Achtung Künstlersozialkasse! Wann Sie als Unternehmer zahlen müssen

Viele Unternehmer sind verpflichtet, Beiträge an die Künstlersozialkasse zu entrichten, wissen hiervon jedoch nichts. Wir erklären kurz und kompakt die Hintergründe und wie Sie die Kosten vermeiden können.

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems für freischaffende Künstler und Publizisten. Die Gestaltung der Finanzierung mag überraschend klingen: die Beiträge der Künstler zahlen Sie als Unternehmer, wenn Sie z.B. einen Webdesigner beauftragen oder einen Flyer gestalten lasssen.

Finanziert wird die KSK also durch Beiträge der Versicherten, einen Bundeszuschuss und vor allem durch die sogenannte Künstlersozialabgabe von Unternehmen. Der Haken: viele Unternehmer wissen gar nicht, dass Sie zu dieser Abgabe verpflichtet sind.

Wer ist betroffen?

Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie zur Abführung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, wenn sie freiberufliche Kreative wie Grafiker, Webdesigner, Fotografen oder Texter beauftragen. Die Künstlersozialabgabe liegt derzeit bei 5,0 % des gezahlten Honorars und wird auf die erbrachten Leistungen aufgeschlagen.

Unternehmen, die keine Abgabe zahlen, riskieren empfindliche Nachforderungen, sollte dies im Rahmen einer Betriebsprüfung auffallen.

 

Ist die Abgabe auch nötig, wenn der Künstler im Ausland sitzt?

Wer Freelancer über Plattformen wie Fiverr beauftragt, ist zur Abgabe verprlichtet – selbst wenn die Person in Indien sitzt und nie von der deutschen Sozialversicherung Gebrauch machen kann. Die Künstlersozialabgabe ist grundsätzlich nämlich auch dann fällig, wenn der beauftragte Künstler oder Publizist im Ausland lebt und arbeitet.

Entscheidend ist dabei, dass das Unternehmen, welches die Leistungen bezieht, seinen Sitz in Deutschland hat und die erbrachten Leistungen hier verwertet werden. Es spielt keine Rolle, in welchem Land der Künstler ansässig ist, solange die Nutzung der künstlerischen oder publizistischen Arbeit in Deutschland erfolgt. Dennoch können im Einzelfall rechtliche Besonderheiten gelten, weshalb eine individuelle Beratung empfehlenswert ist.

 

Für welche Aufträge muss ich Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten?

Die Abgabepflicht betrifft alle Unternehmen, die Aufträge an freiberufliche Kreative vergeben, deren Leistungen einen künstlerischen oder publizistischen Charakter haben. Dazu zählen unter anderem

  • Grafikdesign
  • Webdesign
  • Fotografie
  • Textarbeiten oder die
  • Erstellung von Marketingmaterialien
  • Filmemacher
  • Animationen erstellen lassen

 

Auch die Beauftragung von freiberuflichen Musikern oder Filmemachern kann unter die Abgabepflicht fallen. Wichtig ist, dass die Leistungen direkt im Zusammenhang mit der Verwertung von Kunst oder Publizistik stehen. Wer unsicher ist, sollte sich im Vorfeld rechtlich beraten lassen, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

 

Das Risiko der Betriebsprüfung

Die Deutsche Rentenversicherung überprüft regelmäßig, ob Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen. Wird eine Verletzung festgestellt, kann dies zu erheblichen Rückfälligkeiten führen – einschließlich Zinsen und gegebenenfalls Bußgeldern. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die selten mit der KSK in Berührung kommen, werden häufig von solchen Forderungen überrascht.

 

Der Ausweg: Zusammenarbeit mit einer GmbH

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Abgabepflicht zu umgehen: Unternehmen, die nicht mit Einzelunternehmern oder freischaffenden Kreativen zusammenarbeiten, sondern stattdessen eine GmbH beauftragen, sind von der Künstlersozialabgabe befreit. Der Grund: Juristische Personen wie GmbHs fallen nicht unter die Definition eines „künstlerischen Auftragnehmers“ im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes.

Für Unternehmer kann es daher sinnvoll sein, bei der Wahl ihres Dienstleisters darauf zu achten, ob dieser als GmbH firmiert. Nicht nur, dass GmbHs oftmals finanziell besser ausgestattet sind und langfristig agieren – auch die Bürokratie im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse entfällt.

Was kostet eine professionelle Website von einer GmbH?

 

8 Beispiele aus der Praxis

  1. Firma A beauftragt eine freiberufliche Lektorin, um die Inhalte ihrer Firmenbroschüre zu prüfen.

  2. Firma B beauftragt einen selbständigen Grafikdesigner, um das neue Corporate Design zu entwickeln.

  3. Firma C engagiert einen Zauberer für die Firmenfeier, um die Veranstaltung aufzulockern.

  4. Firma D lässt einen Fotografen Porträtfotos der Mitarbeiter erstellen.

  5. Firma E engagiert einen freien Texter, um Blogbeiträge für die Website zu schreiben.

  6. Firma F beauftragt einen Musiker, um auf einem Kundenevent aufzutreten.

  7. Firma G engagiert eine Videoproduzentin für einen Imagefilm.

  8. Firma H beauftragt einen freien Illustrator, um Infografiken für ein Whitepaper zu erstellen.

In all diesen Fällen ist die Künstlersozialabgabe abzuführen, da die Leistungen künstlerischer oder publizistischer Natur sind und von Einzelpersonen erbracht werden. Diese Beispiele verdeutlichen, wie vielfältig die Abgabepflichten sein können.




Welche Grenzwerte gelten?

Die Abgabepflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die Honorare an freischaffende Kreative zahlen, unabhängig von der Höhe des einzelnen Auftrags. Allerdings gibt es für kleinere Unternehmen einen wichtigen Grenzwert: Wer pro Jahr weniger als 450 Euro an künstlerische oder publizistische Leistungen ausgibt, ist von der Abgabepflicht befreit. Dieser Betrag bezieht sich auf das gesamte Kalenderjahr und umfasst alle gezahlten Honorare zusammen. Werden also 450 Euro oder mehr an entsprechende Auftragnehmer gezahlt, greift die Abgabepflicht.

webdesigner beauftragen

Wie entrichtet man Beiträge an die Künstlersozialkasse?

Die Beiträge zur Künstlersozialkasse werden von der Deutschen Rentenversicherung verwaltet. Unternehmen, die abgabepflichtig sind, müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmelden und ihre Abgabepflicht melden. Die Abgabe wird auf Grundlage der Honorare berechnet, die an freiberufliche Künstler oder Publizisten gezahlt wurden.

Jährlich muss eine Meldung über die Höhe der gezahlten Entgelte abgegeben werden, auf deren Basis die Künstlersozialabgabe berechnet wird. Der Betrag ist dann quartalsweise an die Deutsche Rentenversicherung zu überweisen. Unternehmen sollten darauf achten, die Fristen einzuhalten, um Mahngebühren zu vermeiden.

 

Fazit

Die Künstlersozialkasse erfüllt eine wichtige soziale Aufgabe, stellt jedoch für Unternehmer eine oft unerkannte Kostenfalle dar. Eine genaue Prüfung der Abgabepflichten und die strategische Auswahl von Dienstleistern können helfen, finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich rechtzeitig beraten lassen und gegebenenfalls auf Anbieter setzen, die als GmbH organisiert sind.

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Von Chris