Einfach und schnelle eine UG gründen in 5 Schritten. Die Unternehmergesellschaft (UG) erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit, insbesondere bei Gründern und Startups, die mit einem kleinen Kapitalaufwand ein Unternehmen ins Leben rufen möchten. In diesem Artikel erklären wir, was die UG ausmacht, welche Besonderheiten sie bietet und wie man sie in fünf einfachen Schritten eine UG gründen kann. Wir klären auch, wer eine UG gründen kann und welche Voraussetzungen erforderlich sind, sowie die Kosten.
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Was ist eine UG?
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Sonderform der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Oft auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet, ermöglicht sie es Gründern, ein Unternehmen mit einem geringeren Stammkapital zu gründen. Der Vorteil der UG liegt in der Haftungsbeschränkung – wie bei der GmbH haftet der Gesellschafter nur mit seinem Gesellschaftsvermögen, nicht mit seinem privaten Vermögen.
Anders als die klassische GmbH, bei der ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. Dies macht sie besonders attraktiv für Gründer, die zu Beginn nur über wenig Kapital verfügen. Allerdings muss die UG in den ersten Jahren 25% des Jahresüberschusses zurücklegen, bis das Kapital auf 25.000 Euro angewachsen ist, um in eine GmbH umgewandelt werden zu können. Es gibt noch mehr Unterschiede zwischen UG und GmbH, weshalb wir das Thema in einem eigenen Beitrag „UG GmbH Unterschiede“ zusammengefasst haben.
Wer kann eine UG gründen?
Grundsätzlich kann jeder eine UG gründen, der volljährig ist und die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Dies bedeutet, dass die Gründerin oder der Gründer entweder als natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (z. B. einer bereits bestehenden Gesellschaft) die UG ins Leben rufen kann. Auch Ausländer können eine UG in Deutschland gründen, solange sie eine deutsche Geschäftsadresse haben.
Die Gründer müssen jedoch einige Voraussetzungen beachten, um die UG erfolgreich zu gründen. Neben der Bereitstellung des Stammkapitals (mindestens 1 Euro) müssen sie auch ein ordnungsgemäßes Gesellschaftsvertrag aufsetzen und bei der Anmeldung beim Handelsregister die nötigen Unterlagen einreichen.
UG gründen in 5 Schritten
1. Schritt: Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Der erste Schritt bei der Gründung einer UG besteht darin, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dieser Vertrag regelt die internen Abläufe und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Bei einer UG kann der Gesellschaftsvertrag entweder notariell beurkundet oder als Musterprotokoll abgefasst werden. Das Musterprotokoll ist eine vereinfachte Variante und spart Notarkosten, ist jedoch nur für Ein-Personen-UGs oder Gesellschaften mit maximal drei Gesellschaftern geeignet.
Im Gesellschaftsvertrag werden unter anderem der Unternehmenszweck, der Name der UG, die Höhe des Stammkapitals und die Verteilung der Anteile festgelegt.
2. Schritt: Anmeldung beim Notar
Für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags muss die Gründung beim Notar vorgenommen werden. Der Notar prüft den Gesellschaftsvertrag, bestätigt die Identität der Gesellschafter und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Falls das Musterprotokoll verwendet wird, ist die notarielle Beurkundung nicht erforderlich. Auch die Gründungskosten fallen hier deutlich geringer aus.
3. Schritt: Einzahlungsnachweis des Stammkapitals
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einzahlung des Stammkapitals. Obwohl eine UG bereits mit einem Betrag von nur 1 Euro gegründet werden kann, wird empfohlen, ein höheres Kapital zu wählen, um die ersten Ausgaben und eventuelle Rücklagen zu decken. Der Betrag muss auf ein Geschäftskonto der UG eingezahlt werden, und der Nachweis über die Einzahlung ist bei der Anmeldung beim Handelsregister erforderlich.
4. Schritt: Anmeldung beim Handelsregister
Die Anmeldung der UG beim Handelsregister ist der nächste Schritt. Der Notar übernimmt in der Regel die Anmeldung für die Gründung, nachdem der Gesellschaftsvertrag und der Einzahlungsnachweis vorliegen. Die Eintragung in das Handelsregister dauert meist etwa ein bis zwei Wochen. Erst mit dieser Eintragung erlangt die UG ihre rechtliche Existenz.
5. Schritt: Anmeldung beim Finanzamt und andere Formalitäten
Sobald die UG im Handelsregister eingetragen ist, muss sie sich beim Finanzamt anmelden. Dies erfolgt in der Regel automatisch nach der Anmeldung beim Handelsregister. Dort erhält die UG eine Steuernummer und wird in Bezug auf die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer erfasst.
Darüber hinaus müssen je nach Geschäftstätigkeit auch andere Anmeldungen vorgenommen werden, beispielsweise bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der Berufsgenossenschaft. Auch die Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung muss erfolgen.
Kosten der UG-Gründung und laufende Kosten
Die Gründung einer UG ist relativ kostengünstig, aber es fallen dennoch einige Ausgaben an. Zunächst müssen die Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags berücksichtigt werden. Diese liegen je nach Umfang des Vertrages und dem gewählten Verfahren (Musterprotokoll oder individuelle Beurkundung) zwischen etwa 100 und 300 Euro. Wenn ein höheres Stammkapital eingezahlt wird, können zusätzliche Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister anfallen. Insgesamt sollten Gründer mit Gründungskosten von mindestens 300 bis 600 Euro rechnen.
Laufende Kosten entstehen durch die Verwaltung der UG. Dazu zählen Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten, die je nach Unternehmensgröße und Komplexität zwischen 500 und 2.000 Euro pro Jahr liegen können. Zudem müssen Gesellschaften mit Sitz in Deutschland jährlich ihre Steuererklärungen abgeben, was ebenfalls zu zusätzlichen Kosten führt. Weitere laufende Kosten umfassen die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, die je nach Branche variieren können. Auch die jährliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften muss einkalkuliert werden.
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Buchhaltung: Die Buchhaltungskosten umfassen die Erstellung von Jahresabschlüssen, die laufende Buchführung sowie die Steuererklärung. Diese variieren je nach Komplexität und Umfang der Geschäftstätigkeit und können zwischen 500 und 2.000 Euro jährlich betragen. Tipp: 50% sparen beim Buchhaltung mit sevdesk
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IHK Beiträge: Unternehmen müssen jährliche Mitgliedsbeiträge an die Industrie- und Handelskammer (IHK) zahlen. Diese Beiträge richten sich nach der Größe des Unternehmens und dem Umsatz und beginnen meist bei etwa 100 Euro pro Jahr, können aber auch deutlich darüber liegen.
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GEZ Beiträge: Die Zwangsgebühr zum staatlichen Rundfunk (GEZ) sind für alle Unternehmen verpflichtend, die eine Betriebsstätte haben, und betragen aktuell 18,36 Euro pro Monat je Mitarbeiter.
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Transparenzregister Beiträge: Unternehmen müssen jährlich eine Gebühr für die Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zahlen. Die Gebühr beträgt etwa 25 Euro pro Jahr.
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EU Transparenzregister Beiträge: Ähnlich wie das nationale Transparenzregister müssen Unternehmen auch das EU-Transparenzregister aktualisieren. Die Gebühr für die Eintragung liegt ebenfalls bei etwa 25 Euro pro Jahr.
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Steuerberater: Steuerberater helfen bei der Erstellung der Steuererklärung, der Buchführung und der Beratung zu steuerlichen Fragen. Die Kosten variieren stark und können von einigen hundert bis mehreren tausend Euro jährlich betragen, abhängig von der Unternehmensgröße. Tipp: die Kosten für die Steuerberatung sind verhandelbar. Unbedingt im Vorfeld klären um überzogene Rechnungen zu vermeiden.
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Veröffentlichung im Bundesanzeiger: Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Kosten für diese Veröffentlichung liegen je nach Umfang des Berichts bei etwa 100 bis 300 Euro pro Jahr.
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Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Beiträge richten sich nach der Gefährdungsklasse des Unternehmens und dem Lohn der Mitarbeiter und variieren zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro jährlich.
- Kontoführungsgebühren: Alte Banken verlangen rund 20 Euro pro Monat für ein Geschäftskonto. Es geht aber auch günstiger und sogar kostenlos. Eine sehr gute Möglichkeit ist ein kostenloses Konto für Gründer.
Vorteile der Gründung einer UG
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Haftungsbeschränkung: Der größte Vorteil einer UG ist die Haftungsbeschränkung. Wie bei der GmbH haften die Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit ihrem privaten Vermögen. Dies schützt das persönliche Eigentum der Gründer.
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Geringes Stammkapital: Im Vergleich zur GmbH, bei der ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. Das macht die UG besonders attraktiv für Gründer mit wenig Startkapital.
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Einfache Gründung: Die Gründung einer UG ist relativ unkompliziert und kostengünstig. Besonders bei Verwendung eines Musterprotokolls können die Gründungskosten im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen niedrig gehalten werden.
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Steuerliche Vorteile: Als Kapitalgesellschaft kann die UG von Steuervergünstigungen profitieren, die für natürliche Personen nicht verfügbar sind, wie z. B. die Möglichkeit, Gewinne im Unternehmen zu lassen und nur mit der Körperschaftsteuer zu belasten.
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Glaubwürdigkeit: Eine UG gründen wirkt professioneller und vertrauenswürdiger gegenüber Geschäftspartnern, Banken und Kunden als ein Einzelunternehmen oder eine GbR, was besonders bei größeren Geschäftsbeziehungen von Vorteil sein kann.
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Flexibilität bei der Umwandlung: Viele Unternehmer starten, indem Sie zuerst eine UG gründen und diese später wandeln. Die UG kann nämlich problemlos in eine GmbH umgewandelt werden, sobald das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist. Dies bietet eine einfache Möglichkeit, das Unternehmen weiter zu professionalisieren.
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Verteilung der Gewinne: Die UG ermöglicht eine flexible Gewinnverteilung, wobei die Gesellschafter in der Regel nach den Anteilen am Unternehmen profitieren, was insbesondere bei mehreren Gründern von Vorteil ist.
UG gründen – schnell und einfach
Die Gründung einer UG ist eine relativ einfache und kostengünstige Möglichkeit, ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung zu starten und deshalb vor allem bei Startups beliebt. Die fünf Schritte – von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur Anmeldung beim Finanzamt – sind überschaubar und gut umsetzbar. Die UG bietet besonders für Gründer mit geringem Kapital einen attraktiven Einstieg in die Selbstständigkeit. Wer die rechtlichen Anforderungen beachtet, hat mit der UG eine solide Grundlage für den unternehmerischen Erfolg.