Die E-Rechnung wird Pflicht – und zwar in Etappen. Ab 1. Januar 2027 gelten in Deutschland schärfere Regeln für elektronische Rechnungen im B2B-Bereich. Für dich als Selbstständigen, Freiberufler oder Betreiber eines kleinen Unternehmens heißt das: Du musst zeitnah entscheiden, wie du Rechnungen künftig ausstellst, empfängst und verbuchst. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Punkte verständlich zusammen und zeigt mit praxistauglichen Beispielen, wie du die Umstellung sauber hinbekommst.
Worum geht es konkret? Die Gesetzesänderung ist Teil des Wachstumschancengesetzes und verankert die E-Rechnung als neuen Standard für B2B-Rechnungen. Ziel ist, Steuerprozesse zu modernisieren, Betrugsrisiken zu senken und die Buchhaltung zu digitalisieren. Für dich bedeutet das: weniger Zettel, aber klare technische Vorgaben. Laut Gesetz müssen ab 2025 alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und ab 2027 startet die gestufte Ausstellungspflicht – mit Sonderregeln für kleine Betriebe und Übergangsfristen bis 20281.
Im Folgenden erfährst du, wer betroffen ist, welche Formate zulässig sind (XRechnung, ZUGFeRD), wie die Umsatzgrenze von 800.000 Euro wirkt, was für Kleinunternehmer gilt und wie du typische Fehler vermeidest. Außerdem zeigen wir, wie Buchhaltungssoftware – etwa sevdesk – die Einführung erleichtert, ohne dass du Prozesse neu erfinden musst.
Seiteninhalt:
E-Rechnung 2027: Was ändert sich konkret?
Die E-Rechnung Pflicht gilt stufenweise für inländische B2B-Umsätze. Wichtige Eckpunkte:
- Ab 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. PDF per E-Mail gilt ab dann nicht mehr als E-Rechnung, bleibt aber für die Übergangszeit als „sonstige Rechnung“ zulässig, wenn der Empfänger zustimmt1.
- Ab 1. Januar 2027 musst du E-Rechnungen ausstellen, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag. Unterhalb dieser Grenze gilt 2027 noch eine Erleichterung (siehe Tabelle).
- Ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmer für B2B-Inlandsleistungen E-Rechnungen ausstellen – unabhängig vom Umsatz.
Ausgenommen sind unter anderem B2C-Rechnungen, bestimmte Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und grenzüberschreitende Leistungen. Auch bestehende EDI-Verfahren sind in der Übergangsphase noch nutzbar, müssen aber spätestens 2028 die inhaltlichen E-Rechnungsanforderungen erfüllen2.
Wenn du tiefer in die Gesamtreform einsteigen willst, findest du einen Überblick in unserem Beitrag E-Rechnung 2027: Was Unternehmen jetzt tun müssen, der die strategische Vorbereitung für Betriebe jeder Größe zusammenfasst.
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Rechnungsformate: XRechnung und ZUGFeRD im Fokus
Als E-Rechnung gilt nur ein strukturiertes, maschinenlesbares Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Zwei Standards sind in Deutschland praxiserprobt:
- XRechnung: Der von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) gepflegte XML-Standard ist im öffentlichen Auftragswesen seit Jahren etabliert2.
- ZUGFeRD: Ein Hybridformat, das strukturierte XML-Daten und eine visuelle PDF-Darstellung kombiniert. Wähle ein ZUGFeRD-Profil, das EN 16931-konform ist (z. B. „Comfort“), damit die Datei als E-Rechnung anerkannt wird3.
Wichtig: Ein reines PDF ist keine E-Rechnung. Für die Übergangszeit 2025–2026 kann es aber – mit Zustimmung des Empfängers – noch als sonstige Rechnung eingesetzt werden. Spätestens 2028 führt an XRechnung oder einer EN-16931-konformen ZUGFeRD-Variante kein Weg vorbei.
Wer muss ab 2027 E-Rechnungen ausstellen und empfangen?
Betroffen sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmer, die B2B-Umsätze im Inland erbringen. Das umfasst:
- Selbstständige und Freiberufler (z. B. IT, Beratung, Heilberufe mit umsatzsteuerpflichtigen Leistungen)
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG (siehe Ausnahmen unten)
- Handwerksbetriebe, Onlinehändler, Agenturen, Dienstleister
Pflicht zum Empfangen: ab 2025 für alle. Pflicht zum Ausstellen: ab 2027 stufenweise – mit Umsatzgrenze und Übergangsregeln. Grenzüberschreitende B2B-Leistungen sind nicht erfasst, ebenso wenig B2C.
Übergangsfristen, Umsatzgrenze und Ausnahmen
Die Politik hat eine mehrjährige Einführungsphase beschlossen, damit kleine Betriebe Zeit zur Umstellung haben. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Fristen zusammen.
| Jahr | Was gilt? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| 2025 | Alle müssen E-Rechnungen empfangen können. | PDF/sonstige Rechnungen für B2B weiterhin zulässig, wenn der Empfänger zustimmt. |
| 2026 | Weiter Übergangsjahr. | PDF/EDI mit Zustimmung möglich; empfehlenswert ist aber der schrittweise Umstieg. |
| 2027 | E-Rechnung Pflicht 2027 zur Ausstellung für Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 €. | Unterhalb von 800.000 € Vorjahresumsatz: noch Übergangsregelungen (z. B. auf Vereinbarung PDF/EDI). |
| 2028 | E-Rechnung 2028: Ausstellungspflicht für alle B2B-Inlandsrechnungen. | Übergangsregelungen enden; EN 16931-konforme Formate verbindlich. |
E-Rechnung 2027 und die 800.000-Euro-Grenze
Die 800.000-Euro-Schwelle bezieht sich auf den Gesamtumsatz des Vorjahres. Beispiel: Hast du 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz gemacht, musst du ab 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Liegst du 2026 darunter, darfst du 2027 übergangsweise noch anders abrechnen (mit Zustimmung des Empfängers) – solltest aber spätestens 2027/2028 die Umstellung planen, weil ab 2028 die Pflicht für alle gilt1.
E-Rechnung 2027: Ausnahmen für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind Unternehmer im Sinne des Gesetzes. Sie müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können und ab 2027/2028 entsprechend der Stufenpflicht ausstellen, wenn sie an andere Unternehmer im Inland abrechnen. Es gibt aber generelle Ausnahmen, die unabhängig vom Kleinunternehmerstatus gelten: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, bestimmte steuerbefreite Umsätze oder B2C-Rechnungen bleiben von der E-Rechnungspflicht unberührt2.
Sind PDF-Rechnungen weiterhin erlaubt?
Ja, aber nur befristet und mit Einschränkungen. Von 2025 bis Ende 2026 kannst du PDF-Rechnungen weiterhin im B2B-Bereich versenden, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt. Ab 2027 wird es enger: Unternehmen oberhalb der 800.000-Euro-Schwelle müssen E-Rechnungen erstellen. für kleinere Unternehmen gelten noch Übergangsoptionen. Spätestens 2028 ist Schluss: Dann sind nur noch E-Rechnungen im Sinne der EN 16931 zulässig. Eine reine PDF ohne strukturierte XML-Daten reicht nicht mehr aus3.
So stellst du deine Buchhaltung rechtzeitig um
Die Umstellung ist leichter, wenn du früh startest und strukturiert vorgehst. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Ist-Analyse: Welche Systeme nutzt du heute (Rechnungsvorlagen, ERP, Shop, Zeiterfassung)? Wo entstehen Rechnungsdaten, und wie gelangen sie in die Buchhaltung?
- Format-Strategie: Entscheide dich für XRechnung oder ZUGFeRD (EN-16931-konformes Profil). Prüfe, welche Anforderungen deine Kunden bevorzugen (öffentliche Auftraggeber: oft XRechnung).
- Software wählen: Nutze eine Buchhaltungssoftware, die E-Rechnungen erstellen, empfangen, prüfen und archivieren kann. Anbieter wie sevdesk haben hierfür fertige Lösungen, inklusive Export/Import im passenden Format und revisionssicherer Ablage.
- Prozesse definieren: Lege fest, wer Rechnungen erstellt, freigibt, versendet und wie Eingangsrechnungen geprüft und verbucht werden. Denke an Rollen und Vertretungen.
- Schnittstellen testen: Teste E-Rechnungs-Workflows mit wichtigen Kunden und Lieferanten. Achte auf valide XML, korrekte Steuermerkmale und funktionierende Zustellwege (z. B. E-Mail, Portal, Peppol).
- Dokumentation & Go-Live: Halte Abläufe in einem Verfahrensverzeichnis fest. Schalte stufenweise um (zuerst große Kunden, dann der Rest) und überwache Kennzahlen wie Durchlaufzeiten und Fehlerraten.
Praxistipp: In unserer Übersicht Gesetzesänderungen 2026: mehr Spielraum findest du zusätzliche Anknüpfungspunkte, um interne Prozesse rechtzeitig auf die neuen Vorgaben auszurichten.
Wie dir Buchhaltungssoftware die Arbeit abnimmt
Gute Buchhaltungssoftware erkennt Pflichtfelder, validiert Formate und spielt E-Rechnungen standardkonform aus. Das reduziert Fehlerquoten und spart Zeit – gerade, wenn du viele wiederkehrende Rechnungen hast. Lösungen wie sevdesk unterstützen XRechnung und ZUGFeRD, automatisieren den Import von Eingangsrechnungen (inklusive OCR und Datenmapping) und beschleunigen Freigaben. Wichtig ist außerdem eine revisionssichere Archivierung, damit du E-Rechnungen über die gesetzlichen Fristen hinweg sicher aufbewahrst.
Für kleinere Teams lohnt sich eine Checkliste: „Beleg rein – Pflichtfelder prüfen – Steuerkennzeichen setzen – Format wählen – Versand dokumentieren – Archivierung bestätigen“. Je mehr davon die Software übernimmt, desto weniger manuelle Schritte brauchst du.
E-Rechnung 2027 Pflicht
Typische Fehler – und wie du sie vermeidest
- Nur PDF statt E-Rechnung: Ab 2028 unzulässig. Umstieg rechtzeitig testen, auch wenn 2025/2026 noch Spielraum besteht.
- Falsches ZUGFeRD-Profil: Achte auf EN-16931-konforme Profile (z. B. „Comfort“). Sonst gilt die Datei nicht als E-Rechnung3.
- Ungültige XML-Struktur: Nutze Validatoren und integrierte Prüfungen in der Software. XRechnung-Schemata regelmäßig aktualisieren2.
- Fehlende Pflichtangaben: USt-IdNr., Steuersatz, Leistungsdatum, Referenzen (z. B. Bestellnummer) gehören sauber in die strukturierten Felder.
- Kein abgestimmter Empfangskanal: Kläre mit Kunden, ob E-Mail mit XML-Anhang, Portal-Upload oder Peppol genutzt wird. Viele öffentliche Auftraggeber verlangen XRechnung über definierte Kanäle2.
- Fehlende Prozessdokumentation: Für Betriebsprüfungen brauchst du ein konsistentes internes Kontrollsystem. Dokumentiere Freigaben, Änderungen und Archivierung.
Praxisbeispiele für den Umstieg
Beispiel 1: Freiberufliche Designerin (Umsatz: 120.000 €)2025 richtet sie in ihrer Buchhaltungssoftware den E-Rechnungseingang ein und informiert Stammkunden, dass sie ab 2026 E-Rechnungen bevorzugt. 2027 nutzt sie ZUGFeRD „Comfort“ für wiederkehrende Retainer, damit Kunden eine visuelle PDF-Ansicht und gleichzeitig strukturierte Daten erhalten. Spätestens 2028 stellt sie alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung aus.
Beispiel 2: Handwerksbetrieb (Umsatz 2026: 1,2 Mio. €)Weil 2026 über 800.000 €, gilt 2027 die Ausstellungspflicht. Der Betrieb entscheidet sich für XRechnung, da viele Kommunen Auftraggeber sind. Eingangsrechnungen laufen zentral über die Software, die Pflichtfelder prüft und direkt Buchungssätze vorschlägt. Fehlerquote sinkt, Skontofristen werden zuverlässiger genutzt.
Beispiel 3: Kleinunternehmer mit BeratungsangebotEr ist ab 2025 empfangspflichtig. 2026 führt er sevdesk ein, um E-Rechnungen zu empfangen und strukturiert zu archivieren. 2027 nutzt er weiterhin – in Abstimmung mit Geschäftskunden – teils PDF, bereitet aber Vorlagen für ZUGFeRD vor. 2028 stellt er vollständig um.
Wenn du zusätzlich deine Abläufe verschlanken willst, schau dir unsere Top 10 Tipps für die Buchhaltung an – viele Punkte greifen bei der E-Rechnung direkt.
Rechtliche Anforderungen im Überblick
Damit deine Rechnung als E-Rechnung gilt, müssen Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Strukturiertes Format nach EN 16931 (z. B. XRechnung, ZUGFeRD im passenden Profil).
- Inhaltliche Pflichtfelder wie vollständige Anschriften, Steuernummer/USt-IdNr., Steuersatz/Steuerbetrag, Leistungsdatum, Rechnungsnummer.
- Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts, Lesbarkeit müssen gewährleistet sein – durch interne Kontrollen, Prozessdokumentation und geeignete Systeme.
- Archivierung nach GoBD: vollständig, unveränderbar, jederzeit verfügbar. E-Rechnungen sind digital aufzubewahren; ein Ausdruck reicht nicht.
Die technischen Spezifikationen zur XRechnung veröffentlicht KoSIT, inklusive Versionierung, Validierungsregeln und Leitfäden2. Für ZUGFeRD stellt die Community von FeRD Profile, Beispiele und Tools bereit3.
Versandwege und Empfang: Praxisentscheidungen
Rechtlich entscheidend ist das Format, nicht primär der Versandweg. Übliche Wege:
- E-Mail mit XML-Anhang (und optional PDF-Ansicht bei ZUGFeRD)
- Upload in Kundenportale (häufig im öffentlichen Sektor)
- Peppol-Netzwerk für strukturierten, interoperablen Versand
Wähle den Weg, der zu deinen Kunden passt. Viele private Unternehmen akzeptieren E-Mail, die öffentliche Hand bevorzugt Portale oder Peppol. Moderne Buchhaltungssoftware wie sevdesk unterstützt verschiedene Kanäle und dokumentiert den Versand, was bei Prüfungen hilft.
Checkliste: Dein 6-Punkte-Plan bis 2027
- 1. Empfang einrichten (2025): Eingangsrechnungen als E-Rechnung verarbeiten können.
- 2. Kunden/Lieferanten informieren: bevorzugte Formate und Kanäle abstimmen.
- 3. Format wählen: XRechnung für Behörden, ZUGFeRD für hybride Nutzung.
- 4. Software prüfen: E-Rechnung generieren, validieren, archivieren; sevdesk & Co. testen.
- 5. Prozesse dokumentieren: Freigaben, Vertretungen, Fehlerkorrektur, Nachweise.
- 6. Stufenplan umsetzen: Pilot ab 2026, Rollout 2027, Vollumstieg 2028.
Was bedeutet das finanziell – und lohnt sich der Umstieg?
Kurzfristig fallen Einmalkosten für Einrichtung, Lizenzen und Schulungen an. Mittel- bis langfristig berichten Unternehmen von sinkenden Prozesskosten, weniger Erfassungsfehlern und schnelleren Zahlungseingängen, weil strukturierte Daten automatisiert verarbeitet werden können. Wer früh startet, reduziert teure Ad-hoc-Umstellungen und senkt das Risiko formaler Beanstandungen bei Betriebsprüfungen.
FAQ zur E-Rechnung 2027
Muss ich ab 2025 E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das betrifft auch Kleinunternehmer. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen bis 20281.
Wer ist 2027 zur Ausstellung verpflichtet?
Unternehmen, die 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz erzielt haben, müssen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Unterhalb der Grenze bestehen noch Übergangsoptionen. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle1.
Ist ein PDF per E-Mail weiterhin zulässig?
2025 und 2026 ja – wenn der Empfänger zustimmt. Ein PDF gilt dann als „sonstige Rechnung“, aber nicht als E-Rechnung. Ab 2028 sind ausschließlich EN-16931-konforme E-Rechnungen zulässig3.
Reicht ZUGFeRD immer aus?
Nur, wenn du ein EN-16931-konformes Profil (z. B. „Comfort“) nutzt. Achte darauf, dass die strukturierten Daten vollständig sind; sonst wird die Datei nicht als E-Rechnung akzeptiert3.
Was ist mit XRechnung?
XRechnung ist der in Deutschland etablierte Standard für E-Rechnungen an die öffentliche Hand und erfüllt EN 16931. Viele Behörden verlangen XRechnung über definierte Portale oder Peppol2.
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja. Kleinunternehmer sind ab 2025 empfangspflichtig und müssen ab 2027/2028 entsprechend der Stufenpflicht E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an Unternehmer im Inland abrechnen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen2.
Wie verschicke ich E-Rechnungen am besten?
Technisch entscheidend ist das Format. Der Versand kann per E-Mail (XML-Anhang), Kundenportal oder Peppol erfolgen. Stimmen den Kanal mit dem Empfänger ab; viele öffentliche Auftraggeber nutzen Portale oder Peppol2.
Welche Software hilft mir beim Umstieg?
Buchhaltungssoftware mit E-Rechnungsmodul ist ideal. Anbieter wie sevdesk unterstützen XRechnung und ZUGFeRD, prüfen Pflichtfelder und archivieren revisionssicher – das reduziert Fehler und Aufwand.
Welche Unterlagen braucht die Buchhaltung zusätzlich?
Eine aktuelle Verfahrensdokumentation, klare Freigabeprozesse, Nachweise zur Unveränderbarkeit und Zugriffsprotokolle für die Archivierung. Das hilft bei Betriebsprüfungen und internen Kontrollen.
Die E-Rechnung 2027 ist der Wendepunkt: Große und wachsende Unternehmen müssen ab dann ausstellen, 2028 zieht die gesamte Wirtschaft nach. Wenn du frühzeitig eine passende Buchhaltungssoftware einsetzt, Formate und Prozesse klärst und Kunden wie Lieferanten einbindest, gelingt der Übergang reibungslos – und du profitierst von weniger Fehlern, schnelleren Zahlungen und einer schlanken Buchhaltung, die Luft für neue Projekte lässt, über die wir regelmäßig berichten.