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Wenn das Vertrauen zu Mitarbeitern bröckelt
Arbeitgeber müssen immer wieder feststellen, dass ihre vermeintlich treuen Mitarbeiter dennoch dabei erwischt werden, wie sie Firmengeheimnisse nach außen tragen, Mitarbeiter selbst bestehlen oder auch Firmenmaterialien stehlen. Diebstahl im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber eine schmerzliche Erfahrung und aber auch gleichzeitig eine große Herausforderung. Wie soll und muss man als Chef auf ein derartiges Vorkommnis reagieren und wie geht man damit um? Wie bekommt man handfeste Fakten und Beweise, um eventuell eine Anzeige einleiten zu müssen?
Nicht selten sind diese Wege nicht ausgeschlossen und meist reichen klärende Gespräche nicht aus. Denn je nach Sachverhalt und Schwere des Deliktes muss schnell gehandelt werden. Aufgrund eines Verdachtes zu handeln oder wird Nachweisbarkeit verlangt muss ein Arbeitgeber alle Register ziehen.
Bei Diebstahl die Profis an Bord holen
Besonders wenn der Verdacht von Diebstahl beispielsweise von Firmenmaterialien oder auch bei Mitarbeitern untereinander besteht, sollte man als Arbeitgeber professionelle Detekteien, wie beispielsweise die Detekei Hamburg oder ähnliche. Denn sie verfügen über genügend gut geschultes Personal. Hier können Beweismittel anhand diverser Observationen von Personen und auch Foto- und Videomaterialien herbeigeführt werden, die auch gerichtlich verwendet werden können und hier Bestand und Relevanz hätten. Denn nur anhand eines Verdachtes, der nicht durch diese Beweise untermauert und bestätigt werden kann, sollte man nicht agieren. In Umkleidekabinen und auch in den Kassenbereichen selbst werden am häufigsten Diebstähle und Unterschlagungen von und durch Mitarbeiter verzeichnet. Aber auch bei Diebstahl von Firmeneigentum, von Produkten, Artikeln und Waren, werden jedes Jahr etliche Millionen auf diese Weise durch den Schornstein gejagt.
Verrat und Unterschlagungen
Jeder vierte Arbeitnehmer hat schon einmal geklaut
Laut einer Studie hat jeder vierte Arbeitnehmer schon einmal im Betrieb etwas mitgehen lassen oder in Erwägung gezogen dies zu tun. In der Regel handelte es sich dabei eher um kleine Dinge und Utensilien aus der Firma von geringem Wert. Manchmal aber konnten in Einzelfällen Schäden herausstellen, die in fünfstelliger Höhe angesiedelt waren und sind. Wenn Arbeitgeber dies einmal aufs Jahr hochrechnen, können extrem hohe finanzielle Löcher allein durch Firmendiebstähle dieser Art entstehen. Das Deutsche Strafgesetzbuch droht zunächst einmal jedem Dieb mit einer Haft oder Geldbuße solange die Tat bewiesen werden konnte. Allerdings gibt es auch hierbei Unterschiede hinsichtlich der Schwere des Deliktes und des Wertes des entwendeten Artikels oder Gegenstandes. So können beispielsweise so genannte Bagatellen nicht zur Anzeige gebracht werden, erhebliche Eigentumsdelikte schon eher. Als so genannte Bagatellen gelten beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter in einem Lebensmittelgeschäft angestellt Lebensmittel ohne Bezahlung während der Arbeitszeit entwendet und mit nachhause nimmt.
Würde ein Kassierer in die Kasse seines Arbeitgebers greifen, beschädigt er mit dem Diebstahl das Vertrauen seitens des Arbeitgebers und muss mit einer Anzeige, sofortiger Kündigung und anderen Strafen und schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.
Reicht der Verdacht schon aus?
Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 1999 reicht schon ein dringender Verdacht auf ein Eigentumsdelikt aus, um eine Kündigung des Mitarbeiters auszusprechen. Auf einen reinen Verdacht ließe sich jedoch nur schwer eine Anzeige aufbauen, weil nur ein so genanntes hinreichend bewiesenes Delikt auch tatsächlich unter Strafe gestellt werden kann.