Firma ins Handelsregister eintragen lassen

Eine Firma ins Handelsregister eintragen lasen – wie geht das? Viele Unternehmer starten als Kleingewerbe und wachsen mit der Zeit. Irgendwann kommt der nächste, große Schritt: die Eintragung ins Handelsregister. Was ist zu beachten? Wer hilft dabei?

 

#1 Auf zur Kammer

Die IHK ist zuständig für Handel und Industrie. Die Handwerksammer für das Handwerk und die Künstlerkasse für Künstler. Bei der jeweiligen Kammer erhältst du Zugang zu kostenlosen Kursen und kannst dich beraten lassen. Der Weg zur Kammer ist daher immer eine gute Entscheidung. Dort werden auch Informationen zu Businessplan und Fördermöglichkeiten erläutert.

 

#2 Es geht nicht ohne Notar

Ist die gewählte Rechtsform eine GmbH oder AG, dann ist der Weg zum Notar erforderlich. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firma gehört zu den Aufgaben Notars. Bei komplexen Fällen wird auch ein Anwalt oder Steuerberater für Gesellschaftsrecht hinzu gezogen. Wichtig ist auf jeden Fall, die rechtliche Zulässigkeit gründlich zu prüfen bevor Sie die Firma ins Handelsregister eintragen lassen.

 

#3 Steuern sparen

Eine GmbH wird häufig gegründet, um Steuern zu sparen. Schließlich liegt der Gesamtsteuersatz deutlich unter dem persönlichen Einkommensteuersatz als Einzelunternehmer. Um in den Genuss der Vergünstigung zu kommen, muss die Buchführung gründlich organisiert werden. Wir haben deshalb hier die besten Tools für Gründer zusammen gestellt. Software Lösungen machen den Buchhalter überflüssig. Sie unterstützen beim Buchen und gleichen Kontoumsätze automatisch ab. Allerdings eignet sich nicht jedes Konto – viele kleine Bank-Startups bieten die nötigen Schnittstellen noch nicht. Was es hier zu beachten gibt, haben wir im Bereich Buchführung erläutert.

 

Firma ins Handelsregister eintragen lassen

Das folgende Video stammt von der IHK. Es zeigt, welche Punkte vor einer Eintragung ins Handelsregister zu beachten sind. Ablauf und Hintergründe werden hier sehr gut erklärt. Was ist bei der Wahl des Firmennamens zu beachten? Wo kann ich die entsprechenden Prüfungen vornehmen lassen? Werden ggf. Markenrechte verletzt? Eine Firma ins Handelsregister eintragen lassen will gut vorbereitet sein.

Firmennamen prüfen

Die Prüfung des Firmennamens ist extrem wichtig, weil der Name notariell beurkundet und dann nur noch schwer änderbar ist. Die Recherche ist also elementar.

  1. Überprüfen Sie, ob es den gewünschten Firmennamen bereits gibt. Google und Bing können hier helfen. Wichtig ist jedoch auch, dass es keine ähnlich klingenden Namen geben darf. Addidas wäre zum Beispiel ein Verstoß, weil die Verwechslungsgefahr mit Adidas besteht.
  2. Firma im Marken- und Patentregister prüfen. Es ist möglich, dass Markenschutzrechte bestehen. Deshalb unbedingt das Deutschen Patent- und Markenamt in München prüfen, ob der Firmenname bereits markenrechtlich geschützt ist. Zum Patentamt
  3. Ganz wichtig außerdem. Bevor Sie Ihre Firma ins Handelsregister eintragen lassen müssen Sie im Unternehmensregister prüfen, ob Ihr Firmenname bereits verwendet wird. Zum Register
  4. Bei der IHK kann man den gewünschten Firmennamen prüfen lassen: zur IHK.

 

Unternehmensgegenstand festlegen

Was ist der Unternehmensgegenstand? Der Unternehmensgegenstand bezeichnet das Tätigkeitsfeld sowie die Art der Betätigung des Unternehmens. Der Unternehmensgegenstand eines Unternehmens muss beim Handelsregister mit angemeldet werden. Dies gilt speziell für Kapitalgesellschaften (GmbH / AG / Mischformen). Ziel ist, dass für Kunden und Geschäftspartner Transparenz hergestellt wird. Dritte müssen in der Lage sein, das Tätigkeitsfeld des Unternehmens zu verstehen.
Der Unternehmensgegenstand hat weitreichende Funktion. Ihn festlegen ist heikel, weil sich der Unternehmer damit langfristig bindet. Hintergrund ist auch hier eine durchaus gute Absicht. Einige Branchen und Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig. Sie sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie zum Beispiel dem Meisterbrief. Der Unternehmensgegenstand muss deshalb präzise definiert werden. Ein
Beispiel 1: “Beauty” ist zu allgemein gefasst. Würde die Firma auch Haare schneiden, wäre nämlich ein geprüfter Friseurmeister notwendig. Für Maniküre hingegen nicht.
Beispiel 2: “Webdesign” ist ein künstlerischer Beruf und erfordert die Anmeldung bei der Künstler- und Sozialkasse. Ist der Gegenstand hingegen “Webentwicklung” ist der Schwerpunkt technischer Natur.
Beispiel 3: “Reselling” ist Handel. Der Begriff ist zu weit gefasst. Für den Handel mit Spielwaren ist keine Zulassung notwendig. Für den Handel und die Beratung mit Finanzprodukten hingegen ist eine Zulassung erforderlich.
Die drei Beispiele zeigen deutlich, dass der Unternehmensgegenstand gut überlegt sein will. Auch mit Blick auf die Zukunft ist der richtige Unternehmensgegenstand wichtig – das Unternehmen soll schließlich die Möglichkeit der Expansion behalten.
Bevor Sie Ihre Firma ins Handelsregister eintragen lassen, müssen Sie deshalb Unternehmensgegenstand und Firmenname gründlich prüfen.
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Von Chris