2026 hat für Unternehmen auch eine spürbare Entlastung gebracht. Es geht um Investitionen: Mit dem Investitionsbooster kehrt die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter zurück. Damit lassen sich in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungen geltend machen – ein Plus für Liquidität und Planungssicherheit.
Wer Maschinen, Nutzfahrzeuge, Büroausstattung oder Pkw anschafft, kann statt der linearen Methode die degressive Abschreibung wählen. Der Clou: In den Jahren 2026 und 2027 beträgt sie das Dreifache des linearen Satzes, gedeckelt auf maximal 30 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise des Restbuchwerts. So ziehen Sie die Steuerentlastung zeitlich nach vorn – genau dann, wenn die Ausgaben anfallen.
Gesetzesänderungen 2026: Investitionsbooster im Fokus
Die degressive Abschreibung gilt für bewegliche Anlagegüter, die Sie 2026 oder 2027 anschaffen oder herstellen. Unbewegliche Güter wie Gebäude sowie immaterielle Güter sind ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass Sie die Wahl der Abschreibungsmethode bewusst treffen – sie beeinflusst die Liquidität in der Anlaufphase neuer Projekte.
In vielen Fällen ist zudem ein späterer Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung möglich, sobald die lineare Methode vorteilhafter wird. Prüfen Sie diese Option in Ihrer Investitionskalkulation, um den Totalabschreibungsverlauf zu optimieren.
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Gesetzesänderungen 2026: Wer profitiert?
Besonders attraktiv ist der Investitionsbooster für mittelständische Betriebe mit Investitionsspitzen, für Produktionsunternehmen mit hohem Maschinenanteil sowie für Dienstleister mit Fuhrparks. Durch die höhere Anfangsabschreibung sinkt die Steuerlast in den ersten Jahren, was die Eigenfinanzierung stärkt und die Amortisationszeit effektiv verkürzt.
Für sehr spezifische Anschaffungen – etwa Maschinen oder Nutzfahrzeuge, die überwiegend für einzelne Großaufträge laufen – sollten Sie die Abschreibung nach Leistungseinheiten nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG prüfen. Hier orientiert sich die Abschreibung an der tatsächlichen Nutzung (z. B. Betriebsstunden, Stückzahl). Bei intensiver Anfangsauslastung kann sie in den ersten Jahren sogar noch höher ausfallen als die degressive Methode.
Gesetzesänderungen 2026: Praxisbeispiel
Beispiel: Sie kaufen 2026 eine Maschine für 100.000 Euro mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren (linear 10 Prozent). Degressiv sind bis zu 30 Prozent zulässig. Jahr 1: 30.000 Euro Abschreibung (Rest 70.000 Euro). Jahr 2: 30 Prozent vom Restbuchwert = 21.000 Euro (Rest 49.000 Euro). Jahr 3: erneut 30 Prozent = 14.700 Euro (Rest 34.300 Euro). Verglichen mit linear (je 10.000 Euro pro Jahr) ist die Steuerentlastung zu Beginn deutlich höher. Je nach Verlauf lohnt der Wechsel zur linearen Methode, sobald der lineare Jahresbetrag den degressiven übersteigt.
► Tipp: Erstellen Sie Szenarien mit Auslastungsgraden, Energiepreisen und Finanzierungskosten. So erkennen Sie, ob degressiv, linear oder Leistungseinheiten die beste Wahl ist – und wann der optimale Wechselzeitpunkt liegt.
Die Investitionsdynamik hängt auch vom Beschäftigungstrend ab. Wie sich die Nachfrage nach Fachkräften und die Produktivität entwickeln, beleuchtet unser Beitrag Arbeitsmarkt bremst trotz Konjunktursignalen.
Investitionsentscheidungen 2026 sollten das Standortumfeld berücksichtigen. Ein aktuelles Stimmungsbild liefert De-Industrialisierung: Aktuelles Lagebild 2026.
So nutzen Sie den Vorteil im Jahresabschluss 2026
Planen Sie Anschaffung und Inbetriebnahme rechtzeitig, damit die Voraussetzungen für 2026 erfüllt sind. Dokumentieren Sie Nutzungsbeginn, Restbuchwerte und die gewählte Methode nachvollziehbar. Prüfen Sie zudem, ob Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbetrag oder Förderprogramme kombinierbar sind – oft entsteht so ein zusätzlicher Liquiditätseffekt.
Checkliste für Ihre Investitionsplanung
- Nutzungsdauer realistisch festlegen und linearen Satz bestimmen.
- Degressivsatz anwenden: Dreifacher linearer Satz, maximal 30 Prozent.
- Szenarien rechnen: Auslastung, Energie, Zinsen, Wartung.
- Wechselpunkt zur linearen Abschreibung laufend prüfen.
- Bei auftragsbezogener Intensivnutzung: Leistungseinheiten testen.
► Tipp: mit der passenden Buchhaltungssoftware geht die Abschreibung wie von alleine. Positionen werden automatisch erkannt, zugeordnet und die richtigen Konten gebucht.
Gesetzesänderungen 2026 clever nutzen
Die degressive Abschreibung als Investitionsbooster verschiebt steuerliche Entlastung nach vorn und stärkt die Liquidität in einer konjunkturell sensiblen Phase. Wer Anschaffungen 2026/2027 plant, sollte die Methode aktiv in die Kalkulation einbauen und mit Leistungsabschreibung sowie Förderinstrumenten kombinieren. Welche Branchen jetzt besonders profitieren, zeigen weitere Artikel mit überraschenden Gewinnern.