Das Whistleblowergesetz kennen und anwenden

Das Whistleblowergesetz ist ein neues Gesetz, das Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder in Behörden aufmerksam machen, besser vor negativen Folgen schützen soll. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die bereits seit Dezember 2021 gilt, aber von Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt wurde. Nach langem Streit zwischen Bund und Ländern wurde im Mai 2023 ein Kompromiss gefunden, der voraussichtlich im Juni 2023 in Kraft treten wird1.

 

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Das Whistleblowergesetz gilt für Verstöße gegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen wie öffentliche Aufträge, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz. Außerdem erweitert der Kompromiss den Anwendungsbereich auf alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach deutschem Recht2.

 

Wer kann Hinweise geben?

gute Mitarbeiter

Hinweise können von Personen gegeben werden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Ausbildung Kenntnis von einem Verstoß erlangen. Dazu gehören

  • Beschäftigte,
  • Selbstständige,
  • Praktikanten,
  • Auszubildende,
  • Freiwillige oder auch
  • ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter1.

 

Wie können Hinweise gegeben werden?

Das Whistleblowergesetz sieht vor, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vorrangig interne Meldestellen nutzen sollen, die Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einrichten müssen.

Kleinere Unternehmen haben dafür bis Dezember 2023 Zeit. Die Meldestellen müssen sicherstellen, dass die Identität der Hinweisgebenden geschützt wird und ihnen keine Nachteile entstehen. Zudem soll eine zusätzliche Stelle beim Bundesamt für Justiz als externe Anlaufstelle dienen. An die Medien dürfen sich Hinweisgebende nur unter bestimmten Voraussetzungen wenden, etwa wenn die interne oder externe Stelle nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagiert oder das öffentliche Interesse akut gefährdet ist2.

 

Wie werden Hinweisgeber geschützt?

Das Whistleblowergesetz verbietet jede Form von Repressalien gegen Hinweisgebende wie Kündigung, Mobbing oder Schadensersatzforderungen. Zudem haben sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die externe Stelle beim Bundesamt für Justiz. Wenn sie sich an die Medien wenden, müssen sie nicht befürchten, wegen Geheimnisverrats oder Verleumdung belangt zu werden1. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro2.

 

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf das neue Gesetz vorbereiten und interne Meldestellen einrichten oder bestehende Meldekanäle anpassen. Dabei sollten sie darauf achten, dass die Meldestellen vertrauenswürdig sind und die Anonymität der Hinweisgebenden gewährleisten können. Zudem sollten sie eine transparente und faire Behandlung der Hinweise sicherstellen und ihre Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten informieren. Eine professionelle Beratung durch eine Wirtschaftskanzlei kann dabei helfen, rechtssichere und effektive Lösungen zu finden.

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Von Chris