Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland – ein weiterer bürokratischer Akt und damit eine weitere Herausforderung für viele Unternehmen. Besonders betroffen sind Online-Shops, Buchungssysteme, digitale Bezahllösungen und Apps. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Hier sind die 10 wichtigsten Punkte, die Sie jetzt wissen müssen.
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1. Was bedeutet Barrierefreiheit im Onlinehandel?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen eine Website oder App genauso nutzen können sollen, wie alle anderen. Dazu zählen z. B. blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Barrierefreie Webangebote ermöglichen u. a.:
- die Bedienung mit der Tastatur,
- die Nutzung von Screenreadern,
- eine klare Navigation und verständliche Inhalte,
- hohe Kontraste und skalierbare Schriftgrößen.
Für viele Dienstleister ist das nicht umsetzbar. Die Kritikpunkte am neuen Gesetz finden Sie deshalb weiter unten.
2. Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft alle Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen – außer Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro.
Pflicht zur Barrierefreiheit besteht insbesondere für:
- Onlineshops
- digitale Buchungssysteme
- Bezahllösungen
- eBook-Anbieter
- Ticketshops
- Apps,
- Software
- Kundenportale
3. Was ist bis zum 28. Juni 2025 zu tun?
Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote technisch und inhaltlich überarbeiten, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Dazu gehören:
- eine zugängliche Navigation und Website-Struktur,
- korrekt eingebundene Bilder mit Alt-Texten,
- barrierefreie PDFs und AGBs,
- Bestellprozesse, die ohne Maus steuerbar sind.
4. Welche rechtlichen Folgen drohen bei Verstößen?
Die Einhaltung des BFSG wird von Marktaufsichtsbehörden überwacht. Bei Verstößen drohen:
- Abmahnungen von Wettbewerbern,
- Bußgelder durch die Aufsichtsbehörde,
- Verkaufsverbote für digitale Produkte oder Dienstleistungen.
5. Warum wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kritisiert?
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Das heißt, Firmen haben bereits in der Vergangenheit großen Aufwand betrieben, um digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Dort, wo es sinnvoll ist, ist dies also bereits geschehen.
Kritisiert wird das Gesetz, weil es nun alle Anbieter in Deutschland verpflichtet – auch in Branchen, bei denen die Anpassungen thematisch eben keinen Sinn ergeben. Zweitens ist es eine einseitige Belastung, welche Deutsche Onlineshops und Gewerbetreibende zusätzlich belastet – während andere Länder die Vorgabe nicht umsetzen müssen. Es ist daher ein Wettbewerbsnachteil für Deutsche Unternehmen. Fraglich ist auch, ob die Umsetzung überhaupt einen Effekt hat, weil viele Menschen mit Einschränkung zum Beispiel via iPhone oder iPad bereits seit Jahren Websites barrierefrei nutzen können.
6. Was ist die EN 301 549?
Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen beschreibt. Sie bildet die Grundlage für das BFSG. Unternehmen müssen sich bei der Umsetzung ihrer Website oder App an diesen Standard halten.
Die EN 301 549 ist im konkreten Fall ein 187 Seitiges PDF, bedruckt mit kleinen Buchstaben. Mit Sätzen, welche mehrere Zeilen lang verschachtelt sind. Wer sich dieses PDF näher ansieht, fragt sich, wie ein derartiger, bürokratischer Wald als Barrierefrei bezeichnet werden kann.
7. Wie funktioniert die Barrierefreiheitserklärung?
Auf Ihrer Website muss eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ veröffentlicht werden. Darin erklären Sie, inwiefern Ihre Seite barrierefrei ist und welche Maßnahmen umgesetzt wurden. Diese Erklärung ist öffentlich und muss regelmäßig aktualisiert werden.
8. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgehen, indem man eine ausländische Adresse nutzt?
Selbst wenn Ihr Impressum eine ausländische Adresse enthält, gelten die Regelungen des BFSG, sobald Sie Ihre Dienstleistungen oder Produkte in Deutschland anbieten oder an deutsche Verbraucher verkaufen. Eine Scheinfirma im Ausland schützt nicht vor deutscher Gesetzgebung.
9. Wer kann bei der Umsetzung helfen?
Es gibt spezialisierte Agenturen und Webentwickler, die auf die Umsetzung barrierefreier Websites nach EN 301 549 spezialisiert sind. Auch Finafix unterstützt Unternehmen bei der Planung, Prüfung und Umsetzung eines barrierefreien Online-Auftritts.
▶ Was kostet eine professionelle Website?
10. Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt.
- Lassen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen.
- Planen Sie die notwendigen Anpassungen mit ausreichend Vorlaufzeit.
- Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen transparent.
Warten Sie nicht bis zur letzten Minute – die Umsetzung kann je nach Komplexität mehrere Monate dauern.
Website erstellen lassen
Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG sind technisch und inhaltlich komplex – insbesondere für Betreiber kleiner und mittlerer Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung. Ein professioneller Webdesigner oder eine darauf spezialisierte Agentur kann die barrierefreie Gestaltung effizient und rechtskonform umsetzen. Von der Einhaltung der Norm EN 301 549 über die Integration von Tastatursteuerung und Screenreader-Kompatibilität bis zur barrierefreien Darstellung von Formularen und PDFs: Experten wissen, worauf es ankommt. Wer jetzt eine neue Website erstellen lassen möchte, sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken – das spart Zeit, Kosten und schützt vor rechtlichen Risiken.
Kritik am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ein zentraler Kritikpunkt am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft den Widerspruch zur Bürokratieabbau-Strategie der Bundesregierung. Laut dem Grundsatz „One in, two out“ hatte die Bundesregierung angekündigt, für jedes neue Gesetz zwei alte Regelungen abzuschaffen.
Mit dem BFSG kommt jedoch eine neue, komplexe Regelung hinzu – ohne sichtbare Entlastung an anderer Stelle. Für viele Unternehmen bedeutet das mehr Aufwand, mehr Kosten, mehr Formalitäten und zusätzliche Unsicherheit. Kritiker werfen der Politik vor, ihre eigenen Versprechen zur Entbürokratisierung zu unterlaufen.
Fehlende staatliche Unterstützung
Gerade kleine und mittlere Unternehmen fühlen sich mit der Umsetzung allein gelassen. Es fehlt an praxisnahen Hilfestellungen, Beratungsangeboten und finanzieller Förderung zur technischen Anpassung ihrer digitalen Systeme.
Unklare technische Vorgaben
Die EN 301 549 ist zwar als Maßstab definiert, wird aber häufig als technisch undurchsichtig und schwer anwendbar empfunden. Viele Unternehmer wünschen sich konkrete, verständliche Umsetzungsbeispiele auf Deutsch – am besten branchenspezifisch.
Unverhältnismäßiger Aufwand
Für viele Betriebe – insbesondere im Mittelstand – wirkt das Gesetz überdimensioniert. Die Umsetzung erfordert oft erhebliche Investitionen in Technik, Design und Beratung, ohne dass sich ein wirtschaftlicher Nutzen ergibt. Außer Spesen nichts gewesen.
Gefahr von Abmahnwellen
Die unklare Rechtslage und fehlende Übergangsfristen wecken Erinnerungen an die DSGVO: Auch hier kam es zu systematischen Abmahnungen. Viele Unternehmer fürchten, dass sie trotz Bemühungen ins Visier spezialisierter Abmahnkanzleien geraten. ▶︎ Wie Sie sich vor Abmahnung schützen
Keine Übergangsregelung für bestehende Systeme
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht keinen Unterschied zwischen neuen und bestehenden digitalen Angeboten. Auch ältere Websites und Online-Shops müssen bis Juni 2025 barrierefrei sein – was für viele mit erheblichem Nachrüstaufwand verbunden ist.
Mangelnde Aufklärung und Sensibilisierung
Obwohl das Inkrafttreten lange bekannt ist, wissen viele Unternehmen auch kurz vor der Frist noch nicht, ob und wie sie betroffen sind. Informationskampagnen der Behörden blieben bisher hinter den Erwartungen zurück. Das führt zu Unsicherheit und Ablehnung.
▶︎ Firmenwebsite zukunftssicher machen
Zusammenfassung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt nicht nur Pflichten, sondern auch Chancen. Wer frühzeitig handelt, verbessert nicht nur die rechtliche Sicherheit, sondern erhöht die Nutzerfreundlichkeit und Reichweite seines digitalen Angebots. Weitere Beiträge zur Digitalisierung finden Sie hier.