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Worum geht es beim Fernunterrichtsgesetz?
Das FernUSG soll sicherstellen, dass Teilnehmer von kostenpflichtigen Fernlehrgängen vor unseriösen Angeboten geschützt werden. Es greift immer dann, wenn Wissen und Fähigkeiten entgeltlich vermittelt werden, die Teilnehmer räumlich getrennt von den Lehrenden lernen und der Lernerfolg systematisch überwacht wird. Zentral zuständig ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln.
Coaching floriert: Die Branche ist in den vergangenen Jahren um geschätzt 160 % gewachsen. Laut Marburger Coaching-Studie wurden 2016 rund 520 Mio. mit Coaching umgesetzt. Hochgerechnet entspricht das heute etwa über 1,3 Mrd. Euro. Inzwischen finden rund 45 % der Coachings ganz oder teilweise online statt. Das Fernunterrichtsgesetz 2025 wird die Branche daher stark beeinflussen.
Kriterien: Wann liegt Fernunterricht vor?
Damit Ihr Angebot unter das FernUSG fällt, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
- Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten: Bereits kurze Online-Seminare können erfasst sein, wenn systematisch Wissen vermittelt wird.
- Räumliche Trennung: Asynchrone Inhalte (z. B. Videos, Downloads) sind ausschlaggebend. Überwiegen sie, greift das Gesetz.
- Lernerfolgskontrolle: Bereits Feedback-Möglichkeiten oder Online-Selbsttests können als Kontrolle gelten.
Was bedeutet das für Coaches?
Viele Coaches arbeiten mit Videokursen, digitalen Arbeitsblättern und Feedbackschleifen. Diese Elemente führen dazu, dass das Angebot oft unter die Zulassungspflicht fällt. Reine Live-Sessions ohne Aufzeichnungen sind hingegen zulassungsfrei. Wer sich als Coach fragt, was man als Coach verdienen kann, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen in die Kalkulation einbeziehen.
Das FernUSG betrifft nicht nur B2C, sondern auch B2B-Coachings. Selbst wenn Sie ausschließlich Unternehmer betreuen, sind Ihre Angebote unter Umständen zulassungspflichtig.
Besonderheiten für Gründer
Gerade Gründer, die digitale Coaching-Programme entwickeln, müssen sich mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen. Der Aufbau eines Gründercoach-Programms erfordert deshalb eine rechtliche Prüfung und gegebenenfalls eine ZFU-Zulassung.
Ernährungsberatung via Teams – fällt das unter das FernUSG?
Wenn Sie Ernährungsberatung über Microsoft Teams anbieten, hängt die Einstufung nach dem Fernunterrichtsgesetz stark von der Gestaltung ab. Handelt es sich um reine Live-Gespräche ohne Aufzeichnung oder zusätzliche Materialien, greift das Gesetz in der Regel nicht.
Stellen Sie Ihren Kunden jedoch begleitende Unterlagen, aufgezeichnete Videos oder systematische Erfolgskontrollen zur Verfügung, kann Ihr Angebot als zulassungspflichtiger Fernunterricht gelten. In diesem Fall müssten Sie eine ZFU-Zulassung beantragen.
Rechte der Teilnehmer

- Widerrufsrecht: Innerhalb von 14 Tagen können Teilnehmer ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten (§ 355 BGB).
- Kündigungsrecht: Nach dem ersten Halbjahr ist eine Kündigung jederzeit mit dreimonatiger Frist möglich (§ 5 FernUSG).
- Teilzahlungsschutz: Ratenzahlungen dürfen keine zusätzlichen Gebühren enthalten. Bei Kündigung ist nur der bis dahin erbrachte Leistungsanteil zu zahlen.
Ausnahmen vom FernUSG
Nicht jedes Bildungsangebot ist zulassungspflichtig. Ausgenommen sind:
- Kostenlose Angebote ohne Lernerfolgskontrolle
- Reine Informationsveranstaltungen
- Live-Webinare ohne Aufzeichnungen
- Präsenzkurse mit mehr als 50 % Vor-Ort-Anteil
Absicherung für Selbstständige
Wenn Sie ein eigenes Coaching-Business starten, ist nicht nur die rechtliche Zulassung wichtig, sondern auch die Absicherung für Selbstständige. Neben einer guten Haftpflichtversicherung sind Rechtsschutz und ein klar strukturierter Vertrag unverzichtbar.
Arbeiten von zu Hause als Coach
Viele Coaches arbeiten inzwischen von zu Hause. Dank Videokonferenzen, Cloud-Diensten und digitalen Kursplattformen können sie ihre Teilnehmer flexibel betreuen. Wer sich für dieses Arbeitsmodell interessiert, findet hier die besten Jobs für Arbeit von zu Hause. Sie zeigen Alternativen und Einkommensmöglichkeiten, die unabhängig von einem klassischen Büro funktionieren.
Der Zulassungsprozess bei der ZFU
Die ZFU prüft eingereichte Kurskonzepte auf didaktische Qualität und Verbraucherschutz. Der Antrag umfasst Lehrpläne, Lernmaterialien und Nachweise zur Lernerfolgskontrolle. Wird nicht innerhalb von drei Monaten entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt (§ 12a FernUSG). Die Zulassung ist unbefristet, wird aber regelmäßig überprüft.
Mit dem Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) schafft der Gesetzgeber klare Regeln für Verträge, Informationspflichten und Qualität im Fernunterricht. Wer Fernunterricht anbietet, sollte sich nicht nur mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, sondern auch die eigene Buchhaltung effizient organisieren. Dabei helfen praxisbewährte Tools wie sevDesk oder lexoffice – einen ausführlichen Vergleich finden Sie hier.
FAQ zum Fernunterrichtsgesetz
Was ist das Fernunterrichtsgesetz?
Wer prüft Fernlehrgänge?
Wann brauche ich eine Zulassung?
Welche Angebote sind ausgenommen?
Wie lange gilt eine Zulassung?
Welche Rechte haben Teilnehmer?
Gilt das FernUSG auch für Coaches?
Welche Folgen hat ein Verstoß?
Fernunterrichtsgesetz
Das Fernunterrichtsgesetz bleibt eine wichtige Grundlage für alle Anbieter digitaler Bildung. Es stellt sicher, dass Lernende geschützt und Anbieter transparent arbeiten. Besonders durch das BGH-Urteil von 2025 hat sich der Anwendungsbereich erweitert. Coaches, Gründer und Weiterbildungsanbieter sollten daher ihre Programme rechtzeitig überprüfen und gegebenenfalls eine ZFU-Zulassung einholen.
Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
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