Die 10 wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe

Die 10 wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe

Wer ein Gewerbe betreibt, muss vieles beachten: Die steuerliche Situation ändert sich und eine ganze Reihe von Regeln und Vorgaben stehen auf einmal im Raum und können zu hohen Strafen führen, wenn diese nicht beachtet werden. In diesem Artikel möchten wir deshalb die 10 wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe vorstellen.

 

1. Kleingewerbetreibende – Doppelte Buchführung

Während es bei Kapitalgesellschaften zwingend vorgeschrieben ist, müssen Kleingewerbe keine doppelte Buchführung erstellen. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist bereits ausreichend. Hierfür gibt es Software, meistens und gerade in der Anfangszeit ist Buchführung via Excel hierfür die effizienteste und günstigste Lösung.

 

2.Kleingewerbe – Gewerbeanmeldung

Auch wenn der Umfang der Tätigkeit, der Gewinn, der Umsatz und ggf. auch die Umsatzsteuer gering ausfallen werden, ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich. Der Gang zum Gewerbeamt ist deshalb Pflicht, die Gewerbeanmeldung jedoch für 20,- bis 30,- zu haben. Die Kosten variieren je nach Kommune. Mit der Anmeldung ist das Gewerbe offiziell gegründet.

Eine Eintragung ins Handelsregister ist meist nicht notwendig. Die Eintragung kann Vorteile haben, weil Sie den guten Ruf unterstreicht. Details hierzu: Firma ins Handelsregister eintragen lassen.

 

3. Umsatzsteuer beim Kleingewerbe

Es kann sich durchaus lohnen, eine Umsatzsteuer ID beim Finanzamt zu beantragen. Der Vorteil liegt darin, dass UST auf Ausgaben, welche mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, mit der vereinnahmten UST aus den Einnahmen verrechnet werden dürfen. Wichtig dabei ist: Für die Bemessung der Umsatzsteuer ist rein der Umsatz entscheidend, nicht der Gewinn.
Die Umsatzsteuer wird monatlich, quartalsweise oder jährlich an das Finanzamt abgeführt, die Meldung an das Finanzamt erfolgt ganz einfach online über Elster-online.

 

4. Besteht Buchführungspflicht beim Nebengewerbe?

Nein. Der Kleingewerbetreibende ist kein Kaufmann, daher besteht gegenüber dem Finanzamt keine Buchführungspflicht. Die aufwendige und kostenintensive Buchführung entfällt damit. Als Kaufmann muss der Gewerbetreibende jedoch eine gewisse Ordnung walten lassen, es empfiehlt sich, Belege aufheben und das Geschäft in nachvollziehbarer Art und Weise zu führen.

Ob Sie es glauben oder nicht: die häufigste Ursache für Insolvenzen von Kleingewerben ist, dass vergessen wird, Rechnungen zu stellen! Deshalb: obwohl keine Pflicht besteht, ein Minimum an Buchführung sollte dann doch erfolgen. Viele Unternehmer greifen zunächst auf einfach Excel Listen zurück. Ein Excel Reiter mit Einnahmen, ein Reiter mit Ausgaben. Somit verschaffen Sie sich schnell und ohne Kosten einen Überblick.

▶︎ Lesen Sie hier: Buchführung beim Kleingewerbe

 

5. Gewinn Ertrag Finanzamt

Als Kleingewerbe bzw. Einzelkaufmann wird der Ertrag des Gewerbes, also die “Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit” über die Einkommenssteuererklärung versteuert. Es findet eine “Vermischung” von Privat und Gewerbe statt.  Woher das Geld zur Bezahlung der Rechnungen stammt ist dem Finanzamt daher egal. Dies schafft dem Gewerbetreibenden einen gewissen Spielraum, birgt aber auch die Gefahr, den Überblick zu verlieren. Es empfiehlt sich deshalb, getrennte Konten zu eröffnen.

Bei den Konten ist die Auswahl groß. Klassische Geschäftsbanken verlangen mitunter 59 EUR pro Monat für das Firmenkonto. Wir haben deshalb recherchiert und sogar ein kostenloses Geschäftskonto mit HBCI entdeckt. HBCI ist eine Schnittstelle die für Geschäftskonten wichtig ist. Über HBCI kann zum Beispiel die Buchhaltung oder der Steuerberater direkt angedockt werden. Ein Geschäftskonto sollte deshalb unbedingt HBCI fähig sein.

 

6. Kleingewerbe Mitarbeiter

Darf ein Kleingewerbe auch Mitarbeiter haben? Selbstverständlich ja! Einzelne Tätigkeiten lassen sich auslagern, in den meisten Fällen wird für die Steuer ein Steuerberater engagiert, für Websiten eine Agentur beauftragt oder eben Mitarbeiter eingestellt.

 

7. Umsatzgrenzen beim Kleingewerbe

Wie lange gilt ein Unternehmen als Kleingewerbe? Nun, Ziel ist ja meist, dem jungen Unternehmen zu Wachsum und Erfolg zu verhelfen. Zu den wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe gehört deshalb die Umsatzgrenze. Der jährliche Umsatz sollte unter 500.000,- und Gewinn unter 50.000 jährlich gehalten werden, wenn das Unternehmen als Kleingewerbe behandelt werden soll. Tatsächlich ist es für Unternehmen in der Region von 0,5 Mio Jahresumsatz empfehlenswert, eine andere Rechtsform zu wählen. Lassen Sie sich hierfür professionell beraten.

 

8. Marken und Patente

Ein heißes Eisen sind Marken und Patente. Für die hier auf Finafix.com vorgestellten Möglichkeiten zum online Geld verdienen sind Marken und Patente in der Regel nicht entscheidend. Wenn Sie jedoch ein eigenes Produkt entwickeln oder als Youtuber Geld verdienen möchten, dann sollten Sie sich mit dem Marken- und Patentrecht beschäftigen. Welche Musikstücke dürfen verwendet werden? Welche Grafiken? Welche Quellenangaben sind an welcher Stelle vorgeschrieben? Der Themenbereich ist zu vielfältig, um ihn im Rahmen der 10 wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe abschließend behandeln zu können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie in jedem Fall professionelle Beratung einholen.

 

9. Kleingewerbe – den Überblick behalten

Kleingewerbe, Einnahmen, Ausgaben, Werbung, Kundenaquise, Produktion, Abrechnung – selbst im Rahmen eines Kleingewerbes gibt es viel zu tun. Es gilt von Anfang an, den Überblick zu behalten und vor allem auch die Konkurrenzsituation regelmäßig zu betrachten. Damit auch in der jungen Firma alles läuft, ist es eine günstige und einfache Möglichkeit, sich per Serientermin an die einzelnen Punkte zu erinnern. Umsatzsteuer immer am Ende des Monats, Google Adwords alle zwei Wochen checken, Google Ranking, etc.  mit Serienterminen haben Sie eine einfache und zuverlässige Lösung.

 

10. Ausdauer zahlt sich aus

Die 10. Regel der wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe ist die Ausdauer. Gerade in der Anfangszeit kann es sehr zäh und kräftezehrend sein, ein Gewerbe zu betreiben. Aber glauben Sie mir: Ihre Leistung wird honoriert, ihr Engagement wird Früchte tragen. Geben Sie sich und ihrem Unternehmen die Zeit, die es braucht. Arbeiten Sie kontinuierlich an Ihrer Strategie und ermitteln Sie regelmäßig den Status: Was läuft gut? Wo kann ich noch besser werden? Welche Fehler macht meine Konkurrenz? Fehler sind gut, weil Sie daraus lernen können. Und Fehler geben Ihnen die Chance, Ihren Mitbewerber einzuholen. Damit Ihr Kleingewerbe am Ende auf der Gewinnerliste steht.

 

Die 10 wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe

Die 10 wichtigsten Regeln zum Kleingewerbe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten – insbesondere wenn es um steuerliche- und juristische Fragen geht – mit Fachspezialisten besprochen werden. Ziel ist vielmehr, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen und Orientierung zu geben.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Welche Punkte sollten hier noch mit aufgenommen werden? Hinterlassen Sie doch einfach einen Kommentar und steigen in die Diskussion mit ein. Wir freuen uns auf Ihre Meinung.

Unsere Autoren schreiben in ihrer Freizeit. Danke für's bewerten
[Gesamt: 16 Schnitt: 4.9]
Von Chris