Gewerbesteuer 2027: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Die Debatte um die Gewerbesteuer 2027 nimmt Fahrt auf: Der Mindesthebesatz soll bundesweit von 200 auf 280 Prozent steigen. Für Unternehmen in Gemeinden mit bislang sehr niedrigen Hebesätzen könnte das spürbare Mehrbelastungen bedeuten – besonders für Kapitalgesellschaften, die weder Freibetrag noch Anrechnungsmöglichkeiten haben.

Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Das Vorhaben ist Teil eines größeren Gesetzespakets, das zwischen Bundestag und Bundesrat verhandelt wird. Der politische Fahrplan ist offen, doch die Richtung ist klar: den Firmen in ländlichen Regionen  mit niedrigen Hebesätzen geht es an den Kragen. Was das in Zahlen heißt und wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie hier.

 

Gewerbesteuer 2027: Mindesthebesatz auf 280 Prozent

Der geplante Mindesthebesatz von 280 Prozent ersetzt die bisherige Untergrenze von 200 Prozent. Rechenbeispiel: Die Gewerbesteuer ergibt sich aus der Steuermesszahl von 3,5 Prozent, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Bei 200 Prozent ergibt das rund 7,0 Prozent Belastung (3,5 × 2,00), bei 280 Prozent rund 9,8 Prozent (3,5 × 2,80). Klingt nach wenig, summiert sich aber bei größeren Gewinnen schnell zu fünf- oder sechsstelligen Mehrbeträgen pro Jahr.

Besonders betroffen sind Gemeinden, die sich mit Hebesätzen unter 280 Prozent als günstige Standorte positioniert hatten um Standortnachteile auszugleichen. Diese Möglichkeit wird den Kommunen genommen, denn diese Kommunen müssen den Satz zwingend anheben. Nach oben bleibt der Spielraum jedoch unverändert: Großstädte wie München (490 Prozent), Hamburg (470 Prozent) oder Freiburg (430 Prozent) liegen ohnehin deutlich über der neuen Untergrenze.

CDU Wahlversprechen gebrochen

 

Steuern verdoppelt?

Ab 2027 könnte der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer 2027 von 200 auf 280 Prozent steigen – ein Plus von 40 Prozent. Das trifft vor allem Unternehmen in den Gemeinden, deren Hebesatz bislang unter 280 Prozent liegt. Zum Stichtag Ende 2024 waren das 43 Kommunen. Gleichzeitig erwartet die aktuelle Steuerschätzung für Deutschland im Jahr 2027 Gesamteinnahmen von 1.033,3 Milliarden Euro – erstmals mehr als eine Billion. Rechnerisch entspricht das, verteilt auf die derzeit rund 45,7 Millionen Erwerbstätigen, etwa 22.600 Euro je Erwerbstätigem und Jahr. Das ist selbstverständlich keine individuelle Steuerrechnung aber es zeigt die enorme Belastung, welcher Bürger inzwischen ausgesetzt sind.

Zum Vergleich: 2006 lagen die Steuereinnahmen bei rund 488,1 Milliarden Euro. Deutschland schnitt in der Pisa Studie gut ab, es war friedlich auf Deutschlands Straßen. Der Staat war in der Lage, mit 488,1 Milliarden Euro seine Aufgaben zu erfüllen. Heute berechnen die Statistiker nominal ein Plus von rund 112 Prozent. Mehr als doppelt so hohe Steuereinnahmen und trotzdem sind die Kommunen klamm.

Es steht die politische Frage im Raum, warum bei solch hohen Einnahmen zusätzliche Belastungen beschlossen oder diskutiert werden – etwa die Mindest-Gewerbesteuer oder eine Zuckersteuer, die je nach Ausgestaltung schätzungsweise 500 bis 600 Millionen Euro pro Jahr die Bürger belasten könnte.

▶ Konjunkturelle Gegenwinde machen Anpassungen schwieriger. Wie sich die Lage am Jobmarkt entwickelt und welche Signale die Wirtschaft sendet, beleuchten wir hier: Arbeitsmarkt bremst trotz Konjunktursignalen.

 

Gewerbesteuer 2027: Wer zahlt künftig mehr?

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG tragen die Erhöhung unmittelbar: Es gibt keinen Gewerbesteuerfreibetrag und keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer. Jeder zusätzliche Hebesatzpunkt wirkt sich 1:1 auf die Steuerlast aus. Beispiel: Eine GmbH mit 1 Mio. Euro Gewinn zahlt bei 200 Prozent rund 70.000 Euro Gewerbesteuer, bei 280 Prozent rund 98.000 Euro – ein Plus von 28.000 Euro jährlich.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen profitieren weiterhin vom Freibetrag von 24.500 Euro und der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent ist die Anrechnung im Grundsatz vollständig möglich; oberhalb davon bleibt in der Regel eine Restbelastung. Bei 280 Prozent dürften viele Betriebe die Gewerbesteuer weiterhin weitgehend neutralisieren – aber nur, soweit ausreichend Einkommensteuer entsteht.



 

Gewerbesteuer 2027: Auswirkungen auf Standortwahl und Planung

Die neue Untergrenze dürfte die Spreizung zwischen sehr günstigen und teuren Gemeinden verringern. Der relative Vorteil von Niedrigsteuerkommunen schmilzt, während Faktoren wie Infrastruktur, Arbeitskräfte, Flächenverfügbarkeit und Genehmigungsgeschwindigkeit an Bedeutung gewinnen. Für bestehende Standorte heißt das: Szenarienrechnungen aktualisieren, Margen- und Preiskalkulationen prüfen, Investitionszeitpunkte abstimmen.

Für Konzernstrukturen mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Kommunen werden interne Verrechnungspreise und Funktionszuordnungen steuerlich sensibler. Wer bisher bewusst Aktivitäten in Gemeinden mit 200 bis 250 Prozent konzentriert hat, sollte organisatorische Optionen gegenrechnen – auch mit Blick auf Miet- und Personalkosten, die Steuerdifferenzen oft übersteigen.

Parallel wird eine Reform der Unternehmensbesteuerung gefordert. Welche Effekte eine niedrigere Körperschaftsteuer hätte, haben wir hier aufbereitet: Senkung Körperschaftsteuer – runter auf 10 %.

Rechtlicher Stand: Noch kein endgültiges Gesetz

Der Mindesthebesatz ist Bestandteil eines Gesetzespakets, das sich in der parlamentarischen Abstimmung befindet. Bis zur endgültigen Verabschiedung sind Änderungen möglich – etwa beim Zeitplan, bei Übergangsregelungen oder bei Begleitmaßnahmen für strukturschwache Kommunen. Unternehmen sollten die Entwicklung eng begleiten, aber bereits jetzt mit konservativen Annahmen für 2027 planen.

 

So rechnen Sie die Mehrbelastung

Die Faustformel: Zusätzliche Belastung in Prozentpunkten = 3,5 Prozent × (neuer Hebesatzfaktor – alter Hebesatzfaktor). Beim Sprung von 200 auf 280 Prozent steigt die Belastung also um 2,8 Prozentpunkte. Multiplizieren Sie diese 2,8 Prozentpunkte mit Ihrem voraussichtlichen Gewerbeertrag, um die jährliche Mehrbelastung zu schätzen.

Gemeinde/Hebesatz Effektive Gewerbesteuer Änderung ggü. 200 % Hinweis
200 % (bisheriges Minimum) 7,0 % Untergrenze fällt weg
250 % 8,75 % +1,75 %-Pkt. Gemeinden müssen auf ≥ 280 % anheben
280 % (neue Untergrenze) 9,8 % +2,8 %-Pkt. Direkter Vergleich zur Mindestanhebung
350 % 12,25 % +5,25 %-Pkt. Viele Mittelstädte
430 % 15,05 % +8,05 %-Pkt. Beispiel: Freiburg
470 % 16,45 % +9,45 %-Pkt. Beispiel: Hamburg
490 % 17,15 % +10,15 %-Pkt. Beispiel: München

Liquiditätsplanung und Verträge: Jetzt prüfen

Unternehmen sollten Vorschüsse, Covenants und Preisgleitklauseln auf die potenzielle Mehrbelastung ausrichten. In M&A- und Beteiligungsverträgen empfiehlt sich eine klare Allokation künftiger Steueränderungsrisiken. Für Kommunen mit Anhebungspflicht stellt sich die Frage, wie der Einnahmezuwachs in Standortqualität investiert wird.

Handlungsempfehlungen bis zur Gewerbesteuer 2027

  • Szenarienrechnungen mit Hebesätzen von 280 bis 350 Prozent erstellen.
  • Rechtsform und Betriebsstättenstruktur steuerlich neu bewerten.
  • Anrechnungswirkung bei Personengesellschaften mit der Einkommensteuerplanung verzahnen.
  • Preis- und Budgetkalkulationen ab 2027 fortschreiben; Rückstellungen prüfen.
  • Kommunalpolitik beobachten: Zeitpunkte und konkrete Hebesatzbeschlüsse variieren.

 

Früh planen, Überraschungen vermeiden

Die geplante Gewerbesteuer 2027 mit Mindesthebesatz 280 Prozent wird die Steuerlandschaft nivellieren und Kapitalgesellschaften klar belasten. Wer jetzt durchrechnet, Verträge justiert und Standorte strategisch bewertet, reduziert Risiken – und entdeckt womöglich Chancen, die andere übersehen. Ein beliebter Beruf überrascht durch besonders hohes Einkommen.

Was genau ändert sich bei der Gewerbesteuer 2027?

Der Mindesthebesatz steigt bundesweit von 200 auf 280 Prozent. Gemeinden mit niedrigeren Sätzen müssen anheben; nach oben bleibt alles offen.

Ab wann gilt der neue Mindesthebesatz verbindlich?

Noch ist kein Datum beschlossen. Die Regelung ist Teil eines Gesetzespakets in Abstimmung zwischen Bundestag und Bundesrat. Unternehmen sollten ab 2027 planen, bis Rechtssicherheit besteht.

Trifft die Erhöhung alle Rechtsformen gleichermaßen?

Nein. Kapitalgesellschaften zahlen die Mehrbelastung direkt. Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben einen Freibetrag von 24.500 Euro und können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen.

Wie stark steigt die effektive Steuerlast?

Beim Sprung von 200 auf 280 Prozent steigt die Gewerbesteuer von rund 7,0 auf 9,8 Prozent – also um 2,8 Prozentpunkte, bezogen auf den Gewerbeertrag.

Können Gemeinden weiterhin mit niedrigen Sätzen werben?

Nur bis zur Untergrenze. Unter 280 Prozent ist künftig nicht mehr möglich. Über 280 Prozent entscheiden Gemeinden weiterhin selbst.

Wird die Anrechnung nach § 35 EStG angepasst?

Dazu gibt es derzeit keine beschlossene Änderung. Die Anrechnung wirkt bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent im Grundsatz vollständig, abhängig von der individuellen Einkommensteuer.

Sollte ich meine Rechtsform wegen der Änderung wechseln?

Ein Rechtsformwechsel nur aus Gewerbesteuergründen ist selten optimal. Prüfen Sie Gesamtsteuerquote, Haftung, Finanzierung und Nachfolge im Paket – idealerweise mit steuerlicher Beratung.

Welche Schritte empfehlen sich schon heute?

Szenarien mit Hebesätzen ≥ 280 Prozent kalkulieren, Vorschüsse anpassen, Covenants prüfen, Preise und Budgets ab 2027 fortschreiben und Standortentscheidungen strategisch bewerten.

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Von Chris

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