Erste Hilfe im Betrieb – die 4 wichtigsten Fakten

Wie kann Erste Hilfe im Betrieb möglichst einfach organisiert werden? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? Ab wann ist ein Ersthelfer im Betrieb notwendig und wann ist ein Betriebssanitäter erforderlich? Erste Hilfe im Betrieb ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine moralische Verantwortung. Betrachten wir also die 4 wichtigsten Fakten.

Erste Hilfe im Betrieb einrichten Erste Hilfe ist die unmittelbare und vorläufige Versorgung von Verletzten oder Erkrankten bei einem Arbeitsunfall oder einer plötzlichen gesundheitlichen Störung. Erste Hilfe kann Leben retten, Schmerzen lindern und Folgeschäden vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Betrieb über ausreichend qualifizierte Ersthelfer und Betriebssanitäter verfügt, die im Notfall schnell und richtig handeln können.

 

Ersthelfer im Betrieb: Wer, wie viele und wie oft?

Ein Ersthelfer im Betrieb ist ein medizinischer Laie, der bei einem Notfall grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe leistet und den Rettungsdienst alarmiert. Ersthelfer müssen eine Ausbildung von mindestens neun Unterrichtsstunden absolvieren und alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Die Kosten für die Aus- und Fortbildung übernimmt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.

Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer im Betrieb richtet sich nach der Betriebsgröße, der Art der Tätigkeit und dem Gefährdungspotenzial. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gibt folgende Mindestquoten vor2:

  • In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der anwesenden Beschäftigten
  • In sonstigen Betrieben: 10 % der anwesenden Beschäftigten
  • In Kindertageseinrichtungen: eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer je Kindergruppe
  • In Schulen: eine Lehrkraft je Schulklasse

 

Betriebssanitäter im Betrieb: Wer, wie viele und wann?

Ein Betriebssanitäter im Betrieb ist ein medizinischer Fachmann, der über eine erweiterte Ausbildung in Erster Hilfe verfügt. Er löst im Notfall den Ersthelfer ab und leistet beim Verletzten erweiterte Erste Hilfe. Anschließend dokumentiert er die erfolgte Hilfeleistung. Außerdem ist er für Themen wie Hygiene, Arbeitsschutz oder Vorbeugen von Gefahrstoffunfällen im Unternehmen zuständig1.

Betriebssanitäter

  • Betriebssanitäter müssen eine Ausbildung von mindestens 63 Unterrichtsstunden absolvieren und
  • jährlich eine Fortbildung besuchen.
  • Die Kosten für die Aus- und Fortbildung übernimmt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.

 

Die Anzahl der erforderlichen Betriebssanitäter im Betrieb richtet sich nach der Unternehmensart und der Anzahl der anwesenden Beschäftigten. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gibt folgende Mindestquoten vor2:

  • In Baubetrieben: ein Betriebssanitäter je 100 anwesende Beschäftigte
  • In Hüttenwerken: ein Betriebssanitäter je 250 anwesende Beschäftigte
  • In sonstigen gefährlichen Betrieben: ein Betriebssanitäter je 500 anwesende Beschäftigte

Wichtig: relevant ist die Anzahl der anwesenden Beschäftigten, nicht die Anzahl der Mitarbeiter generell. Insbesondere durch Homeoffice Regelungen, Smart Working und Teilzeit dürfte sich die Anzahl der notwendigen Betriebssanitäter in den meisten Firmen deutlich reduziert haben.

Erste Hilfe im Betrieb: Wie und wo?

Erste Hilfe im Betrieb muss schnell, sicher und sachgerecht erfolgen. Dazu gehört auch, dass jeder Betrieb über eine geeignete Ausstattung an Verbandmaterialien, Notfallmedikamenten und technischen Hilfsmitteln verfügt. Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ gibt folgende Empfehlungen vor:

  • Verbandskasten DIN Norm In jedem Betrieb muss mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157 vorhanden sein.
  • In größeren oder gefährlicheren Betrieben muss zusätzlich ein Verbandkasten nach DIN 13169 vorhanden sein.
  • In Betrieben mit besonderen Gefahren muss ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) vorhanden sein.
  • In jedem Betrieb muss ein geeigneter Raum für die Erste Hilfe eingerichtet sein.

 

Erste Hilfe im Betrieb organisieren

Erste Hilfe im Betrieb muss auch gut organisiert sein. Dazu gehört, dass jeder Betrieb über ein Erste-Hilfe-Konzept verfügt, das folgende Punkte umfasst:

  • Die Auswahl, Ausbildung und Unterweisung der Ersthelfer und Betriebssanitäter
  • Die Bereitstellung und Wartung der Erste-Hilfe-Materialien und -Geräte
  • Die Kennzeichnung und Erreichbarkeit der Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Die Alarmierung und Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst
  • Die Dokumentation und Auswertung der Erste-Hilfe-Leistungen

Erste Hilfe im Betrieb ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine moralische Verantwortung. Jeder Arbeitgeber sollte dafür sorgen, dass seine Beschäftigten im Notfall optimal versorgt werden können. Jeder Beschäftigte sollte sich regelmäßig in Erster Hilfe schulen lassen, um im Ernstfall helfen zu können. Denn Erste Hilfe kann Leben retten!

 

Welche besonderen Vorgaben gelten für Startups und Gründer?

Für Startup Unternehmen und Gründer gibt es keine Ausnahmen. Das bedeutet, die oben genannten Vorschriften gelten unabhängig davon, ob das Unternehmen frisch gegründet wurde oder seit ewiger Zeit existiert. Relevant für die Anzahl der Ersthelfer und Betriebssantitäter ist die Anzahl der Mitarbeiter vor Ort. Hier gelten Mindestvorschriften. Natürlich ist es empfehlenswert, bei einem weit verzweigten Betriebsgelände oder bei tendenziell hoher Gefahr, entsprechend mehr Betriebssanitäter und Ersthelfer auszubilden.

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Von Chris