Wie melde ich ein Gewerbe an?

Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung leicht gemacht

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Gewerbe oder Freiberufler?

Wenn Sie vorhaben, ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen, dann ist es wichtig, dass Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen Gedanken machen. In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Unterschiede von gewerblicher- und freiberuflicher Tätigkeit informieren, Hinweise zur Gewerbeanmeldung geben und wertvolle Tipps mit auf den Weg geben.

 

Freiberufler

Die freiberufliche Tätigkeit ist eine Sonderform der Selbstständigkeit und im §18 Abs. 1 (EStG) Einkommensteuergesetzes festgelegt. Der Status “Freiberufler” ist nur für bestimmte Berufe zulässig, darunter fallen Ärzte, Journalisten, Masseure, Informatiker, Dolmetscher, Rechts- und Patentanwälte, Notare sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aber auch kreative Berufe wie Schauspieler oder Künstler. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 1 Million Freiberufler.  Freiberufler erwirtschaften rund 9% des BIP und sind damit von hoher Bedeutung für den Standort Deutschland. Als Freiberufler ergibt sich der Vorteil, nicht gewerbesteuerpflichtig zu sein. Die Einnahmen welche über eine klassische Einnahmen-Überschuss Rechnung ermittelt werden, sind Einkommenssteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet jeweils, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.

Gewerbe anmelden

Die meisten, der auf Finafix vorgestellten Tätigkeiten sind eher gewerblicher Natur. Hierfür ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Die meisten Existenzgründung in Deutschland werden als Kleingewerbe angemeldet. Es ist der erste Schritt für die Gründung eines Unternehmens. Mit einem Kleingewerbe können Sie, ohne Startkapital ein eigenes Unternehmen gründen. Das ist ein großer Vorteil und erleichtert den Einstieg enorm. Dabei ist das Kleingewerbe keine eigene Rechtsform und im Gegensatz zu GmbH oder AG auch nicht im Handelsregister eintragungspflichtig. Generell gilt: Ein Unternehmer, der nicht nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet werden kann, betreibt ein Kleingewerbe.

 

Steuerliche Behandlung im Kleingewerbe

Ein spannendes Thema, bietet das Kleingewerbe doch eine Reihe von Vorteilen: Neben der vereinfachten Buchführung, ist der Kleingewerbetreibende nicht verpflichtet die Rechte und Pflichten der Kaufmänner auszuleben. So besteht für ihn keine Buchführungspflicht, sofern die Umsatzgrenze von 500.000 Euro nicht überschritten oder der Gewinn 50.000 Euro übersteigt. Zum Umsatz zählen Provisionen, Vergütungen, Einnahmen.

Bezüglich der Umsatzsteuer besteht ein Wahlrecht. Der Kleinunternehmer kann sich freiwillig bereit erklären, Umsatzsteuer auszuweisen und diese dann mit der geleisteten Umsatzsteuer verrechnen. Dies hat insbesondere im Umgang mit den eigenen Kunden Vorteile, weil eine offizielle Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer einfach professioneller und seröser wirkt. Verpflichtend ist dieses Vorgehen jedoch nicht. Insbesondere im Anfangsstadium der Unternehmensgründung können Sie deshalb davon Abstand nehmen und sich zunächst auf Ihr Gewerbe konzentrieren.

 

Kosten Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf dem Gewerbeamt. Bringen Sie einen Ausweis, ca. 30 Minuten Zeit und je nach Kommune einen Geldbetrag von ca. 30,- Euro für die Anmeldung mit. Sie werden überrascht sein, wie einfach es ist, ein Gewerbe anmelden zu können.

Über die Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt und die zuständige IHK informiert. Die IHK erhebt einen Mitgliedsbeitrag, welcher jedoch erst für größere Unternehmen zu entrichten ist. Das Finanzamt kann Ihnen eine Umsatzsteuer ID mitteilen, sofern Sie dies wünschen. Es wird jedoch auch bei Ihrer nächsten Einkommenssteuererklärung auf die Angabe der Gewerbeeinnahmen achten. Sollten Sie keine Einkommenssteuererklärung abgeben, nimmt das Finanzamt eine Schätzung vor. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater.

 

Gefahren und Risiken

Als Unternehmer im Rahmen der Kleingewerbe Regelung haften Sie mit Ihrem Firmen- und Privatvermögen. Wenn Sie von den auf Finafix vorgestellten Möglichkeiten Gebrauch machen, müssen Sie deshalb besonders auf Copyright und die Rechte Dritter achten. Verkaufen Sie deshalb nur Content, den Sie selbst erstellt haben.

Für die erwähnte Versteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer empfiehlt es sich, ein separates Konto oder Sparkonto einzurichten. Wenn Sie von Anfang an ca. 40% Ihrer Einnahmen auf dieses Konto überweisen, haben Sie eine Reserve und sind bei der nächsten Einkommenssteuererklärung vor Überraschungen geschützt.

Was gilt es sonst noch zu beachten?

Regeln und Vorgaben aber auch Freiräume kommen auf den Gewerbetreibenden zu. Lesen Sie hierzu den Artikel “Die 10 wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe“.

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Von Chris