vernetzt

cloud computing Die Schweiz ist bestens vernetzt. Im Gegensatz zu Deutschland sind die Schweizer flächendeckend an ultaschnelles Internet angebunden. Themen wie Edge Computing sind in der Schweiz daher längst Standard.

Der Bankenstandort Schweiz garantiert schnelle und reibungslose Transaktionen in die gesamte Welt. Hinzu kommt die überaus vorteilhafte Lage der Schweiz. Zentral gelegen, sind von hier aus Deutschland, Frankreich, Lichtenstein, Österreich aber auch Italien wunderbar einfach erreichbar. Viele Argumente sprechen für eine Firmengründung in der Schweiz. Die hervorragende Lage ist dabei ein wichtiger Aspekt.

 

Fachkräfte? Vorhanden.

Der Firmenstandort Schweiz ist bei Akademikern beliebt. Auf Grund der niedrigen Steuern bleibt deutlich mehr netto als den Kollegen in Deutschland. Kein Wunder also, dass es vor allem Hochqualifizierte in die Schweiz lockt. Mit den Fachkräften kommen die Firmen. Ob Pharma, Lebensmittel oder Technologie – die Schweiz ist breit aufgestellt und weiß die Standortvorteile zu nutzen. Die breite Auswahl an qualifitzierten Fachkräften ist für viele Unternehmer deshalb ein top Argument für die Firmengründung in der Schweiz.

 

4 Nachteile der Firmengründung in der Schweiz als Ausländer

 

Wo Licht ist, ist auch Schatten. Folgende Aspekte sollten Sie deshalb kennen, bevor Sie eine Firmengründung in der Schweiz in Erwägung ziehen. Auffallend ist: die Liste der Nachteile einer Firmengründung als Ausländer fällt mit nur vier Punkten deutlich kürzer aus.

 

Doppelbesteuerung

Ein Nachteil der Firmengründung in der Schweiz ist die Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie Einkommen und Vermögen des Gesellschafters. Dieser Nachteil findet sich jedoch analog in Deutschland. Auch hier wird zunächst das Einkommen der GmbH versteuert und dann – bei Auszahlung – das Einkommen des Gesellschafters.

 

Höhere Gründungskosten

Die Gründungskosten für eine GmbH in der Schweiz sind höher als bei einer Einzelfirma. Auch hier verhält es sich wie in Deutschland. Die Gründung einer Einzelfirma ist ein Behördengang und wird mit einer kleinen Gebühr vollzogen während eine GmbH mit Notar und den erforderlichen Verträgen in Deutschland und natürlich auch bei der Firmengründung in der Schweiz entsprechende Kosten nach sich zieht.

 

Kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung

Die Geschäftsführenden einer GmbH haben kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung, es sei denn, sie verlassen das Unternehmen oder ihren Arbeitsplatz endgültig. Dies gilt auch für Ehepartnerinnen oder -partner, die in der GmbH arbeiten.

 

Höhere laufende Kosten

Die Schweiz als Standort ist teuer. Wenn Sie dort ein Büro oder eine Produktionsfläche eröffnen und Mitarbeiter einstellen, dann erwarten Sie tendenziell höhere Kosten als in anderen Ländern der EU. Sie profitieren jedoch auch vom hohen Lebensstandard und der Qualität, für welche die Schweiz weltweit bekannt ist.

 

Das müssen Sie als Ausländer in der Schweiz wissen

Ausländer Firmengründung in der Schweiz Die Schweiz als Standort für Firmengründungen ist attraktiv. Die Gründung einer GmbH in der Schweiz als Ausländer hat einige Besonderheiten. Die Nationalität spielt bei der Firmengründung in der Schweiz grundsätzlich keine Rolle, aber es gibt unterschiedliche Regelungen für Personen aus dem EU/EFTA-Raum1 und Personen aus Drittstaaten.

Personen aus dem EU-/EFTA-Raum profitieren von der Personenfreizügigkeit und können sich somit selbständig machen. Für Personen aus Drittstaaten ist es schwieriger, eine Aufenthaltsbewilligung und somit auch einen Wohnsitz in der Schweiz zu erhalten. Es ist jedoch auch ohne eigenen Wohnsitz möglich, eine Firma in der Schweiz zu gründen.

Sofern Sie neben sich selbst auch eine Person mit Schweizer Wohnort und Einzelzeichnungsberechtigung eintragen lassen, benötigen Sie keinen Wohnsitz oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Es ist empfehlenswert, sich von Experten unterstützen zu lassen, da der Gründungsprozess schnell aufwändig und kompliziert werden kann.

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Von Chris