Neue Produktsicherheitsverordnung tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft

Die neue Produktsicherheitsverordnung tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Wer gehofft hatte, die Regierung würde am Abbau der Bürokratie arbeiten, wird leider enttäuscht, denn am 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft.

Diese Verordnung bringt bedeutende Änderungen und erweiterte Pflichten für Händler mit sich. Die Neuerungen zielen darauf ab, die Sicherheit von Produkten weiter zu verbessern und den Verbraucherschutz zu verbessern. Insbesondere Online-Händler stehen im Fokus, da der digitale Handel stetig wächst und die damit verbundenen Risiken für die Produktsicherheit zunehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten auf Händler zukommen und was sie tun müssen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

1. Erweiterte Sorgfaltspflichten für Händler

Ab dem 13. Dezember 2024 müssen Händler sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies betrifft nicht nur physische Händler, sondern auch Online-Händler. Zu den erweiterten Sorgfaltspflichten gehören unter anderem:

  • Überprüfung der Konformitätserklärung des Herstellers: Händler sind verpflichtet, die Konformitätserklärungen der Hersteller sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Produkte die notwendigen Zertifizierungen aufweisen.
  • Kontrolle der CE-Kennzeichnung: Sofern es für das Produkt eine CE-Kennzeichnungspflicht gibt, müssen Händler sicherstellen, dass diese korrekt auf dem Produkt angebracht ist. Dieser Punkt ist insofern interessant, weil speziell Onlinehändler Temu oft in der Kritik stand, Produkte mit CE Kennzeichnung zu verkaufen, welche gar nicht CE geprüft seien.
  • Regelmäßige Kontrolle der Produktsicherheit: Händler sollten kontinuierlich die Sicherheit ihrer Produkte überwachen, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Dies kann auch die Durchführung von Stichprobenkontrollen umfassen.

 

2. Verstärkte Verantwortung für Online-Händler

Die neue Verordnung legt besonderen Fokus auf den Online-Handel. Händler, die ihre Produkte über digitale Marktplätze anbieten, müssen sicherstellen, dass:

  • Sicherheitsinformationen und Warnhinweise gut sichtbar sind: Alle notwendigen Informationen über die sichere Nutzung des Produkts müssen für Verbraucher klar erkennbar sein.
  • Alle gesetzlichen Kennzeichnungspflichten erfüllt werden: Online-Händler müssen überprüfen, ob ihre Produkte die notwendigen Kennzeichnungen aufweisen und alle gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Marktes erfüllen.
  • Technische und rechtliche Anforderungen: Die Produkte müssen den technischen und rechtlichen Vorgaben des Marktes entsprechen, in den sie verkauft werden. Besonders wichtig ist dies bei Produkten, die in mehreren Ländern angeboten werden.

Insbesondere im Bereich Reselling und für alle, die Dropshipping Produkte verkaufen dürfte dies Händler vor große Probleme stellen. In beiden Fällen – beim Reselling wie auch beim Dropshipping liegt der Fokus auf Handel, teilweise über Lager und Produkte, die von Dritten kommen.

zoll und steuern online business

3. Erweiterte Rückverfolgbarkeit

Um die Produktsicherheit zu gewährleisten, fordert die Verordnung eine bessere Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette. Händler müssen in der Lage sein, detaillierte Informationen über ihre Zulieferer und die Herkunft der Produkte vorzulegen. Dies schließt auch die Pflicht ein, Produkte mit eindeutigen Identifikationsnummern zu versehen, um bei einem Sicherheitsproblem die betroffenen Chargen schnell identifizieren und zurückrufen zu können.

Lieferkettengesetz einfach und verständlich

 Das unbeliebte Lieferkettengesetz hat hier bereits Vorleistung geliefert. Die erweiterte Rückverfolgbarkeit geht hier jedoch noch einen Schritt weiter. Ein Beispiel für Rückverfolgbarkeit im Bezug auf die neue Produktsicherheitsverordnung wäre die Einführung eines QR-Codes auf der Produktverpackung, der eine eindeutige Identifikationsnummer enthält. Dieser QR-Code ermöglicht es sowohl dem Händler als auch den Marktüberwachungsbehörden und Verbrauchern, die gesamte Lieferkette des Produkts nachzuverfolgen.

 

4. Sicherheitsinformationen und Warnhinweise

Händler sind dafür verantwortlich, dass sämtliche Sicherheitsinformationen und Warnhinweise in einer für die Verbraucher verständlichen Sprache bereitgestellt werden. Besonders bei potenziell gefährlichen Produkten, die für Kinder zugänglich sind, gelten verschärfte Anforderungen.

Unvollständige oder fehlende Sicherheitsinformationen können zu erheblichen Sanktionen führen. Es wird daher empfohlen, bestehende Produktbeschreibungen und -hinweise zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

5. Produktprüfungen und erweiterte Marktüberwachung

Die neue Produktsicherheitsverordnung¹ verleiht den Marktüberwachungsbehörden in der EU² erweiterte Befugnisse, um stichprobenartige Prüfungen von Produkten durchzuführen. Händler müssen damit rechnen, dass ihre Produkte überprüft und gegebenenfalls beanstandet werden.

Im Falle von Verstößen gegen die Verordnung drohen den Händlern erhebliche Bußgelder, Verkaufsverbote oder Rückrufaktionen. Daher ist es wichtig, Prozesse zur internen Kontrolle und Qualitätssicherung zu implementieren, um eine hohe Produktsicherheit zu gewährleisten.

 

6. Ausnahmen von der Verordnung

Die Verordnung gilt nicht für Produkte, für die im Rahmen des Unionsrechts bereits spezifische Sicherheitsbestimmungen bestehen. Zu den ausgenommenen Produktgruppen gehören unter anderem:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebens- und Futtermittel
  • Lebende Pflanzen und Tiere sowie tierische Nebenprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten

Für diese Produkte gelten weiterhin die speziellen Vorschriften des jeweiligen Rechtsrahmens.

 

7. Rückruf- und Meldepflichten

Sollte sich herausstellen, dass ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt, sind Händler verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung zu beseitigen. Dazu gehören:

  • Information der betroffenen Kunden: Kunden, die das unsichere Produkt erworben haben, müssen schnellstmöglich informiert werden.
  • Rückrufaktionen: Händler müssen Rückrufaktionen anbieten und sicherstellen, dass die betroffenen Produkte aus dem Verkehr gezogen werden.
  • Meldung an die zuständigen Behörden: Sicherheitsrelevante Vorfälle müssen an die Marktüberwachungsbehörden gemeldet werden, damit weitere Maßnahmen ergriffen werden können.

 

 

Praxisbeispiel Produktsicherheitsverordnung

Beispiel: Ein Spielzeughersteller bringt ein neues Produkt auf den Markt. Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, versieht er jedes Spielzeug mit einem QR-Code auf der Verpackung. Dieser QR-Code ist mit einer Datenbank verknüpft, die detaillierte Informationen über das Produkt bereitstellt, wie z.B.:

  • Herstellerinformationen
  • Zulieferer der verwendeten Materialien (z.B. Kunststoff, Farben)
  • Produktionsdatum und -ort
  • Chargennummer
  • Prüfberichte und Konformitätserklärungen
  • Informationen zu Rückrufen und Sicherheitswarnungen

Wenn ein Sicherheitsmangel auftritt (z.B. der verwendete Kunststoff enthält Schadstoffe), kann das Unternehmen anhand des QR-Codes zur eigenen Firmenwebsite die betroffenen Spielzeuge identifizieren und zurückrufen. Gleichzeitig haben die Behörden und Verbraucher die Möglichkeit, den QR-Code zu scannen und alle relevanten Informationen zu diesem Produkt einzusehen, um zu prüfen, ob es sicher ist.

Dieses System stellt sicher, dass jedes Produkt eindeutig identifizierbar ist und jederzeit nachvollzogen werden kann, wo es produziert wurde und welche Lieferanten beteiligt waren. So kann im Falle eines Rückrufs gezielt und schnell reagiert werden, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Entsprechende Websites mit QR Codes können z.B. von einem IT Büro entwickelt werden.

 

Was müssen Sie jetzt tun?

Händler sollten bereits jetzt ihre Produktpalette und internen Prozesse auf die neuen Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung hin überprüfen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  1. Überprüfung der Produktpalette: Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  2. Informationen über Ihre Lieferanten: Vergewissern Sie sich, dass Ihre Zulieferer die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung erfüllen und die nötigen Konformitätsnachweise vorliegen.
  3. Aktualisierung der Plattform-Einträge: Passen Sie die Produktinformationen und Sicherheitswarnungen auf Ihrer Plattform an die neuen Vorschriften an.
  4. Vorbereitung auf Prüfungen: Implementieren Sie Prozesse zur schnellen Reaktion auf mögliche Prüfungen durch die Marktüberwachungsbehörden.

Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung will die EU einen modernen und einheitlichen Rahmen für die Sicherheit von Produkten schaffen. Händler sollten diese Chance nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren und das Vertrauen ihrer Kunden in die Produktsicherheit weiter zu stärken.

Unsere Autoren schreiben in ihrer Freizeit. Danke für's bewerten
[Gesamt: 3 Schnitt: 5]
Von Chris