Was die neue Verpackungsverordnung für Kleinunternehmer bedeutet

Als Kleinunternehmer, der auf Plattformen wie eBay Produkte verkauft, ist es wichtig, die Auswirkungen der neuen Verpackungsverordnung zu verstehen. Diese Verordnung betrifft alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, die verpackte Waren an private Endverbraucher weitergeben. Hier sind die wesentlichen Punkte:

Die Verpackungsverordnung ist der neuste Streich der Ampel Regierung. Fortan gilt: wer beispielsweise selbst genähte Kleidung in einem Kuvert an Kunden sendet, muss dieses Kuvert zuerst kostenpflichtig im Verpackungsregister registrieren. Wenn ein Bauer Radieschen mit einem Gummi zusammen bindet, muss er den Gummi zuvor im Verpackungsregister registrieren. Bürokratischer Wahnsinn.

 

1. Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen

Bisher konnten Kleinunternehmer Verpackung nutzen, die zum Beispiel mit dem grünen Punkt markiert war. Verbraucher konnten diese Verpackung ins Recycling geben um die wertvollen Rohstoffe dem Kreislauf zurück zu führen. Das war einfach und etabliert.

“Viel zu einfach”, dachten sich wohl einige Politiker und überlegten sich das Konzept der “Systembeteiligungspflicht”. Ab jetzt müssen alle Letztvertreiber, bei der Zentralen Stelle, dem LUCID Verpackungsregister registrieren. Egal ob Versandkuviert, Karton, Schleifchen oder Tragetasche – jede Form von Verpackung muss registriert werden. Selbst der zuvor genannte Gummi um die Radieschen. Für Kleinunternehmer bedeutet dies gigantischen, Bürokratischen Aufwand. Und Kosten. Denn die Eintragung ins LUCID Verpackungsregister müssen die Unternehmer bezahlen. Betroffen sind Kleinunternehmer ebenso wie Multinationale Konzerne.

Die Idee, dass Verpackungsmüll besser reguliert sein soll, stammt aus der EU. Die Umsetzung in Deutschland ist jedoch unter der Ampel Regierung weitaus strenger erfolgt, als dies andere EU Länder handhaben. Viele Deutsche Unternehmen sehen sich deshalb bewusst benachteiligt.

2. E-Commerce und systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Angefangen hat es bereits 2022. Elektronische Marktplätze dürfen seit dem 1. Juli 2022 keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mehr zum Verkauf anbieten, wenn sich deren Hersteller nicht an einem dualen System beteiligt haben und nicht im Verpackungsregister  eingetragen sind. Das betrifft auch dich als Kleinunternehmer, wenn du auf solchen Plattformen aktiv bist.

Verkaufst du gelegentlich auf ebay oder Amazon? Dann bist du als gewerblicher Verkäufer ebenfalls vom Register Zwang betroffen.

Insbesondere auf Ebay sind viele Kleinunternehmer aktiv. Menschen, die nebenbei mit Ebay Geld verdienen möchten oder durch Reselling am Kauf und Verkauf von Produkten Geld verdienen. Ebay hat sich vom Flohmarkt der 90er zu einer zentralen Plattform für Kleinunternehmer entwickelt. Entsprechend verwundert ist man dort über die Regelwut und Bürokratie, welche den Unternehmern zugemutet wird.

Ebay Petition unterschreiben

In einer Petition wendet sich Ebay nun an die Gesetzgebung und fordert, das Gesetz zu stoppen. Weder verhindert das Register die Nutzung von Verpackung, noch fördert es die Wirtschaft. Im Gegenteil: Unternehmen werden blockiert und müssen Zeit mit bürokratischen Prozessen verschwenden, statt umweltfreundliche Lösungen entwickeln zu können. Die Verpackungsverordnung wird deshalb als Zeit- und Geldverschwendung angesehen und deshalb kritisiert.

Ebay Petition gegen Verpackungsverordnung unterzeichnen

temu gefahr Wirtschaft

Händler wie Temu reiben sich bereits die Hände und freuen sich über die bürokratischen Steine, die sich die EU Staaten hier selbst zwischen die Füße werfen. Billiganbieter Temu vertreibt Kleinstartikel aus Asien. Hier wird oft kritisiert, dass auf Grund der schieren Masse es unmöglich ist, die Einhaltung von Verordnungen zu überprüfen. Der Vorwurf ist, dass selbst CE Kennzeichnungen, Brandschutztests oder Ausdünstungen von Plastik werden ebensowenig kontrolliert wie die aktuell kritisierte Verpackungsverordnung und dem LUCID Verpackungsregister. Und während Temu sich steigende Marktanteile sichert, leidet die lokale Wirtschaft unter Bürokratie und Kosten.

 

3. Mehrwegalternativen anbieten

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Letztvertreiber/Befüller von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln oder Einweggetränkebechern (z. B. Restaurant, Café, Bistro) eine Mehrwegalternative für diese Verpackungen anbieten. Kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche bis 80 m² und maximal fünf Mitarbeitern sind von dieser Regelung ausgenommen. Du kannst stattdessen deinen Kunden anbieten, ihre eigenen Behältnisse zu befüllen, wenn sie das wünschen – und sofern sie eigene Behälter dabei haben.

 

Fazit

Die Verpackungsverordnung betrifft dich als Kleinunternehmer direkt. Die Verpackungsverordnung wird kritisiert, weil sie weder Müll vermeidet noch dem Umweltschutz dient. Im Gegenteil: Unternehmer müssen hohe Gebühren zahlen – Gelder, die fehlen um in effiziente Technologien oder umweltfreundliche Alternativen zu investieren.

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Von Chris