GmbH Stammkapital auszahlen – wie geht das legal und steuerlich sinnvoll? Wer eine GmbH gründet, kommt um das sogenannte Stammkapital nicht herum. In der Regel beträgt es 25.000 Euro und muss bei der Gründung vollständig gezeichnet und zu mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden. Doch was passiert mit diesem Geld nach der Gründung? Kann man das GmbH Stammkapital auszahlen – und wenn ja, wie genau funktioniert das?
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Was ist das GmbH Stammkapital?
Das Stammkapital ist die finanzielle Basis einer GmbH und dient als Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern. Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 GmbHG) und muss bei der Gründung durch die Gesellschafter eingebracht werden. In der Praxis bedeutet das: Wer eine GmbH gründet, überweist 25.000 Euro (oder mindestens 12.500 Euro) aus seinem privaten, bereits versteuerten Vermögen auf das Geschäftskonto der Gesellschaft. Die GmbH Stammeinlage entnehmen ist also rechtlich nicht zulässig.
Dennoch gibt es Möglichkeiten.
Wofür wird die Stammeinlage verwendet?
Das Stammkapital steht der GmbH für betriebliche Zwecke zur Verfügung – z.B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln, Marketingmaßnahmen oder Personalkosten. Es handelt sich also nicht um ein „gesperrtes“ Konto, sondern um reguläres Betriebsvermögen, das zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit dient. Trotzdem darf es nicht leichtfertig entnommen oder an Gesellschafter ausgeschüttet werden, da dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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Kann man sich das GmbH Stammkapital auszahlen lassen?
Die Frage „GmbH Stammkapital auszahlen“ stellen sich viele Unternehmer spätestens dann, wenn sie ihre GmbH liquidieren oder aus ihr ausscheiden möchten. Prinzipiell gilt: Eine direkte Auszahlung des Stammkapitals an die Gesellschafter ist während des laufenden Geschäftsbetriebs nicht erlaubt. Das Kapital gehört der Gesellschaft – nicht dem Gesellschafter persönlich.
Es gibt jedoch einige legale Wege, wie Unternehmer ihr eingezahltes Kapital zurückerhalten können, insbesondere im Zuge einer Liquidation oder beim Verkauf ihrer Anteile. Das sehen wir uns jetzt näher an.
GmbH auflösen: Stammkapital am Ende der Liquidation zurückholen
Wird eine GmbH geschlossen, erfolgt eine sogenannte Liquidation. Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten und offenen Forderungen kann das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Das schließt auch das eingezahlte Stammkapital ein.
▶ Wichtig: Nur der Teil des Vermögens, der nach Abzug aller Schulden übrig bleibt, darf ausgezahlt werden. Eine separate Auszahlung des Stammkapitals „auf Knopfdruck“ ist nicht möglich. Es ist also notwendig, dass die GmbH zum Zeitpunkt der Auflösung ausreichend liquide ist, um die ursprüngliche Einlage zurückzuzahlen.
Rückzahlung der Einlage bei GmbH-Liquidation: Steuerfrei?
Im Rahmen der Liquidation können Sie steuerfrei das GmbH Stammkapital auszahlen – unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, ob es sich bei der Rückzahlung um die sogenannte Einlagenrückgewähr handelt oder um eine Gewinnausschüttung.
Einlagenrückgewähr ist steuerfrei
Wenn die GmbH liquidiert wird und Gesellschafter ihr eingezahltes Stammkapital (z. B. die 25.000 €) zurückerhalten, handelt es sich nicht um eine steuerpflichtige Einnahme, sondern um die Rückzahlung von Vermögen, das bereits mit dem Privatvermögen versteuert wurde. Voraussetzungen für Steuerfreiheit:
- Die Rückzahlung erfolgt nicht aus dem Gewinn, sondern aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG).
- Die GmbH muss das Einlagekonto korrekt geführt und dem Finanzamt gemeldet haben.
- Die Einlage stammt tatsächlich aus dem versteuerten Privatvermögen des Gesellschafters.
Achtung bei Gewinnausschüttungen
Wenn im Rahmen der Liquidation mehr ausgezahlt wird als eingezahlt wurde (z. B. durch stille Reserven oder nicht entnommene Gewinne), dann ist der übersteigende Teil steuerpflichtig:
- Bei natürlichen Personen i. d. R. mit Abgeltungssteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer).
- Alternativ im Teileinkünfteverfahren, wenn die Anteile >1 % betragen und im Betriebsvermögen gehalten werden.
- Erfolgt die Ausschüttung als Geschäftsfühergehalt, dann fallen hier die üblichen Steuern und Sozialabgaben an. Die GmbH Stammkapital auszahlen als Geschäftsführergehalt ist jedoch eher untypisch.
Dokumentation ist entscheidend
Die GmbH muss klar zwischen Einlagerückzahlung und Gewinnausschüttung unterscheiden und die Auszahlung entsprechend nach § 27 KStG melden.
Beispiel:
- Stammkapital: 25.000 €
- Keine stillen Reserven, keine Rücklagen
- Auszahlung bei Liquidation: 25.000 € → Steuerfrei
- Auszahlung bei Liquidation: 40.000 €
- Ergebnis: 25.000 € steuerfrei, 15.000 € steuerpflichtiger Liquidationsgewinn
Möchten Sie sicherstellen, dass die Rückzahlung korrekt dokumentiert wird, empfiehlt es sich, professionellen steuerlichen Rat einzuholen – insbesondere bei vorhandenen Rücklagen oder Gewinnvorträgen. Finafix dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt nicht die Leistung eines Steuerberaters.
Alternativen zur Liquidation – ist eine Rückzahlung auch im laufenden Betrieb möglich?
Grundsätzlich kann man sich das GmbH Stammkapital auszahlen nicht einfach im laufenden Geschäftsbetrieb zurückholen. Allerdings gibt es folgende Alternativen:
- Darlehensverträge: Die GmbH kann dem Gesellschafter ein Darlehen gewähren – allerdings darf das nicht zur Umgehung des Kapitalerhaltsprinzips missbraucht werden.
- Gewinnausschüttung: Über die reguläre Versteuerung des Gewinns können sich Gesellschafter Ausschüttungen auszahlen lassen. Nach Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer bleibt davon allerdings oft weniger als 60% übrig.
- Gehalt an Geschäftsführung: Wer als Geschäftsführer tätig ist, kann sich ein Gehalt auszahlen lassen – dieses unterliegt jedoch dem persönlichen Einkommensteuersatz und allen Sozialabgaben.
Keine dieser Optionen stellt eine steuerneutrale Rückführung des Stammkapitals dar. Wer also das GmbH Stammkapital auszahlen möchte, sollte den Weg über die Liquidation prüfen.
Was ist bei der Liquidation steuerlich zu beachten?
Bei der Liquidation kann die Rückzahlung der Stammeinlage steuerfrei erfolgen – sofern sie nicht höher ist als das eingezahlte Kapital. Alles, was darüber hinausgeht, gilt als Veräußerungsgewinn und ist steuerpflichtig.
Wichtig: Damit die Auszahlung steuerfrei bleibt, müssen die Einlagen korrekt im Gesellschaftsvertrag und in der Bilanz dokumentiert worden sein. Steuerberater können hier helfen, Fehler zu vermeiden.
GmbH Stammkapital auszahlen ist möglich – aber nicht einfach
Das GmbH Stammkapital auszahlen ist in laufenden Geschäftsprozessen rechtlich ausgeschlossen. Wer sein eingebrachtes Kapital steuerlich effizient zurückerhalten will, muss entweder die GmbH verkaufen oder liquidieren. In beiden Fällen ist eine professionelle steuerliche Beratung dringend anzuraten, um hohe Steuerlasten zu vermeiden.
Gerade bei Liquidationen kann die Rückzahlung der Stammeinlage steuerfrei erfolgen – das ist der legale Weg, um das einst aus versteuertem Einkommen eingezahlte Kapital wieder zurückzuholen. Wer hingegen auf Ausschüttungen oder Gehaltszahlungen setzt, muss mit erheblichen Steuerabzügen rechnen.
Das Thema GmbH Stammkapital auszahlen erfordert daher eine kluge Planung und fachkundige Begleitung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ähnlich verhält es sich übrigens bei der UG. Wenn Sie eine UG gründen, können die hier genannten Tipps ebenfalls wertvoll sein.