Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist Geschichte. Für viele Unternehmen bleibt dennoch die Frage: Müssen sie ihr Impressum anpassen und welche Hinweise sind jetzt noch Pflicht? Seit dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform zu setzen, weil die zugrunde liegende Verordnung aufgehoben wurde1.
Wer noch Verweise auf die OS-Plattform im Impressum, in AGB, im Footer oder in Bestellbestätigungen stehen hat, sollte diese jetzt konsequent entfernen. Gleichzeitig bleiben andere Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung bestehen. Unternehmen müssen daher sehr genau unterscheiden, was entfällt und was weiterhin gilt.
Impressum anpassen: Diese Punkte prüfen
Wenn Sie Ihr Impressum anpassen, gehen Sie strukturiert vor. Ziel ist eine rechtssichere, aktuelle Darstellung Ihrer Unternehmensangaben ohne veraltete OS-Hinweise, aber mit weiterhin erforderlichen Pflichtinformationen.
- OS-Links und Textpassagen löschen: Entfernen Sie den Link zur OS-Plattform sowie Standardformulierungen, die auf das EU-Portal verweisen.
- Streitbeilegung national: Prüfen Sie, ob und wie Sie über die Teilnahme an einem nationalen Schlichtungsverfahren informieren müssen. Die allgemeinen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung gelten fort.
- Transparenz im Impressum: Achten Sie auf vollständige Angaben zu Firma, Rechtsform, Vertretungsberechtigten, Register, Registernummer, Umsatzsteuer-ID sowie Kontaktinformationen.
- Konsistenz: Stimmen Impressum, Footer, AGB, Bestell- und Support-E-Mails sowie Kundenportale überein?
- Archivpflege: Entfernen Sie OS-Verweise auch aus Blogarchiven, Landingpages und PDF-Downloads.
Impressum anpassen: Was konkret entfällt
Mit Aufhebung der ODR-Verordnung entfiel die Pflicht, auf die OS-Plattform zu verlinken (ehemals Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013). Seit dem 20. Juli 2025 ist dieser Link nicht mehr erforderlich und sollte aus allen Bereichen Ihrer Website entfernt werden. Die IHK informiert übersichtlich über die Änderung und deren Folgen für Onlinehändler und Marktplätze6.
Auch externe Fachbeiträge haben die Abschaffung der EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung bereits aufgegriffen und die nötigen Schritte für Website-Betreiber erläutert, etwa hier: Überblick zur OS-Plattform.
Impressum anpassen: Was weiterhin gilt
Unabhängig vom Wegfall der OS-Pflichten bleiben nationale Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung bestehen. Dazu zählt insbesondere die Information, ob Ihr Unternehmen bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, samt Angabe der zuständigen Stelle. Prüfen Sie zudem Branchen-Sonderregeln, etwa für regulierte Berufe oder lizenzpflichtige Dienste7.
Wichtig: wir können und dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung durchführen. Informieren Sie sich daher individuell. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
▶ Tipp: Um einen ersten Überblick zu erhalten, können auch Tools wie ChatGPT eine erste Einschätzung geben. Mehr zu ChatGPT
Praxis-Tipps: So erledigen Sie das Update heute
Planen Sie das Impressum-Update in drei Schritten: Bestandsaufnahme, Anpassung, Kontrolle. Starten Sie mit einer systematischen Suche nach OS-Hinweisen auf der Website, in E-Mail-Templates und PDFs. Anschließend ersetzen Sie überholte Textbausteine durch klare, aktuelle Informationen zu Ihrer Streitbeilegungspraxis und Ihren Kontaktdaten. Abschließend dokumentieren Sie die Änderungen, um im Falle von Rückfragen oder Audits vorbereitet zu sein.
Für die technische und gestalterische Optimierung Ihrer Seitenstruktur lohnt ein Blick auf moderne Nutzerführung und klare Informationsarchitektur. Aktuelle Praxisbeispiele und Trends liefert dieser Überblick: Website Trends 2026.
Rechtssicher kommunizieren – ohne Brüche
Wer das Impressum anpassen will, sollte Tonalität und Layout konsistent mit der gesamten Marke halten. Klare Sprache, kurze Sätze und eindeutige Platzierung reduzieren Supportaufwand und beugen Abmahnungen vor. Vermeiden Sie Rechtsbegriffe, die ohne Kontext missverständlich wirken, und setzen Sie bei komplexen Themen auf verlinkte, vertiefende Erläuterungen in Ihrer Rechte-section.
2026 Impressum anpassen und Risiken senken
Die Pflicht zum OS-Link ist abgeschafft, doch Informationspflichten zur Streitbeilegung bleiben. Wer sein Impressum anpassen will, sollte OS-Verweise entfernen, nationale Hinweise korrekt ausweisen und alle Touchpoints aktualisieren. So minimieren Sie Abmahnrisiken, stärken Vertrauen und schaffen Klarheit für Kunden. Welche rechtlichen Änderungen 2026 auf Unternehmen zukommen, lesen Sie in unseren nächsten Analysen.