Restschuldversicherung – sinnvoll oder überflüssig?
Meistens wird sie empfohlen, gelegentlich zwingend verlangt, von Verbraucherschützern oft kritisiert, manchmal hat sie Kreditnehmer vor dem finanziellen Desaster gerettet: die Restschuldversicherung. Der Begriff wird nicht einheitlich verwendet, zwei völlig verschiedene Versicherungszweige können gemeint sein.
Risikolebensversicherung mit fallender Summe
Eine Form der Restschuldversicherung ist die Risikolebensversicherung. Sie deckt ausschließlich den Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit. In diesem Fall wird eine zuvor vereinbarte Summe ausgezahlt. Während eine gewöhnliche Lebensversicherung über die gesamte Vertragsdauer eine gleichbleibende Versicherungssumme vorsieht, fällt die Summe in der Restschuldlebensversicherung mit fortschreitender Versicherungsdauer. Idealerweise ist die Summenstaffel so gewählt, dass die Versicherungssumme stets dem noch offenen Darlehensbetrag, der Restschuld, entspricht.
Da die Risikosumme mit steigendem Alter des Versicherten abnimmt, ist die Versicherung mit fallender Summe spürbar billiger als die Standardform mit konstanter Deckung. Die Restschuldlebensversicherung ist weniger für kleine Konsumentenkredite gedacht, sondern eher für große Darlehen mit langer Laufzeit. Wenn sich junge Familien Geld ausleihen, um eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen, kann der unerwartete Tod des Hauptverdieners zum Zusammenbruch der Finanzierung und zur Zwangsversteigerung des Hauses führen. Schlimmstenfalls stehen die Hinterbliebenen ohne Zuhause, aber mit einem Schuldenberg da, wenn der Versteigerungserlös die noch offene Kreditsumme nicht abdeckt. Die Beiträge für eine Restschuldlebensversicherung sind günstig im Verhältnis zum abgesicherten Risiko. Allerdings sollte man sie nicht bei der finanzierenden Bank abschließen, sondern sich nach preiswerten Direktversicherern umschauen. Die Marktführer präsentieren ihre Angebote aus Kostengründen auch nicht unbedingt auf Vergleichsportalen, sodass eine erweiterte Recherche lohnt.
Ratenkreditversicherung gegen weitere Gefahren
Umstritten ist dagegen der Nutzen einer weiteren Kreditversicherung gegen Gefahren wie Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Solche Versicherungen werden laut Informationen des Kreditratgebers www.kreditefueralle.com sehr häufig von der Bank zusammen mit einem Kredit angeboten, sind bei sogenannten 0-%-Finanzierungen zum Teil sogar verpflichtend. Der Kreditgeber verdient an Provisionen der Versicherungsunternehmen, und das wirkt sich auf die Beitragshöhe aus. Kritisiert wird der löchrige Versicherungsschutz. So übernimmt der Versicherer zwar die Raten für die Zeit des Krankengeldbezugs bei Arbeitsunfähigkeit, das viel gravierendere Risiko einer (dauernden) Erwerbsunfähigkeit wird aber nicht abgedeckt. Vor dem Abschluss heißt es deshalb, die Bedingungen genau zu prüfen und zu entscheiden, ob die Risiken nicht anderweitig abgedeckt oder selbst getragen werden können. In aller Regel ist der Abschluss eines herkömmlichen Ratenkredits über eine überschaubare Summe ohne Restschuldversicherung für den Kreditnehmer nicht nur günstiger, sondern auch deutlich sinnvoller.