Kleingewerbe gründen

Selbstständig werden, Existenzgründung, Start Up, Unternehmer werden – der Weg in die Selbstständigkeit beginnt für die meisten Menschen, indem sie ein Kleingewerbe gründen. Täglich begegnen uns diese Begriffe und alle in allen Fällen beginnt der Weg in die Selbstständigkeit mit einem Kleingewerbe. Doch was ist das und welche Fallen lauern auf dem Weg dort hin?

▶︎ 10 Kleingewerbe Vorteile

Das Kleingewerbe bietet eine Reihe von Vorteilen, so entfällt zum Beispiel die Buchführungspflicht und es lassen sich mit dem Kleingewerbe Steuern sparen aber auch mit der Umsatzsteuer gibt es Erleichterungen. Der Gesetzgeber hat die Kleinunternehmerregelung bewusst geschaffen, um die Gründung eines Unternehmens zu vereinfachen.

 

Haftung beim Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende haften mit dem Privatvermögen. Das bedeutet, dass ein Schaden, der aus dem Gewerbe heraus entsteht, mit dem Firmenvermögen sowie ihrem Privatvermögen gedeckt wird. Persönliche Haftung bedeutet also, dass der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für all seine geschäftlichen Entscheidungen haftetScheitert das Gewerbe, weil Ihre Kunden z.B. hohe Regressforderungen an Sie stellen, können Sie somit privat voll haftbar gemacht werden. Im schlechtesten Fall kann dies bis zur Insolvenz führen. Sollte Ihre Geschäftsidee also mit einem entsprechenden Risiko verbunden sein, kann eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform die bessere Wahl sein. Alternativ bieten sich auch Versicherungen um Risiken zu minimieren.

▶︎ Vergleich: Gewerbeversicherung vergleichen

 

Abgrenzung Kleingewerbe / Freiberufler / Selbstständige

Betrachtet man die Gewerbeordnung (GewO), dann gelten zunächst mal alle selbstständigen und gewerblichen Tätigkeiten pauschal als „Gewerbe“. Eine Ausnahme regelt jedoch der § 6 GewO, denn er nimmt eine ganze Reihe von Freiberuflern und Selbstständigen aus der Zielgruppe der Gewerbeordnung heraus. So sind zum Beispiel Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare ausdrücklich keine Gewerbetreibenden. Hinzu kommen die klassischen, freiberuflichen und „vergleichbaren“ selbstständigen Tätigkeiten, welche in § 18 EStG aufgelistet werden. Hier wird es für Sie interessant, denn der Gesetzgeber sieht „selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ nicht als Gewerbe an. Wenn Sie ein Kleingewerbe gründen, kommt es also ganz besonders darauf an, welcher Tätigkeit Sie nachgehen.

 

Vorteile Freiberufler

Wenn Sie also z.B. über das Fotolia Partnernetzwerk Geld verdienen oder mit eBooks Geld verdienen, dann fallen Sie ganz klassisch in diese Kategorie und gelten nicht als Gewerbe. Der feine Definitionsunterschied hat für Sie eine ganz gravierende Wirkung, denn anders als Gewerbetreibende zahlen Freiberufler und vergleichbare Selbstständige auf keinen Fall Gewerbesteuer – unabhängig von der Höhe des Umsatzes!  Zusätzlich sind Sie von der kaufmännischen Buchführungspflicht und allen anderen handelsrechtlichen Vorschriften befreit und müssen z.B. keine doppelt Buchführung und keine Bilanzierung vornehmen.

Ein weiterer Vorteil: einige der Freiberufler – und das sind die meisten der „ähnlichen Berufe“-  sind kammerfrei und sparen sich die Mitgliedsbeiträge zur Handelskammer. Darunter fallen z.B. Schriftsteller und Journalisten aber auch Fotoreporter und oftmals Programmierer und Webdesigner.

Autor Texter eBook Verdienst

Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Berufe, die kein Gewerbe im Sinne des Gesetzgebers sind. Nachdem es sich bei  Zahnärzten & Co nicht um jene Tätigkeiten handelt, sparen wir die Zeit und klammern heute diesen Bereich aus.

 

Gewerbesteuer Freibetrag

Wenn Sie Geld verdienen mit eBooks, als Programmierer oder Fotograf, dann können Sie als „selbstständige Tätigkeit“ im Sinne des § 18 EStG eingestuft werden. Sie profitieren dann von einem Gewerbesteuer Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Diese Grenze ist relativ hoch, insbesondere, wenn Sie das Gewerbe im Nebenerwerb ausführen. Gleichzeitig entgehen Sie bei einem Jahresumsatz unter dem Gewerbesteuer Freibetrag den Nachteilen des Gewerbestatus (zum Beispiel Anzeige- und Kammerpflicht). Zusätzlich haben Sie den Vorteil, dass Beträge bis zu 72.500 Euro steuerlich begünstigt werden können, weil die Steuer in der Ertragsklasse noch nach einem Staffeltarif berechnet wird.

 

Kleingewerbe anmelden – wie?

Ein Kleingewerbe gründen ist schnell und einfach erledigt. Die Fallen lauern jedoch im Detail. Geschäftszweck oder auch die Frage der Umsatzsteuer sind nicht ganz trivial. Wir haben Ihnen interessante Buchtipps zusammengestellt, damit Sie Fehler vermeiden und das Maximum aus Ihrer Geschäftsidee herausholen. Diese Bücher werden Ihnen helfen, weil Sie sowohl als Schritt für Schritt Anleitung zur Existenzgründung aber auch als wertvolles Nachschlagewerk im Rahmen der Selbstständigkeit sehr hilfreich sind.

 

Wie darf ich mein Kleingewerbe nennen?

Zielgruppenanalyse Yoga

Als Kleingewerbetreibende sind Sie rein juristisch eine Personengesellschaft, haften privat und dieser Aspekt muss deshalb auch aus dem Firmennamen hervor gehen. Sie treten deshalb im Geschäftsverkehr mit Ihrem vollen Namen auf. „Massagepraxis Margarete Muster“ oder „Java Programmierung Rene Unger“ oder „Physiotherapeut Martin Stege“ zum Beispiel. Wenn Sie Ihr Kleingewerbe gründen, muss der Firmenname bereits feststehen.

Mit der Anmeldung im Handelsregister gelten Sie als Kaufmann und dürfen dann auch unter Phantasienamen firmieren. Von Phantasienamen spricht man, wenn der Name keinen Rückschluss auf die Firma zulässt, z.B. „Eteleon“ oder „Amazon“. Sie haben als Kaufmann also deutlich weitreichendere Möglichkeiten der Firmenwahl. Als Kaufmann können Sie Phantasienamen für Ihr Unternehmen nutzen, müssen dann allerdings einen Zusatz „eKfm“ (Eingetragener Kaufmann) als Ergänzung führen.

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Von Chris