Weihnachtsgeld: Wann Arbeitnehmer Anspruch haben

Viele Arbeitnehmer in Deutschland erhalten jedes Jahr einen finanziellen Zuschuss in Form von Weihnachtsgeld. Dieser kann besonders angesichts der Inflation gelegen kommen. Allerdings haben nicht alle Anspruch auf diese Sonderzahlung. Wer hat genau Anspruch darauf?

Ob Sie Anspruch auf einen Bonus haben, hängt in erster Linie von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Wenn dort die Zahlung eines Weihnachtsgelds vereinbart ist, sind Sie berechtigt, die vereinbarte Summe zu erhalten. Auch Betriebsvereinbarungen oder geltende Tarifverträge können die zusätzlichen Zahlungen regeln. Doch es gibt noch weitere Fälle, in denen Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen müssen.

 

Betriebliche Übung & Weihnachtsgeld

Im Rahmen des betrieblichen Übung können Sie Ihr Weihnachtsgeld auch dann ohne festgeschriebene Regelung oder vertragliche Festschreibung erhalten, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

  • Es besteht eine längerfristige Bindung an das Unternehmen.
  • Die Zahlung ist typisch für die Dauer des Arbeitsverhältnisses und steigert sich proportional zur Dauer der Betriebszugehörigkeit. Der Weihnachtsbonus sollte daher regelmäßig an alle Beschäftigten gezahlt werden, die mindestens X Jahre im Unternehmen beschäftigt sind (X entspricht der ortsüblichen Vergütungsdynamik im Unternehmen).

 

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Inflationsprämie als Sonderzahlung 2022

Aufgrund der Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Strom und Gas haben Arbeitgeber ab dem 1. Oktober 2022 die Möglichkeit, Beschäftigten einen Bonus von bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszuzahlen. Einen Anspruch auf das Geld gibt es jedoch nicht. So erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Arbeitsrecht: „Die Inflationsausgleichsprämie ist keine staatliche Leistung, sondern eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.“ Seit Oktober 2022 kann die Prämie ausgezahlt werden, bis spätestens zum 31. Dezember 2024. Die Auszahlung kann dabei auch gestaffelt erfolgen.

ACHTUNG: Auch bei der Inflationsprämie hat der Arbeitgeber das Wahlrecht – so muss nicht unbedingt jeder Beschäftigte gleich viel erhalten! Auch die Frage, ob Inflationsprämie gezahlt wird, obliegt allein dem Arbeitgeber.

 

Weihnachtsgeld als 13. Gehalt

Wer im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld kassiert hat, sollte nicht zwangsläufig von einer Zahlung in diesem Jahr ausgehen. Findet sich im Arbeitsvertrag ein Satz wie: „Die Zahlung erfolgt freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft“, dann ist der Arbeitgeber berechtigt, die Zahlung zu verweigern oder im Vergleich zum Vorjahr zu kürzen. In diesem Zusammenhang spricht man im Juristendeutsch von einem Freiwilligkeitsvorbehalt.

Kompliziert wird es bei sogenannten Widerrufsklauseln im Arbeitsvertrag. Damit das Weihnachtsgeld in der Praxis widerrufen werden kann, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) strenge Voraussetzungen fixiert. Damit die Arbeitgeber die Zahlung zu Weihnachten nicht nach Belieben einfrieren, müssen die Gründe für die Kürzung oder Streichung erkennbar und klar nachvollziehbar sein, beispielsweise ein großer Verlust oder andere, erkennbare Umstände.

Wenn Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel über das Weihnachtsgeld als 13. Gehalt finden, gehen Sie bei einer Kündigung nicht leer aus. Diese Sonderzahlung ist nämlich Bestandteil Ihres Jahresgehalts und wird Ihnen ausbezahlt. Anders sieht es aus, wenn im Vertrag explizit von Weihnachtsgeld die Rede ist: In diesem Fall wird die Treue am Unternehmen mit dem Bonus belohnt – und die ist nach einer Kündigung ja nicht mehr gegeben. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass Sie die erhaltene Sonderzahlung zurückzahlen müssen, falls Sie vor dem 31. März des Folgejahres ausscheiden. Also achten Sie bei der Vertragsunterschrift genau auf die entsprechende Klausel.

 

Alternativen zum Weihnachtsgeld

Wenn der Arbeitgeber 2022 kein Weihnachtsgeld zahlt, gibt es dennoch die Möglichkeit, die eigene Kasse etwas aufzubessern. Als Arbeitnehmer können Sie nebenberuflich im Rahmen eines Kleingewerbes Geld dazu verdienen. Zwar ist hierfür das Einverständnis des Arbeitgebers Voraussetzung, ablehnen kann es der Arbeitgeber jedoch nur wenn wirklich triftige Gründe dagegen sprechen (etwa ein Interessenkonflikt).

Ein Kleingewerbe gründen ist durchaus attraktiv, weil es viele Vorteile mit sich bringt:

  • Einfache Gründung (nur ein Formular ausfüllen)
  • Einfache Buchführung (Bilanz, etc sind nicht erforderlich)
  • Geringes Risiko, weil Sie weiterhin den Hauptjob behalten.

 

Möglichkeiten, mit denen Sie ein Kleingewerbe gründen können:

 

Lesen Sie hierzu auch: mit 1 Euro selbstständig machen

Es ist der wohl am sinnvollsten investierte Euro in Ihrem Leben. Lassen Sie sich also überraschen und blicken Sie optimistisch nach vorne. Selbst wenn Sie dieses Jahr keine Sonderzahlung zu Weihnachten erhalten, dann gibt es sehr gute Alternativen.

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Von Chris