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Neue EU-Verordnung zur Empfängerüberprüfung (VoP) betrifft alle Unternehmer ab Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den gesamten SEPA-Zahlungsverkehr betrifft. Die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VoP) wird dann verpflichtend. Dieses Verfahren überprüft automatisch, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Ziel der Regelung ist es, Tippfehler zu vermeiden, Betrugsversuche zu reduzieren und den Zahlungsverkehr in der Europäischen Union sicherer zu gestalten.

 

Was bedeutet die neue EU-Verordnung für Unternehmen?

Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler bedeutet die Einführung der VoP-Verpflichtung, dass jede Überweisung künftig einer zusätzlichen Sicherheitsprüfung unterliegt. Während das System bisher lediglich auf eine korrekte IBAN achtete, erfolgt künftig eine automatische Abgleichung von Name und IBAN. Stimmen die Angaben nicht überein, wird der Absender gewarnt und kann die Überweisung überprüfen, bevor Geld an einen falschen Empfänger gesendet wird.

Wer ist betroffen?

Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen im SEPA-Raum – unabhängig davon, bei welcher Bank oder über welche Software die Zahlung ausgeführt wird. Damit gilt die neue Regelung nicht nur für Banken, sondern auch für FinTech-Unternehmen und Buchhaltungsprogramme, die Überweisungen ermöglichen.

Gerade für kleine Unternehmen, die ihre Buchhaltung selbst führen, ist es wichtig, rechtzeitig auf die Umstellung vorbereitet zu sein. Denn wer weiterhin Zahlungen ohne VoP-Prüfung ausführt, riskiert künftig Verzögerungen oder Ablehnungen im Zahlungsprozess.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung (VoP)?

Die Funktionsweise der neuen Verordnung ist einfach, aber effektiv. Nach Eingabe des Empfängernamens und der IBAN erfolgt eine automatische Echtzeitprüfung:

  • Der Absender übermittelt Empfängernamen und IBAN an die Bank.
  • Die Bank kontaktiert das Institut des Empfängers.
  • Innerhalb weniger Sekunden erhält der Absender eine Rückmeldung, ob Name und IBAN übereinstimmen.

Das Ergebnis kann eine der folgenden drei Rückmeldungen sein:

  • Übereinstimmung: Name und IBAN passen zusammen.
  • Teilweise Übereinstimmung: kleinere Abweichungen, etwa bei Tippfehlern im Namen.
  • Keine Übereinstimmung: Empfängerdaten sind falsch – die Überweisung sollte überprüft werden.

 

Wie lässt sich die neue EU-Verordnung einhalten?

Die einfachste Lösung ist die Nutzung einer professionellen Buchhaltungssoftware. Tools wie sevdesk oder Lexoffice unterstützen Unternehmer dabei, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und Überweisungen sicher auszuführen. Beide Anbieter integrieren die VoP-Funktion automatisch in ihre Systeme, sobald sie verpflichtend wird.

Mit einer solchen Software lassen sich Rechnungen, Belege und Überweisungen in einem zentralen System verwalten. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlern oder doppelten Zahlungen. Zudem kann man über Buchhaltungssoftware wie Buchhaltungssoftware für Kleingewerbe Prozesse automatisieren und die Finanzbuchhaltung effizienter gestalten.

sevdesk Kosten halbieren – so gelingt’s

Buchhaltungssoftware hilft nicht nur, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Mit professioneller Software sparen Unternehmen auch eine Menge Zeit. So können Belege automatisch abgeglichen werden, Bankumsätze verbucht und Rechnungen automatisch erstellt werden. Aus den Daten lässt sich voll automatisch eine Bilanz, GuV, oder Wirtschaftsbericht erstellen. Hiermit lässt sich also auch die Bilanzierungspflicht erfüllen.

Warum führt die EU diese Änderung ein?

In den letzten Jahren haben Betrugsfälle im Online-Zahlungsverkehr deutlich zugenommen. Kriminelle versuchen oft, Unternehmen durch gefälschte Rechnungen oder manipulierte Kontodaten zu täuschen. Mit der neuen Empfängerüberprüfung soll dies verhindert werden. Laut der Europäischen Kommission soll VoP den Betrug im SEPA-Raum um bis zu 60 Prozent reduzieren¹.

60%

weniger Betrug

Die neue EU Verordnung hat das Betrug im Onlinebanking um 60% zu reduzieren. Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung zunächst Mehraufwand.

 

Für Unternehmen bringt die Verordnung daher einen erheblichen Sicherheitsgewinn. Besonders im B2B-Zahlungsverkehr, in dem oft hohe Summen bewegt werden, bietet die automatische Kontrolle eine wertvolle Absicherung. Sie ist jedoch auch mit Mehraufwand verbunden. Nachdem die Bürokratie in Deutschland ohnehin als zu hoch bewertet wird, gilt die Forderung: für jedes neue Gesetz, zwei Alte streichen. Für jede neue Verordnung, zwei alte Verordnungen streichen. Doch leider kommt weder die EU Kommission noch die Deutsche Politik dieser Forderung nach.

 

Vorbereitung für Unternehmer

Unternehmer sollten bereits jetzt prüfen, ob ihre Buchhaltungs- oder Banking-Software die VoP-Funktion unterstützt. Wer bislang auf manuelle Überweisungen setzt, sollte über den Umstieg auf ein modernes System nachdenken. Eine ausführliche Anleitung, wie Sie von Lexoffice zu sevdesk wechseln können, finden Sie auf Finafix.com.

Darüber hinaus ist es ratsam, interne Zahlungsprozesse zu überprüfen: Wer im Unternehmen Zahlungen freigibt, sollte künftig auch auf eventuelle VoP-Warnmeldungen achten. Schulungen der Mitarbeiter im Buchhaltungsbereich können helfen, Fehlüberweisungen zu vermeiden.




 

Technische Umsetzung bei Banken

Banken und Zahlungsdienstleister arbeiten bereits an der technischen Umsetzung. In den Niederlanden und im Vereinigten Königreich wird ein vergleichbares System bereits erfolgreich eingesetzt. In Deutschland soll die Einführung weitgehend automatisch ablaufen. Kunden müssen ihre Systeme in der Regel nicht selbst anpassen – die Anpassungen erfolgen über Updates der Banken und Buchhaltungsanbieter.

Für Entwickler und Unternehmen, die eigene Schnittstellen oder Banking-APIs nutzen, ist es jedoch wichtig, die neuen Prüfmechanismen rechtzeitig zu implementieren. Spätestens ab Oktober 2025 dürfen SEPA-Überweisungen ohne Empfängerüberprüfung nicht mehr durchgeführt werden.

 

Empfängerüberprüfung – Was Unternehmer jetzt tun sollten

Die neue EU-Verordnung zur Empfängerüberprüfung ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Unternehmer sollten die kommenden Monate nutzen, um ihre Systeme zu prüfen und gegebenenfalls auf eine moderne Buchhaltungssoftware umzusteigen. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet Stress, technische Probleme und unnötige Kosten.

Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Stornorechnungen korrekt erstellen und welche Vorlagen Sie dafür nutzen können – ein weiterer wichtiger Bestandteil einer professionellen Buchhaltung.

 


FAQ zur Empfängerüberprüfung (VoP)

Was ist die Empfängerüberprüfung (VoP)?
Die Empfängerüberprüfung, kurz VoP, ist ein Verfahren, das überprüft, ob der Empfängername und die IBAN bei einer Überweisung übereinstimmen. Ab 9. Oktober 2025 ist sie im SEPA-Raum verpflichtend.
Ab wann gilt die neue EU-Verordnung?
Die Verordnung tritt am 9. Oktober 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle SEPA-Zahlungen die Empfängerüberprüfung durchlaufen.
Wer ist von der neuen Regelung betroffen?
Alle Unternehmer, Freiberufler, Selbstständigen und Privatpersonen, die im SEPA-Raum Überweisungen tätigen oder empfangen, sind betroffen.
Wie kann man sich vorbereiten?
Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Buchhaltungssoftware VoP unterstützt, oder auf moderne Lösungen wie sevdesk oder Lexoffice umsteigen.
Was passiert, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?
Das System gibt eine Warnung aus. Der Absender kann dann entscheiden, ob die Überweisung korrigiert oder abgebrochen wird.




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Von Chris