Kleingewerbe gründen – 3 sehr wichtige Tipps

Um das Kleingewerbe ranken sich viele Gerüchte und Behauptungen. Wie melde ich ein Gewerbe an? Was ist bei der Gewerbeanmeldung zu beachten? Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe gegenüber anderen Rechtsformen?

Besonderheiten beim Kleingewerbe – viele spannende Fragen, in diesem Artikel erhalten Sie deshalb alle relevanten Informationen zur Gewerbeanmeldung übersichtlich zusammengefasst sowie 3 wichtige Tipps zur Rechtsform Kleingewerbe.

 

Rechtsform Kleingewerbe

Bei der Unternehmensgründung steht zu aller erst die Frage nach der Rechtsform im Raum. Als Rechtsform wird der zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Unternehmen bezeichnet. Die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählen zu den bekanntesten Rechtsformen, insgesamt gibt es allein in Deutschland mehr als 30 verschiedene Rechtsformen. Hinzu kommen noch eine Reihe europäischer Rechtsformen. Das Kleingewerbe hingegen ist keine eigene Rechtsform sondern ein umgangssprachlicher Begriff.
Von Kleingewerbe spricht man in der Regel dann, wenn die die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetztes in Anspruch genommen wird. Es ist somit keine Rechtsform, die man wählen kann, sondern man “ist” einfach ein Kleingewerbe.

 

Kaufmann nach HGB

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Das bedeutet, mit Aufnahme des Geschäftsbetriebes entsteht bereits formal das Gewerbe, man spricht deshalb vom Formkaufmann. Vielleicht wird gerade das Büro eingerichtet, erste Gespräche mit potentiellen Kunden geführt, kurz: der Geschäftsbetrieb wird aufgenommen. Spätestens jetzt sollten Sie sich für eine Rechtsform entscheiden, mit der Sie Ihr Kleinstgewerbe anmelden. Der Grund: gem. HGB

besitzen Sie mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs bereits Kaufmannseigenschaft und entsprechend gelten handelsrechtliche Vorschriften von nun an auch für Sie. An dieser Stelle sollten Sie auch eine juristische Beratung in Anspruch nehmen um spätere Fehler zu vermeiden.

 

Rechtsformen

Die Wahl der Rechtsform bestimmt maßgeblich, welche Rechte und Pflichten Sie künftig beachten müssen, sie regelt aber auch die steuerliche Situation sowie den Umfang der Buchführungspflicht.

Ein Unternehmer, der nicht unter die Definition nach dem HGB fällt, betreibt ein Kleingewerbe. Sofern die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden. Er profitiert von Erleichterungen, weil für ihn z.B. die Buchführungspflicht nicht gilt und ist von den Rechten und Pflichten der Kaufmänner entbunden. Ein Kleingewerbe liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer anwendet. Das bedeutet, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer auf Rechnungen nicht explizit ausweisen muss und sich folglich auch die aufwendige Berechnung der Umsatzsteuerzu- und Abflüsse spart.
Tipp: Lesen Sie an dieser Stelle auch den Artikel Die 10 wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe.

Welche Rechtsform ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe kann entweder als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben werden. Hier sind einige wichtige Informationen:

  1. Einzelunternehmen: Bei der Rechtsform Einzelunternehmen gründet eine Einzelperson das Kleingewerbe und ist allein für die Geschäftsführung verantwortlich. Die Vorteile eines Kleingewerbes im Überblick:
    • Einfache Buchführung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
    • Keine Bilanzierung erforderlich.
    • Keine Inventur erforderlich.
    • Keine Jahresabgrenzungen von Forderungen und Verbindlichkeiten.
    • Keine Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
  2. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Eine GbR ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen, die gemeinsam ein Kleingewerbe betreiben. Hierbei müssen die Gründer ihren vollen Namen (mit)führen. Zusätzlich sind sogenannte “Geschäftsbezeichnungen” oder “Etablissementsbezeichnungen” erlaubt, wie z.B. Branchenbezeichnungen oder Fantasienamen.

Kleingewerbe Steuern sparen

Es ist wichtig zu beachten, dass Kleingewerbetreibende keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind. Sie unterliegen nicht den Bestimmungen des HGB oder anderen kaufmännischen Sondervorschriften. Im Gegensatz dazu können Kleinunternehmer sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige und Freiberufler sein. Die Unterscheidung liegt in der Umsatzhöhe: Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Tipp: Buchhaltung vereinfachen beim Kleingewerbe

 

Gewerbeanmeldung Kleingewerbe

Der § 14 der Gewerbeordnung (GewO) regelt, wann ein Gewerbe anmeldepflichtig ist. Der Paragraph beginnt mit der Ansage: “Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.”. Gleichzeitig bedeutet, dass die Gewerbeanmeldung unverzüglich erfolgen muss. Sie sollten deshalb keine Zeit verstreichen lassen, schließlich kann Sie die zuständige Behörde auch zur Anmeldung zwingen. Hierbei ist es natürlich schwierig festzustellen, ab wann aus dem Kleinstgewerbe ein anmeldepflichtiges Gewerbe wurde.

 

Gewerbeanmeldung und dann?

Nach der Gewerbeanmeldung ist es wichtig, das Unternehmen zu entwickeln. Die richtige Strategie entscheidet, ob Ihr Kleingewerbe floriert oder in der Bedeutungslosigkeit verschwinden wird. Bei ortsansässigen Unternehmen ist die Eintragung bei Diensten wie Apple Maps wichtig, um von potentiellen Kunden gefunden zu werden. Außerdem gilt ein eigener Webauftritt als unerlässlich.

Tipp: Top 10 Vorteile einer eigenen Website

 

Ab wann liegt gewerbliche Tätigkeit vor?

Ab und an ein paar gebrauchte Produkte über Ebay verkaufen ist sicher keine gewerbliche Tätigkeit. Erfolgt der Verkauf jedoch regelmäßig und liegen höhere Stückzahlen des selben Produkts vor, dann kann dies bereits als gewerbliche Tätigkeit ausgelegt werden. Die Grenzen sind hier fließend und entsprechend schwer ist es, eine Definition für gewerbliche Tätigkeit zu finden. Lesen Sie hierzu auch den Artikel “Ab wann sind ebay Verkäufer gewerblich“.

Grundsätzlich liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt.
  • Selbstständige Tätigkeit (d.h. nicht im Angestelltenverhältnis)
  • Die Tätigkeit ist legal
  • Ziel ist es, Gewinne zu erzielen

Interessant dabei ist, dass der Umfang der Tätigkeit keine Rolle spielt. Wenn die Tätigkeit nur einmal im Monat aber nach den oben genannten Kriterien ausgeführt wird, dann liegt bereits ein Gewerbebetrieb vor. Ein Immobilienmakler, der zum Beispiel nur eine einzige Immobilie im Monat vermittelt, handelt gewerblich. Gleichzeitig aber auch der Student, der nur einmal im Monat gegen Rechnung Computer repariert.

Bei Fragen zur Wahl der richtigen Rechtsform hilft ein Blick in dieses Buch.

 

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Von Chris